DIN 4713
Norm zur Festlegung der Abrechnung von Wärmekosten in Deutschland
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Die DIN-Norm DIN 4713 Verbrauchsabhängige Wärmekostenabrechnung ist eine Norm, die sich mit den für Deutschland gültigen Festlegungen zur Abrechnung von Wärmekosten beschäftigt. Die Norm besteht aus den beiden Teilen DIN 4713-1 Verbrauchsabhängige Wärmekostenabrechnung; Allgemeines, Begriffe und DIN 4713-5 Verbrauchsabhängige Wärmekostenabrechnung; Betriebskostenverteilung und Abrechnung.
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| Bereich | Wärmekostenabrechnung | ||
| Titel | Verbrauchsabhängige Wärmekostenabrechnung | ||
| Kurzbeschreibung: | Teil 1: Allgemeines, Begriffe, Teil 5: Betriebskostenverteilung und Abrechnung | ||
| Letzte Ausgabe | Dezember 1980 | ||
Die Norm wird unter anderem angewandt, um die Heizkosten für eine Mietwohnung aus den Messungen mit Wärmemengenzählern zu ermitteln.
Gradtagstabelle
In DIN 4713-5 ist mit der so genannten Gradtagstabelle festgelegt, wie die Heizkosten bei jährlicher Ablesung auf die einzelnen Monate oder Tage verteilt werden.
| Monat | Anteil in ‰ | Anteil je Tag in ‰ | ||
|---|---|---|---|---|
| Januar | 170 | 170/31 = 5,48 | ||
| Februar | 150 | 150/28 = 5,35 150/29 = 5,17 | ||
| März | 130 | 130/31 = 4,19 | ||
| April | 80 | 80/30 = 2,66 | ||
| Mai | 40 | 40/31 = 1,29 | ||
| Juni | 15 | 15/30 = 0,50 | ||
| Juli | 10 | 10/31 = 0,32 | ||
| August | 15 | 15/31 = 0,48 | ||
| September | 30 | 30/30 = 1,00 | ||
| Oktober | 80 | 80/31 = 2,58 | ||
| November | 120 | 120/30 = 4,00 | ||
| Dezember | 160 | 160/31 = 5,16 |
Berechnungsbeispiel
Es seien über ein Jahr 1000 Euro Heizkosten für die Wohnung angefallen. Gemietet war die Wohnung für 15 Tage im November. Die Heizkostenaufteilung für diese 15 Tage ergibt sich dann laut Tabelle aus folgender Berechnung:
- 1000 Euro × (120 ‰ / 30 Tage) × 15 Tage = 60 Euro.
Für den November sind laut Gradtagstabelle 120 ‰ der jährlichen Kosten aufgeteilt. Der November hat 30 Tage und für 15 Tage war die Wohnung gemietet. Daraus ergeben sich 60 Euro Heizkosten.
Anwendbarkeit der Gradtagszahlentabelle
Die Tabelle sollte nur im Notfall als Schätzung zum Einsatz kommen, wenn andere Messwerte nicht vorhanden sind. In Mietshäusern mit Zentralheizung sind immer Wärmemengenzähler installiert. An Stichtagen lassen sich diese ablesen, genauso wie der Heizungsgaszähler. Dadurch ist (bei Berücksichtigung der Jahresendstände dieses Gaszählers) eine genaue Verteilung der Brennstoff- und Heiznebenkosten vor und nach einem Stichtag möglich. Die weitere Aufteilung auf die einzelnen Wohnungen erfolgt mit den Wärmemengenzählern bzw. Heizkostenverteilern an den Heizkörpern, falls keine getrennten Heizkreise für die Wohnungen vorhanden sind. Das gilt auch dann, wenn am Stichtag die Wärmemengenzähler selbst erneuert werden (Heizkörperzähler: alle zehn Jahre).
Ungeeignet ist die Gradtagszahlentabelle in Mietshäusern mit Zentralheizung, aber ohne zentrale Warmwasserversorgung, da im Hochsommer Verbrauchswerte auftauchen (Warmwasser, nicht Heizung). In der Gradtagszahlentabelle findet man für jeden Monat einen Summenwert für Heiz- und Warmwasserwärme, was in Mietshäusern ohne zentrale Warmwasserversorgung (Wohnungsgastherme nur für Warmwasser oder elektrischer Durchlauferhitzer) nicht zutrifft. Diese Warmwasser-Wärmemenge rechnen die Mieter dann meist selbst direkt mit dem Versorger ab. Auch in Mietshäusern, in denen einzelne Mietparteien mit Holzöfen zusätzlich heizen, ist die Nutzung der Gradtagszahlentabelle nicht geeignet.