Bahnmeister
Funktionsbezeichnung im Eisenbahnbetrieb für einen technischen Eisenbahnbediensteten
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Bahnmeister, auch Bahnaufseher oder Oberbahnwärter (Abk.: Bm),[1] ist eine Funktionsbezeichnung im Bahnbetrieb für einen technischen Eisenbahnbediensteten, der innerhalb eines Streckenbereichs (einer Bahnmeisterei) für die betriebssichere Unterhaltung der Eisenbahnanlagen (Oberbau) verantwortlich ist. Ihm obliegt in seinem Arbeitsbereich die Umsetzung der Arbeitsaufträge der Streckeningenieure, die Beaufsichtigung von Bahnarbeitern und die Aufsicht des Streckenwärterdienstes.

Bei DB InfraGO (vormals DB Netz) in Deutschland heißt die Funktion des Bahnmeisters Bezirksleiter Fahrbahn.[2]
Die Diensträume und eine allfällige Dienstunterkunft eines Bahnmeisters werden auch als Bahnmeisterei oder Bahnmeisterhaus bezeichnet.[3] Bei der Deutschen Reichsbahn waren die Bahnmeistereien örtliche Dienststellen, deren Belegschaften kleinere Instandhaltungsarbeiten selbst ausführten.[4] Seit 1994 erfolgte eine Zusammenfassung mit den Gewerken Stellwerks- und Elektrotechnik zu Netzbezirken.[5]
Literatur
- Brockhaus’ Kleines Konversations-Lexikon 1911: Bahnmeister
- v. Weikard: Bahnmeister. In: Viktor von Röll (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Auflage. Band 1: Abdeckung–Baueinstellung. Urban & Schwarzenberg, Berlin / Wien 1912, S. 418–420.