Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
im Bundessozialministerium angesiedeltes Amt
From Wikipedia, the free encyclopedia
Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen (bis 2016[1] Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen) ist ein gesetzlich verankertes öffentliches Amt zur politischen Geltendmachung der Interessen von Menschen mit Behinderungen gegenüber der deutschen Bundesregierung. Der oder die Beauftragte soll ressortübergreifend das zentrale Anliegen von Gleichberechtigung gem. Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG auf Bundesebene gewährleisten.

Aufgabe und Befugnisse
Das Ehrenamt wurde 1980 im Hinblick auf das Internationale Jahr der Behinderten[2] von dem damaligen Bundeskanzler Helmut Schmidt geschaffen und ist seit dem Jahr 2002 gesetzlich geregelt.[3][4] Organisatorisch gehört das Amt seit seiner Errichtung zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
Der Beauftragte wird von der Bundesregierung für die Dauer einer Legislaturperiode bestellt (§ 17 Abs. 3 des Behindertengleichstellungsgesetzes).
Er wirkt darauf hin, dass die Verantwortung des Bundes, für gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen zu sorgen, in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens erfüllt wird. Außerdem setzt sich die beauftragte Person dafür ein, dass unterschiedliche Lebensbedingungen von Frauen mit Behinderungen und Männern mit Behinderungen berücksichtigt und geschlechtsspezifische Benachteiligungen beseitigt werden (§ 18 Abs. 1 BGG). Die Bundesministerien beteiligen die beauftragte Person bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben, soweit sie Fragen der Integration von Menschen mit Behinderungen behandeln oder berühren (§ 18 Abs. 2 BGG). Alle Bundesbehörden und sonstigen öffentlichen Stellen im Bereich des Bundes sind verpflichtet, die beauftragte Person bei der Erfüllung der Aufgabe zu unterstützen, insbesondere die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Akteneinsicht zu gewähren (§ 18 Abs. 3 BGG).[5]
Die Zusammenarbeit der Bundesministerien mit dem Beauftragten ist ergänzend in § 21 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien geregelt.[6]
Der Beauftragte steht auch als Ansprechpartner für Betroffene zur Verfügung und betreibt Öffentlichkeitsarbeit zur Verbreitung des Integrationsgedankens.[7]
Organisation
Der beauftragten Person steht ein mit hauptamtlichen Mitarbeitern besetzter Arbeitsstab zur Seite, der sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt (§ 17 Abs. 2 BGG). Nach der Wiedervereinigung Deutschlands wurde 1990 der Vorsitzende vom Blinden- und Sehschwachenverband der DDR, Gerhard Polzin, in diesen Arbeitsstab aufgenommen.[8]
Der Amtssitz des Beauftragten befindet sich im Kleisthaus in der Bundeshauptstadt Berlin.
Amtsinhaber
| Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen | ||||
| Nr. | Name (Lebensdaten) | Amtszeit | Partei | |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Hermann Buschfort (1928–2003)[9] | 1981–1982 | SPD | |
| 2 | Otto Regenspurger (1939–2003)[10] | 1982[11]–1998[12] | CSU | |
| 3 | Karl Hermann Haack (* 1940) | 1998–2005 | SPD | |
| 4 | Karin Evers-Meyer (* 1949) | 2005–2009 | SPD | |
| 5 | Hubert Hüppe (* 1956) | 2010–2013 | CDU | |
| 6 | Verena Bentele (* 1982)[13] | 2014–2018 | SPD | |
| 7 | Jürgen Dusel (* 1965) | seit 9. Mai 2018[14] | SPD | |
Die blinde Verena Bentele war die erste Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, die selbst eine Behinderung hat.[15] Der aktuelle Amtsinhaber Jürgen Dusel ist von Geburt an stark sehbehindert.