Amtsgericht Rostock
Amtsgericht in Rostock, Mecklenburg-Vorpommern
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Das Amtsgericht Rostock ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Bezirk des Landgerichtes Rostock.
Gerichtssitz und -bezirk


Der Sitz des Gerichtes ist die Hansestadt Rostock.[1]
Der Gerichtsbezirk umfasste bei Inkrafttreten der Gerichtsstrukturreform am 6. Oktober 2014 das Gebiet der folgenden Städte und Gemeinden.[2]
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Die zuvor zum Bezirk des Amtsgerichtes Rostock gehörenden Städte und Gemeinden
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wurden in den Bezirk des Amtsgerichtes Güstrow eingegliedert.[3]
Durch die Auflösung des Amtsgerichtes Bad Doberan zum 11. Mai 2015 wurden die folgenden Städte und Gemeinden dem Gerichtsbezirk des Amtsgerichtes Rostock zugeordnet.[4][5]
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Damit wurde der ursprünglich etwa 990 km2 große Gerichtsbezirk durch die Gerichtsstrukturreform auf etwa 1340 km2 vergrößert.[6] In ihm leben ungefähr 306.000 Einwohner.[7]
Das Amtsgericht Rostock war bereits vor der Aufhebung des Amtsgerichtes Bad Doberan auch in dessen Bezirk für die Führung des Grundbuches zuständig.[8]
Es ist daneben für den gesamten Bezirk des Landgerichtes Rostock zuständig für Landwirtschaftssachen,[9] Wirtschaftsstrafsachen[10] Insolvenzverfahren[11] sowie für die Führung der Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister.[12]
In Urheberrechtsstreitsachen ist das Amtsgericht Rostock für den gesamten Bezirk des Oberlandesgerichtes Rostock und damit für ganz Mecklenburg-Vorpommern örtlich zuständig.[13]
Außerdem wurde dem Gericht die Führung des Seeschiffsregisters sowie die Zuständigkeit im Dispacheverfahren für das Gebiet der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen übertragen.[14]
Gebäude
Das Gericht befindet sich in der Zochstraße 13.
Übergeordnete Gerichte
Dem Amtsgericht Rostock ist das Landgericht Rostock übergeordnet.[15] Zuständiges Oberlandesgericht ist das Oberlandesgericht Rostock.
Siehe auch
Weblinks
- Internetpräsenz des Amtsgerichtes Rostock. Abgerufen am 7. Oktober 2023.
- Übersicht der Rechtsprechung des Amtsgerichtes Rostock. Abgerufen am 7. Oktober 2023.