Bund der Energieverbraucher

Verbraucherorganisation für private Energiekunden From Wikipedia, the free encyclopedia

Der Bund der Energieverbraucher e. V. ist ein bundesweit tätiger Verein zum Schutz der Interessen von privaten Energieverbrauchern. Er ist Mitglied im Verbraucherzentrale Bundesverband und im Lobbyregister des deutschen Bundestages eingetragen. Die Bundesgeschäftsstelle hat ihren Sitz im rheinland-pfälzischen Unkel bei Bonn.[1]

Gründung6. Februar 1987
SitzUnkel
Schnelle Fakten V., Rechtsform ...
Bund der Energieverbraucher e. V.
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Rechtsform eingetragener Verein
Gründung 6. Februar 1987
Gründer Aribert Peters
Sitz Unkel
Zweck Verbraucherorganisation für private Energiekunden
Vorsitz Aribert Peters
Personen Werner Neumann (2. Vorsitzender)
Mitglieder 8.967 (2025)
Website www.energieverbraucher.de
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Aribert Peters, Mitgründer und 1. Vorsitzender. Seit 2024 Vereinsvorsitzender

Geschichte

Gründung und frühe Jahre (1987–1993)

Der Verein wurde 1987 auf Initiative von Aribert Peters, einem Physiker aus Rheinbreitbach, gegründet.[2][3.1]

Ein früher Erfolg war die Aufdeckung der sogenannten „Wundersamen Gasvermehrung“ im Jahr 1989, bei der Gasversorger laut Vereinsuntersuchungen mehr Gas abrechneten, als sie tatsächlich bezogen. Infolge der vom Verein angestoßenen Debatte wurde die gesetzliche Grundlage für Gasabrechnungen geändert; seither gilt eine Berechnungstemperatur von 15 °C, wodurch sich Gasrechnungen für Verbraucher um etwa zwei Prozent verringerten.[3.2]

Erste Projekte und Aktionen (1993–2000)

Phönix-Projekt

1994 startete der Verein das Phönix-Projekt, das eine Massenbewegung zur Verbreitung von Solartechnik organisierte. Phönix schrieb zunächst thermische Solaranlagen zentral aus, verhandelte Mengenrabatte und vermittelte die Anlagen direkt an Verbraucher, ohne Zwischenhandel.[4][5] Durch die gemeinsame Beschaffung konnten Anlagen um bis zu 30 Prozent günstiger erworben werden als bei herkömmlichen Installateuren. Laut der Tageszeitung beeinflusste das Projekt die Absatz-Preis-Spirale positiv.[6] Die im Projekt angebotenen Solaranlagen wurden oft gemeinschaftlich von Verbrauchern unter Anleitung von geschulten Beratern installiert.[7][4]

Partner des Projekts waren Umweltverbände und auch Städte wie Frankfurt am Main,[8] Saarbrücken und Mainhausen.[9] 1998 erhielt der Verein für das Phönix-Projekt den Koblenzer Cusanus-Preis der Koblenzer Bürgerschaft, der an innovative Umweltinitiativen verliehen wird.[10]

Solarschulen

Ende der 1990er-Jahre baute der Bund der Energieverbraucher ein Netzwerk sogenannter Solarschulen auf, in denen Qualifikationen im Bereich Solarenergie vermittelt wurden.[11] Bis Anfang der 2000er-Jahre wurden hier rund 5.000 Solarberater ausgebildet. Beim Aufbau des Netzwerks kooperierte der Verein mit der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS).[3.3]

Bunter Strom

1999 organisierte der Verein das Projekt Bunter Strom, das laut Inge Nowack von der Stuttgarter Zeitung[12] als eines der ersten gemeinschaftlichen Strombeschaffungsmodelle für Verbraucher galt. Es ermöglichte Mitgliedern, Strom zu Konditionen unterhalb der örtlichen Versorgerpreise zu beziehen. Presseberichten zufolge betrug der Preisunterschied etwa 20 Prozent.[13][12] Ein Teil der Einsparungen floss in einen Fonds zur Förderung von Solarenergieprojekten.[12]

Heizung ok?

Anfang der 2000er-Jahre startete die Aktion Heizung ok?, die vom Bund der Energieverbraucher gemeinsam mit den Schornsteinfegerverbänden initiiert wurde. Verbrauchern wurden in einer Broschüre die Messprotokolle der Schornsteinfeger erläutert.[14]

Weitere Entwicklungen (2000 bis 2003)

Nach langen Forderungen des Vereins an den Deutschen Wetterdienst (DWD), die Wetterdaten zur Ermittlung des Heizbedarfs gratis freizugeben, willigte der DWD Anfang 2002 ein und veröffentlicht seit 2003 die Temperaturdaten.[15]

Der Bund der Energieverbraucher kritisierte ab 2003 die Übernahme von Ruhrgas durch E.ON mit der Begründung, der Zusammenschluss schwäche den ohnehin begrenzten Wettbewerb im deutschen Energiemarkt weiter und führe aus Sicht des Vereins zu höheren Preisen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Aribert Peters äußerte hierzu, die Fusion sei „ein Schlag gegen den Rechtsstaat und die Verbraucher“.[16]

Preisprotest und gerichtliche Verfahren (ab 2004)

Stromausfall Münsterland

Nach einem großflächigen mehrtägigen Stromausfall im Münsterland im Jahr 2004 forderte der Bund der Energieverbraucher die von den Stromausfällen betroffenen Bürger Nordrhein-Westfalens dazu auf, Schadenersatzansprüche gegen den Stromversorger RWE geltend zu machen. Aribert Peters erklärte hierzu, „Die Betroffenen können sich mit ihren Ansprüchen auf die europäische Produkthaftungsrichtlinie berufen“.[17]

Preisprotest

Ab 2004 organisierte der Bund der Energieverbraucher eine Aktion gegen überhöhte Energiepreise, die als Preisprotest bekannt wurde. Der Verein koordinierte hierfür Musterklagen und begleitete Verfahren bis zum Bundesgerichtshof und zum Europäischen Gerichtshof.[18][19]

Verbraucher folgten dem Aufruf, Gas- und Stromrechnungen unter Berufung auf fehlende Billigkeit nach § 315 BGB zu kürzen oder Zahlungen nur unter Vorbehalt zu leisten.[20][18][21] Die Zahl der Protestierenden wurde 2005 auf rund eine halbe Million Verbraucher geschätzt.[22] Der Vereinsvorsitzende Aribert Peters erklärte im WDR unter Hinweis auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs, dass Preiserhöhungen von Versorgern im Streitfall einer gerichtlichen Billigkeitsprüfung unterlägen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen empfahl, Erhöhungen entweder nur unter ausdrücklichem Vorbehalt zu zahlen oder den Preis zu kürzen.[23] Die gerichtlichen Auseinandersetzungen führten in den meisten Fällen zu Urteilen zugunsten der Verbraucher,[22] etwa zu unzulässigen Preiserhöhungen.[3.4] Allein die EWE mit Sitz in Oldenburg musste nach einem Urteil des BGH im Jahr 2010 an 620.000 Gaskunden 100 Millionen Euro zurückerstatten.[24]

Neue Entwicklungen (seit 2010)

Seit 2010 erweiterte der Verein seine Aktivitäten auf Themen wie Fernwärme,[25] Flüssiggaspreise[26] und Energiearmut.[27]

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2010, wonach Gasversorger ihre Preise nicht vollständig an die Ölpreisentwicklung koppeln dürfen, bewertete der Bund der Energieverbraucher die Entscheidung als wichtigen Schritt zur Stärkung der Verbraucherrechte. Der Verein, der zu den Klägern im Verfahren gehörte, verwies darauf, dass die beanstandeten Preisanpassungsklauseln Verbraucher unangemessen benachteiligt hätten und Rückforderungen ermöglicht werden könnten. Der Vorsitzende Aribert Peters sagte zudem, dass das Urteil kurzfristig nicht zu sinkenden Gaspreisen führen werde, da die Preisentwicklung weiterhin durch langfristige Lieferverträge und mangelnden Wettbewerb geprägt sei.[28]

Im Juli 2011 kam es zu einer Neufassung von § 19 StromNEV. Dadurch sollten Großverbraucher von den Netzentgelten befreit und die Kosten auf die übrigen Verbraucher umgelegt werden. Der Bund der Energieverbraucher kritisierte, „der Wirtschaftsausschuß hat sich vor den Karren der Großindustrie spannen lassen“[29] und reichte bei der Europäischen Kommission eine Beschwerde ein.[30][31] Infolgedessen beschloss die Europäische Kommission, die Totalbefreiung aufzuheben; 2014 ersetzte Deutschland sie durch eine abgeschwächte Begünstigung der industriellen Großverbraucher.[32] Die Europäische Kommission stufte die Netzentgeltbefreiungen als unzulässige staatliche Beihilfen ein und ordnete deren Rückforderung an. Gegen diese Entscheidung erhoben betroffene Unternehmen sowie Netzbetreiber mit Unterstützung der Bundesregierung Klage. Nach mehrjährigen Gerichtsverfahren bestätigte der Europäischer Gerichtshof am 26. September 2024 die Entscheidung der Kommission (Az. C-792/21 P und C-793/21 P). Der Gerichtshof stellte fest, dass die Befreiungen mit dem Beihilferecht der Europäischen Union unvereinbar waren.[30][31]

2013 begann der Verein das vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz geförderte Projekt Verbraucherorientierte Energieanbieterinformation mit dem Ziel, Verbrauchern zuverlässige Informationen über Energieanbieter und Tarife zur Verfügung zu stellen. Mit den Informationen sollten Risiko und Aufwand eines Anbieter- und Verbraucherwechsels deutlich reduziert werden.[33][34]

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung der Musterfeststellungsklage am 1. November 2018 gehört der Bund der Energieverbraucher zu den qualifizierten Verbraucherverbänden, die nach § 606 Zivilprozessordnung (ZPO) berechtigt sind, solche Verfahren zu führen.[35][36] Der Verein zählt damit zu den derzeit rund fünfzig Einrichtungen in Deutschland, die die formalen Anforderungen erfüllen und im Verzeichnis qualifizierter Einrichtungen beim Bundesamt für Justiz gelistet sind (Stand 2025).[37]

Organisation und Finanzierung

Der Bund der Energieverbraucher ist ein gemeinnütziger Verein für eine verbraucher- und umweltfreundliche Energieversorgung.[2] Geführt wird der Verein durch den Gründer und ersten Vorsitzenden Aribert Peters (Stand 2025).[2] Zweiter Vorsitzender ist Werner Neumann.[38]

Zu den Mitgliedern gehören vorwiegend Privatpersonen und auch Gewerbeunternehmen.[2] Die Mitgliederzahl lag im Juni 2025 bei 8.967 Mitgliedern.[1]

Der Verein finanziert sich fast ausschließlich durch Beiträge und Spenden seiner Mitglieder.[2] Zur Wahrung seiner Unabhängigkeit nimmt er keine Spenden von Unternehmen an und erhält auch keine staatlichen Zuschüsse.[39]

Aufgaben und Aktivitäten

Der Verein vertritt Verbraucherinteressen im Energiemarkt, macht auf Missstände bei Energieversorgern aufmerksam und setzt sich rechtlich für die Durchsetzung von Verbraucherrechten ein.[3.1] Thematische Schwerpunkte sind der schnelle Abschied von fossilen Energieträgern, die Senkung des Energieverbrauchs sowie eine bürgerschaftlich organisierte Energieversorgung.[2]

Der Bund der Energieverbraucher ist hierfür in verschiedenen Bereichen des Verbraucherschutzes im Energiesektor tätig.[40] Der Verein unterstützt Mitglieder bei rechtlichen Fragen und verfügt über ein Netzwerk im Energierecht tätiger Rechtsanwälte.[41] Der Bund der Energieverbraucher ist ein qualifizierter Verbraucherverband gemäß § 4 Unterlassungsklagegesetz.und ist in die vom Bundesamt für Justiz geführte Liste eingetragen.[37]

Auf europäischer Ebene reichte der Verein mehrere Verfahren zur Prüfung staatlicher Beihilfen ein, etwa zur Ausnahme industrieller Großverbraucher von der EEG-Umlage[42] und zu Rabatten stromintensiver Betriebe bei den Netzentgelten.[43] Der Verein engagiert sich zudem in der Schlichtung von Streitigkeiten im Energiesektor und ist seit 2011 Mitglied und Träger der Schlichtungsstelle Energie.[44]

Verschiedene Aktivitäten des Vereins zielen auf mehr Markttransparenz,[2] darunter Angebote zur Unterstützung von Flüssiggas-[45] und Fernwärmekunden.[46][2] Im Bereich Energiearmut berät der Verein Betroffene und setzt sich politisch für einen verbesserten Schutz gegenüber Versorgungssperren ein.[47] 2008 richtete der Verein hierzu die erste deutsche Dokumentationsstelle für illegale Versorgungssperren ein.[48]

Negativauszeichnung des Vereins „Trübe Funzel“

Der Verein verleiht als Negativauszeichnung in unregelmäßigen Abständen die „Trübe Funzel“ an besonders verbraucherunfreundliche Unternehmen. Vor der Verleihung erhalten die nominierten Unternehmen Gelegenheit zur Stellungnahme.[49][50]

Publikationen und Angebote

Der Verein bietet Mitgliedern telefonische Energieberatung, juristische Hilfestellung bei Abrechnungsfragen, einen Prozesskostenfonds zur Unterstützung bei Klagen und einen Geräteverleih (z. B. Strommessgeräte, Wärmebildkameras).[3.5] Außerdem gibt der Verein seit seiner Gründung vierteljährlich die Zeitschrift Energiedepesche heraus, die über Verbraucherrechte, Energiepreise und erneuerbare Energien berichtet.[2]

Öffentliche Wahrnehmung

Bekannt ist der Bund der Energieverbraucher vor allem durch seinen Einsatz für faire Energiepreise, Klimaschutz und Versorgungssicherheit.[51] Insbesondere die Preisproteste ab 2004 erregten große öffentliche Aufmerksamkeit.[22][52]

Auch Mitgründer und Vorstand Aribert Peters erfährt regelmäßig mediale Aufmerksamkeit. Die Frankfurter Rundschau beschrieb Peters 2006 als „Boykotteur“ im positiven Sinn, der durch beharrliche Verbraucherarbeit den Energiemarkt verändert habe.[2] Die Zeitschrift Finanztest bezeichne ihn 2016 als „Robin Hood“ der Energieverbraucher.[53] Peters erhielt 2017 den Bundespreis Verbraucherschutz der Deutschen Stiftung Verbraucherschutz.[54]

Siehe auch

Einzelnachweise

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