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Amtsgericht Bad Freienwalde (Oder)

Amtsgericht in Brandenburg From Wikipedia, the free encyclopedia

Das Amtsgericht Bad Freienwalde (Oder) (bis 1925: Amtsgericht Freienwalde) ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von sechs Amtsgerichten (AG) im Bezirk des Landgerichtes Frankfurt (Oder).

Gebäude des Amtsgerichtes Bad Freienwalde (Oder), Foto von 2021

Gerichtssitz und -bezirk

Übergeordnete Gerichte

Dem AG Bad Freienwalde (Oder) ist das Landgericht Frankfurt (Oder) übergeordnet. Zuständiges Oberlandesgericht ist das Brandenburgische Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel.

Geschichte

Seit 1849 bestanden in Preußen Kreisgerichte, darunter das Kreisgericht Wrietzen mit einer Nebenstelle (Gerichtsdeputation) in Freienwalde. Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden diese Gerichte aufgehoben und reichsweit einheitlich Amtsgerichte eingerichtet.

Das königlich preußische Amtsgericht Freienwalde wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von zwölf Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Prenzlau im Bezirk des Kammergerichtes gebildet. Der Sitz des Gerichtes war die Stadt Freienwalde.

Sein Gerichtsbezirk umfasste

Am Gericht bestanden 1880 zwei Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein mittelgroßes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[3]

Mit der Umbenennung von Freienwalde nach Bad Freienwalde änderte sich 1925 auch der Name des Amtsgerichtes auf Amtsgericht Bad Freienwalde.

1945 wurde das Amtsgericht Bad Freienwalde dem neu gebildeten Landgericht Eberswalde nachgeordnet. Zum 1. Juli 1951 wurde das Amtsgericht Wriezen aufgehoben und sein Sprengel dem Amtsgericht Bad Freienwalde zugeordnet.[4] Gleichzeitig wurde das Amtsgericht Strausberg in eine Zweigstelle des Amtsgerichtes Bad Freienwalde umgewandelt.[5] In der DDR wurden 1952 die Amtsgerichte und damit auch das Amtsgericht Bad Freienwalde aufgehoben und Kreisgerichte, darunter das Kreisgericht Bad Freienwalde im Sprengel des Bezirksgerichtes Frankfurt (Oder) für den Kreis Bad Freienwalde gebildet.

Das Brandenburgische Gerichtsneuordnungsgesetz (BbgGerNeuOG), verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Neuordnung der ordentlichen Gerichtsbarkeit und zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes im Land Brandenburg vom 14. Juni 1993[6] verfügte zum 1. Dezember 1993 die Fortführung der bestehenden Kreisgerichte als Amtsgerichte. Damit entstand das Amtsgericht Bad Freienwalde neu und war nun dem Landgericht Frankfurt (Oder) zugeordnet.

Gebäude

Das Amtsgericht hatte seinen Sitz zunächst im zweiten Stock des Rathauses. Aus Platznot wurde Anfang des 20. Jahrhunderts der Plan zur Errichtung eines eigenen Amtsgerichtsgebäudes gefasst. Die Entwürfe stammen von Baurat Ulrich und Regierungsbaumeister Steffen. 1910 wurde das Gerichtsgebäude, ein Wohnflügel mit Stall und ein Gefängnis fertiggestellt. Nach der Wende erfolgte 1991 eine Sanierung.

Der zweistöckige, elfachsige Bau wird durch den zentralen dreistufigen Mittelrisalit mit Segmentbogengiebel geprägt. Das Eingangsportal ist besonders repräsentativ. Es ist mit einem Justizia-Kopf mit Waage und Girlanden geschmückt. Das Gebäudeinnere ist weitgehend original erhalten.

Das Gerichtsgebäude Victor-Blüthgen-Straße 9 steht unter Denkmalschutz.[7]

Siehe auch

Literatur

Einzelnachweise

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