Einflugschneise
Pfad des Luftverkehrs zu Landebahnen, Basistrajektorie der Lärmausbreitung
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Als Einflugschneise oder Anflugschneise bezeichnet man den Bereich in der Nähe von Flugplätzen, in dem Flugzeuge ihren Landeanflug durchführen und dabei die Sicherheitsmindesthöhe unterschreiten, die nach § 37 LuftVO je nach Geländetyp 150 bis 300 Meter über Grund beträgt.[1][2] Dieser Bereich liegt normalerweise in einer verlängerten Linie zur jeweiligen Landebahn und erweitert sich trichterförmig, je weiter er sich von der Landebahn entfernt.

In Anflugschneisen von Flugplätzen kommt es zu erhöhter Lärmbelastung, da sich die Luftfahrzeuge auf geringer Höhe befinden.[3] Deshalb haben Eigentümer von Gebäuden in den gesetzlich festgesetzten Lärmschutzbereichen nach § 9 FluLärmG Anspruch auf Erstattung der Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen (wie den Einbau von Schallschutzfenstern) durch den Flughafenbetreiber.[4]
Siehe auch
Für VFR-Flüge siehe: Platzrunde.