Auctoritas senatus
informelle Hierarchie (Rom)
From Wikipedia, the free encyclopedia
Der Begriff auctoritas senatus (lat. Autorität des Senats) beschreibt die einflussreiche Stellung des römischen Senat aufgrund seines Ansehens (auctoritas).
Diese Stellung kam dem Senat weniger durch die verfassungsmäßige, institutionelle Ordnung als vielmehr durch andere Faktoren wie dem gesellschaftlichen Rang seiner Mitglieder, die lange Zeit ausschließlich der Nobilität entstammten (aristokratische Tradition Roms), zu. Senatsbeschlüsse (senatus consulta) wurden infolge der auctoritas senatus, obwohl zu Zeiten der Republik nicht bindend, von den Magistraten zumeist ohne substantielle Änderungen umgesetzt. Dies galt insbesondere, wenn durch Interzession, dabei handelt es sich um das Einrederecht der Volkstribunen, Senatsbeschlüsse als Grundlage gesetzlicher Regelungen unwirksam geworden waren. Gestützt auf die auctoritas senatus konnten Senatsbeschlüsse dennoch aufgezeichnet werden. Während des Prinzipats, der frühen Kaiserzeit, erlangten Senatsbeschlüsse (senatus consulta) unmittelbare Verbindlichkeit.
Literatur
- Max Kaser: Das Römische Privatrecht. 2. Auflage. C.H. Beck, München/Würzburg 1971, ISBN 3-406-01406-2, S. 199, 211, 213, 248, 481, 667, 671, 759–762.
- Theodor Mommsen: Römisches Staatsrecht. (3 Bände, 1871–1888; Links zu Onlineausgaben hier).
- Gerhard Alexander Leist: Auctoritas 1. In: Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft (RE). Band II,2, Stuttgart 1896, Sp. 2274 f.