Johannes XXIII. (Gegenpapst)

Gegenpapst von 1410–1415 From Wikipedia, the free encyclopedia

Johannes XXIII. (* um 1370 in Neapel; † 22. oder 27. Dezember 1419 in Florenz), geboren als Baldassare Cossa, amtierte von 1410 bis 1415 als Papst; seit 1947 wird er von der Kirche als Gegenpapst aufgezählt.

Johannes XXIII. in der zeitgenössischen Konstanzer Konzilschronik von Ulrich Richental
Johannes XXIII.(Gegenpapst) in der Haft zu Mannheim, Stich, 1697

Als Sohn des Grafen von Troia war Cossa zunächst Offizier, wurde als Laie Kardinal und erhielt später die geistlichen Weihen. In den letzten Jahren des Abendländischen Schismas, während dessen die Päpste in Rom und Avignon konkurrierende Ansprüche stellten, wurde er Nachfolger von Alexander V., der 1409 vom Konzil von Pisa als neuer Papst gewählt worden war. Damit gab es drei konkurrierende Päpste. Erst mit dem Konzil von Konstanz 1414–1418 konnte mit Martin V. ein neuer, später allgemein anerkannter Papst gewählt werden. Johannes unterwarf sich 1419 dem neuen Papst und wurde für die letzten Monate seines Lebens zum Dekan des Kardinalskollegiums ernannt.

Leben

Frühes Wirken

Baldassare Cossa entstammte einer vornehmen Familie aus Neapel. Über seine frühe Zeit ist kaum etwas bekannt. Er studierte in Bologna, schlug zunächst eine militärische Laufbahn ein und wurde 1389 von Papst Bonifatius IX. – ebenfalls ein Neapolitaner – an die römische Kurie berufen. Ob Bonifatius mit Cossa verwandt war, wie öfter behauptet wird, steht nicht fest. Ein geistliches Amt bekleidete Cossa nicht, vielmehr erschöpfte sich seine Kurientätigkeit in Militär- und Verwaltungsaufgaben, umfasste gelegentlich aber auch die Vorbereitung simonistischer Geschäfte.[1] Er war zunächst der Kämmerer des Papstes, wurde von ihm am 27. Februar 1402 zum Kardinal erhoben und dann als Vikar nach Bologna entsandt, das ihm von seiner Studienzeit her bekannt war. Er bewährte sich als hervorragender Sachwalter der päpstlichen Interessen, und die bedeutende Kommune kehrte völlig unter die Hoheit des römischen Papstes zurück. Zu dieser Zeit gab es nämlich zwei Päpste: den römischen, dem Cossa diente, und einen weiteren im französischen Avignon.

Sein Gönner Bonifatius IX. starb 1404. Ihm folgte Innozenz VII., der nur zwei Jahre regierte und schon 1406 starb. Danach wurde der 70-jährige Venezianer Angelo Correr als Gregor XII. zum Papst gewählt. Mit diesem überwarf sich Cossa 1408. Seither engagierte er sich für ein Konzil, von dem er sich einen neuen Papst erhoffte und das er nach seinen Vorstellungen zu beeinflussen suchte. Das weder vom römischen noch vom Avignoner Papst anerkannte Konzil konstituierte sich Anfang 1409 in Pisa und endete – hauptsächlich auf Betreiben von Cossa – am 26. Juni 1409 mit der Wahl eines dritten Kirchenoberhaupts, des Pisaner Gegenpapstes Alexander V. Das zur Kircheneinheit einberufene Konzil hatte also aus der „verruchten Zweiheit eine verfluchte Dreiheit“ gemacht, wie es ein zeitgenössischer Traktat formulierte.[2]

Gegenpapsttum

Alexander V. regierte von Bologna aus, wo er am 3. Mai 1410 starb. Zum Nachfolger wählten seine Anhänger am 17. Mai 1410 Cossa, der als Papst den Namen Johannes XXIII. annahm. Die Behauptung, Cossa habe seinen Vorgänger ermorden lassen, kam bei der späteren Absetzung Johannes’ auf und wird heute als Verleumdung angesehen.

Cossa wurde am 24. Mai 1410 zum Priester und am folgenden Tag zum Bischof geweiht. Anschließend wurde er noch am selben Tag zum Papst gekrönt.[3] Sitz seines Papsttums blieb zunächst Bologna, erst knapp ein Jahr später begab er sich nach einem Zwischenaufenthalt in Rom nach Lodi. Inzwischen wollte der seit 1411 regierende neue römisch-deutsche König Sigismund das dreifache Schisma beenden. Sigismund traf sich 1413 in Lodi mit Papst Johannes, der die Einberufung eines Konzils in Bologna vorschlug. Sigismund dagegen bestand auf Konstanz als Konzilsort und setzte sich durch.

Konzil von Konstanz, Absetzung und Haft

Im Spätsommer 1414 brach Johannes XXIII. nach Konstanz auf und überquerte wahrscheinlich den Arlbergpass.[4]

Um seine Papstwürde zu erhalten, versuchte er zunächst durch seine Anhänger in Konstanz, die Absetzung der beiden Konkurrenten zu erreichen. Als dies misslang, und man auf die Neuwahl eines Papstes drängte, erklärte sich Johannes XXIII. bereit, zurückzutreten, falls es die beiden anderen Päpste ihm gleich täten. Das Konzil feierte ihn für diese Bereitschaft. Doch hielt er sich nicht daran und flüchtete zur Erhaltung seiner Würde am 20. März 1415 verkleidet als Knappe des Herzogs Friedrich IV. von Österreich durch das Emmishofer Tor heimlich aus Konstanz. Die geplante Weiterreise nach Frankreich war ihm nicht möglich.[5]

Sigismund ließ ihn am 29. April in Freiburg im Breisgau oder Breisach am Rhein[6] gefangen nehmen und befahl dem Reichsvikar und Reichsrichter Kurfürst Ludwig III. von der Pfalz, ihn bis zur Wahl eines neuen Papstes zu inhaftieren. Er wurde nach Radolfzell gebracht, traf dort am 17. Mai 1415 ein, blieb hier 14 Tage und erhielt am 31. Mai 1415 seine vom Konzil ausgesprochene Absetzung.[7] Dieser stimmte er zu und verzichtete damit auch formell auf sein Papstamt. Er wurde am 3. Juni 1415 im Schloss Gottlieben interniert.[8] Von dort kam er aufs Heidelberger Schloss und anschließend nach Mannheim, vermutlich in die Burg Eichelsheim, wo er bis 1419 in Haft blieb.[9]

Kurfürst Ludwig III., ein religiös sehr engagierter Mann, verhandelte in Konstanz auch mit den Beauftragten des römischen Papstes Gregor XII. und brachte diesen dazu, am 4. Juli 1415 abzudanken. Man ernannte den Greis im Gegenzug zum päpstlichen Legaten auf Lebenszeit.

Am 11. November 1417 erfolgte in Konstanz die Wahl von Papst Martin V.; das Abendländische Schisma war damit beendet. Danach hob man die Haft gegen Johannes XXIII. auf; er erlangte seine Freiheit allerdings erst im Frühjahr 1419, da Kurfürst Ludwig III. ihn für die durch seine Flucht vom Konzil entstandenen Kosten haftbar machte und nur nach deren Begleichung ziehen ließ.

Über die Haftbedingungen beklagte sich der Gegenpapst – der laut Zeitzeugen ungewöhnlich groß war – wegen zu kleiner Betten, schmutziger Kleider, Gespötts und Kränkungen. Ein Beauftragter Kurfürst Ludwigs III. konstatierte, dass er „vielleicht nicht ganz standesgemäß behandelt“ wurde, aber erinnerte daran, dass er schließlich ein Gefangener gewesen sei.[10]

Kardinalbischof und Tod

Grabmonument Johannes XXIII. in Florenz: IOAN[N]ES QUONDAM PAPA XXIII OBIIT FLORENTIE AN[N]O D[OMI]NI MCCCCXVIIII XI KALENDAS IANVARII („Johannes, einstmals Papst, der XXIII., er verstarb in Florenz im Jahre des Herrn 1419, am elften Tag vor den Kalenden des Januar“)

Papst Martin V. begnadigte Cossa, der ihn in Florenz aufsuchte und sich ihm zu Füßen warf. Versöhnungsbereit ernannte er ihn daraufhin zum Kardinalbischof von Tusculum (heute Bistum Frascati) und zum Dekan des Kardinalskollegiums. Die geringe ihm noch verbleibende Lebensspanne verbrachte Cossa als Geläuterter. Er richtete sogar ein Mahnschreiben an seinen uneinsichtigen Rivalen Benedikt XIII. in Avignon, der in seinem Gegenpapsttum verharrte. In dem Brief beschwor er den Avigneser, einzulenken und auf die Milde und Gerechtigkeit des neuen Papstes Martin V. zu vertrauen. Nur etwa ein halbes Jahr amtierte Cossa als Kardinalbischof und starb am 22. oder 27. Dezember 1419 in Florenz, wo er auf Kosten der Stadt ein aufwändiges, über neun Tage begangenes Begräbnis erhielt. Ebenfalls wurde beschlossen, dass er im Baptisterium des Doms beigesetzt werden solle; Cosimo de’ Medici war als Testamentsvollstrecker an der Durchführung der Arbeiten beteiligt. Das prachtvolle Hochgrab, das vermutlich Donatello zuzuschreiben ist, wurde 1427/28 fertiggestellt.[11]

Historische Beurteilung

Angeblicher Sturz Johannes’ XXIII. auf der Fahrt zum Konstanzer Konzil nach der Richental-Chronik

Viele Zeitgenossen und insbesondere das Konstanzer Konzil hatten Johannes als legitimen Papst anerkannt, zugleich aber galt er als ausgesprochen weltlich und wurde vom Konzil verurteilt. Mehrere nach seiner Absetzung entstandene Quellen zeichnen ein negatives Bild seiner Person. Ulrich Richental berichtet einen angeblichen Sturz bei Anreise am Arlbergpass und legte dem damaligen Papst den zornigen Schrei Hic iaceo in nomine diaboli („Hier liege ich in Teufels Namen!“) in den Mund.[12] Dietrich von Niem, sein erklärter Gegner an der Kurie, widmete ihm eine ausgesprochen feindselige Biographie, die das Bild Johannes’ bis ins 20. Jahrhundert prägen sollte.[13][14] Zugleich wurde er in die Liste der legitimen Päpste im Liber pontificalis aufgenommen.[15]

Unter Historikern war bis weit ins 20. Jahrhundert umstritten, ob Johannes vom Konzil abgesetzt wurde oder selbst abdankte; heute gilt als Konsens, dass beides gleichzeitig geschah.[16] Hinsichtlich seiner nur eingeschränkten Eignung für ein hohes geistliches Amt waren (und sind) sich die meisten Historiker hingegen einig. Seine Legitimität als Papst wurde ihm aber zwischen dem 16. und 19. Jahrhundert nur vereinzelt abgesprochen. Das änderte sich, als Angelo Mercati die offiziöse Liste der Päpste, wie sie im Annuario Pontificio publiziert wird, überarbeitete. Er entschied sich aus theologischen Gründen dafür, ausschließlich die Päpste der römischen Obedienz als legitim anzusehen und bezeichnete Johannes daher als Gegenpapst. Diese Version der Papstliste ist seit 1947 weitgehend unverändert Jahr für Jahr im Annuario abgedruckt worden. Als Angelo Giuseppe Roncalli sich nach seiner Wahl zum Papst ‚Johannes XXIII.‘ nannte, merkte er zwar an, dass er dies ungeachtet der Frage der jeweiligen Legitimität der insgesamt 22 früheren Träger dieses Papstnamen getan habe; allerdings wurde die Entscheidung für die Ordinalzahl ‚XXIII.‘ später als Aussage gegen die Legitimität des Cossa-Papstes verstanden.[17]

Katholische Kirchenhistoriker bezeichnen die Frage der Legitimität der Pisaner Päpste seither teils für unentscheidbar,[18][19] teils bejahen sie diese weiterhin,[20][21][22][23][24][25][26] vereinzelt verneinen sie sie.[27]

Siehe auch

Literatur

Einzelnachweise

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