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Bundeslaufbahnverordnung

deutsche Rechtsverordnung über die Laufbahnen der Beamten des Bundes From Wikipedia, the free encyclopedia

Die Bundeslaufbahnverordnung (BLV) ist eine deutsche Rechtsverordnung, die die Einstellung von Bewerbern in ein Dienstverhältnis als Beamter im Bundesdienst und deren berufliche Entwicklung regelt. Sie konkretisiert damit die entsprechenden Regelungen im Bundesbeamtengesetz.

Schnelle Fakten Basisdaten ...
Basisdaten
Titel:Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten
Kurztitel: Bundeslaufbahnverordnung
Früherer Titel: Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamten
Abkürzung: BLV
Art: Bundesrechtsverordnung
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Beamtenrecht
Fundstellennachweis: 2030-7-3-2
Ursprüngliche Fassung vom: 31. Juli 1956
(BGBl. I S. 712)
Inkrafttreten am: 1. September 1956
Letzte Neufassung vom: 11. März 2026
(BGBl. 2026 I Nr. 67 vom 16. März 2026)
Inkrafttreten der
Neufassung am:
17. März 2026
Weblink: Text der Verordnung
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.
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Die BLV wird ihrerseits durch eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift des Bundesministerium des Innern erläutert.

Geschichte

Die erste Bundeslaufbahnverordnung trat am 1. September 1956 in Kraft. In diesem Zeitpunkt traten die „Verordnung zur vorläufigen Regelung des Laufbahnwesens im Bundesdienst“ vom 30. November 1953 (BGBl. I S. 1543) sowie die „Reichsgrundsätze über Einstellung, Anstellung und Beförderung“ vom 14. Oktober 1936 und die „Verordnung über die Vorbildung und die Laufbahnen der deutschen Beamten“ vom 28. Februar 1939, beide Vorschriften in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Januar 1951 (BGBl. I S. 87), außer Kraft. Die aktuelle Neufassung stammt aus dem Jahr 2026.

Änderungshistorie

Die Bundeslaufbahnverordnung wurde mehrmals neugefasst und neu bekannt gemacht:

Ähnliche Verordnungen

Für Soldaten der Bundeswehr trifft die Soldatenlaufbahnverordnung der BLV vergleichbare Regelungen. Für bestimmte Laufbahnen der Bundesbeamten gelten zusätzlich zu den Regelungen der Bundeslaufbahnverordnung besondere Laufbahnregelungen:

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