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Absetzung (Steuerrecht)

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Absetzung umfasst mehrere Bedeutungen.

Steuerrecht

Es muss nur der Teil der Einnahmen versteuert werden, der übrig bleibt, nachdem folgende Aufwendungen abgezogen wurden:

Steuerhehlerei

Absetzen bedeutet hier, eine Sache an einen Dritten – unabhängig von dessen Gut- oder Bösgläubigkeit[1] – zu veräußern.[2]

Sozialrecht (Deutschland)

Absetzbeträge wie Versicherungspauschale, Mehraufwendungen für Verpflegung, Werbungskostenpauschale und Entfernungspauschale regelt § 6 der Sozialgeld-Verordnung des Arbeitslosengelds II.[3]

Einzelnachweise

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