Commercial Court
Zivilsenat an einem deutschen Oberlandesgericht oder obersten Landesgericht
From Wikipedia, the free encyclopedia
Ein Commercial Court ist ein an einem deutschen Oberlandesgericht oder obersten Landesgericht eingerichteter Zivilsenat, der für wirtschaftsrechtliche Rechtsstreite zuständig ist und vor welchem in englischer Sprache verhandelt werden kann.
Allgemeines
Die Schaffung der Möglichkeit der Einrichtung von Commercial Courts erfolgte durch das Justizstandort-Stärkungsgesetz (BGBl. 2024 I Nr. 302). Hintergrund der Einführung war, dass der Gesetzgeber den Justizstandort Deutschland stärken und in umfangreichen Wirtschaftssachen mit internationalen Bezügen eine staatliche Alternative zu Schiedsgerichten schaffen wollte.[1]
Sachlich zuständig sind Commercial Courts ab einem Streitwert von EUR 500.000,00 und sofern es sich um einen Rechtsstreit zwischen Unternehmern, einen Rechtsstreit über einen Unternehmenskauf oder einen Rechtsstreit zwischen einer Gesellschaft und Mitgliedern ihres Leitungsorgans oder Aufsichtsrats handelt (§ 119b Abs. 1 S. 1 GVG). Darüber hinaus bedarf es einer Gerichtsstandsvereinbarung zwischen den Parteien, welche ausdrücklich oder stillschweigend erfolgen kann (§ 119b Abs. 2 GVG). Ferner muss der Commercial Court explizit als solcher angerufen werden (§ 610 Abs. 2 S. 1 ZPO).
Vor den Commercial Courts kann vollständig in englischer Sprache verhandelt werden (§ 184a Abs. 1, Abs. 3 GVG). Die Protokollierung der mündlichen Verhandlung ist gem. § 613 ZPO auf übereinstimmenden Antrag der Parteien hin als Wortprotokoll möglich. Im Übrigen gelten die Verfahrensvorschriften der Zivilprozessordnung über erstinstanzliche Verfahren vor den Landgerichten mit Ausnahme der Möglichkeit der Verweisung an einen Einzelrichter entsprechend (§ 610 Abs. 1 ZPO).
Commercial Chamber
Als Äquivalent zu Commercial Courts können auch an Landgerichten sogenannte Commercial Chambers eingerichtet werden, vor welchen ebenfalls in englischer Sprache verhandelt werden kann. Ihre sachliche Zuständigkeit richtet sich nach den allgemeinen Grundsätzen, entsprechend kann vor einer Commercial Chamber grundsätzlich[A 1] ab einem Streitwert von EUR 10.000,01 (§ 23 Nr. 1 GVG) bis zu EUR 500.000,00, ab welchem sich die Zuständigkeit des Commercial Courts ergibt, verhandelt werden.[2]
(Stand 04/2026)
Anmerkungen
- Abweichungen durch Landesrecht sind möglich. So ist in Nordrhein-Westfalen bspw. die sachliche Zuständigkeit erst ab einem Streitwert von EUR 100.000,00 begründet.