Börsengeschäft

privatrechtlicher Vertrag über den Kauf oder Verkauf von vertretbaren Vermögensgegenständen (wie Wertpapieren, Devisen oder Waren) From Wikipedia, the free encyclopedia

Ein Börsengeschäft ist ein privatrechtlicher Vertrag über den Kauf oder Verkauf von vertretbaren Vermögensgegenständen (wie Wertpapieren, Devisen oder Waren), der an einer Börse und nach deren festgelegten Regeln (Börsenordnung) abgeschlossen wird. Im Gegensatz zum außerbörslichen Handel (OTC-Handel) unterliegen Börsengeschäfte einer strengen Standardisierung und staatlicher oder öffentlich-rechtlicher Aufsicht, was die Transparenz und Sicherheit für die Marktteilnehmer erhöht.

Grundlagen

Börsengeschäfte kommen durch die Zusammenführung von Angebot und Nachfrage zustande (Preisfeststellung). Wesentliches Merkmal ist die Fungibilität der gehandelten Objekte: Die Güter (z. B. Aktien einer bestimmten Firma) sind austauschbar und identisch, sodass der Käufer die Ware nicht vorher besichtigen muss.

Rechtlich gesehen werden Börsengeschäfte in Deutschland meist als Kommissionsgeschäft abgewickelt:

  • Der Kunde erteilt seiner Bank den Auftrag.
  • Die Bank schließt das Geschäft an der Börse im eigenen Namen, aber für Rechnung des Kunden ab.
  • Handelt die Bank auf eigene Rechnung, spricht man von einem Eigengeschäft.

Arten von Börsengeschäften

Börsengeschäfte lassen sich nach dem Zeitpunkt ihrer Erfüllung und nach dem Handelsgegenstand unterscheiden.

Unterscheidung nach Erfüllungszeitpunkt

  • Kassageschäft (Spot Market): Hier liegen Abschluss des Vertrages und die Erfüllung (Lieferung der Ware gegen Geld) zeitlich eng beieinander. In Deutschland ist bei Aktien eine Abwicklungsfrist von zwei Bankarbeitstagen üblich (T+2).
  • Termingeschäft (Futures/Options): Der Vertragsabschluss findet sofort statt, die Erfüllung (Lieferung und Zahlung) ist jedoch für einen festgelegten Zeitpunkt in der Zukunft vereinbart. Diese Geschäfte dienen oft der Absicherung (Hedging) oder der Spekulation.

Unterscheidung nach Handelsgegenstand

Ablauf und Abwicklung

Der Prozess eines Börsengeschäfts gliedert sich heute in drei Phasen, die weitgehend automatisiert ablaufen:

  • Trading (Handel): Die Auftragserteilung und das „Matching“ (Zusammenführen von Käufer und Verkäufer) im Handelssystem der Börse (z. B. Xetra).
  • Clearing (Verrechnung): Eine zentrale Instanz (meist eine Zentrale Gegenpartei / CCP) tritt zwischen Käufer und Verkäufer. Sie berechnet die gegenseitigen Forderungen und garantiert die Erfüllung, falls eine Seite ausfällt.
  • Settlement (Erfüllung): Der tatsächliche Austausch der Stücke gegen Geld. Dies geschieht durch Buchungen auf den Depots und Konten der beteiligten Banken, oft über einen Zentralverwahrer (in Deutschland Clearstream).

Rechtliche Rahmenbedingungen (Deutschland)

In Deutschland bilden das Börsengesetz (BörsG) und die jeweilige Börsenordnung den rechtlichen Rahmen. Die Überwachung erfolgt durch die Handelsüberwachungsstelle (HÜSt) der Börsen sowie durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Siehe auch

Literatur

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