Danube Seven
Gruppe weiblicher katholischer Priester
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Die Danube Seven (Donau-Sieben) – Christine Mayr-Lumetzberger, Adelinde Theresia Roitinger, Gisela Forster, Iris Muller, Ida Raming, Pia Brunner und Angela White (die letzte ein Pseudonym für Dagmar Braun Celeste, die in Krems geborene ehemalige First Lady von Ohio in den USA) – sind eine Gruppe von sieben Frauen, die am 29. Juni 2002 auf dem Schiff Passau zwischen Passau und Linz gemeinsam mit den Bischöfen Antonio Braschi und Rafael Ferdinand Regelsberger eine Priesterweihe simuliert haben.[1]
Vorgeschichte
Mit der 1994 getroffenen Entscheidung von Papst Johannes Paul II., dass „die Kirche keinerlei Vollmacht hat, Frauen die Priesterweihe zu verleihen, und … dieses Urteil endgültig von allen Gläubigen der Kirche zu vertreten ist“ (Ordinatio sacerdotalis Nr. 4) wurden die aufgrund des Zweiten Vatikanischen Konzils aufgekommenen Hoffnungen auf ein Ende der Ungleichbehandlung von Frauen zunichtegemacht. Als Reaktion auf das päpstliche Schreiben schlossen sich sieben Frauen zusammen, um sich entgegen dem Verbot des canon 1024 CIC zu Priesterinnen weihen zu lassen. Zur Vorbereitung auf die Handlung wurden sie nach ihrem Studium der römisch-katholischen Theologie in einem dreijährigen Programm ausgebildet, das von Christine Mayr-Lumetzberger entworfen wurde.[2]
Eine simulierte Weihehandlung hatte Ludmila Javorová 1970 durch den römisch-katholischen Bischof Felix Maria Davídek in der tschechischen Untergrundkirche durchlaufen; sie wurde geheim gehalten und erst 1995 bekannt. Javorová war Vorbild und Ermutigung für die Donau Sieben.[3]
Sie simulierten am Palmsonntag, dem 24. März 2002, gemeinsame mit Bischof Romulo Braschi und einem unbekannten Bischof unter dem Alias-Namen Adalberto Santo in einem nichtöffentlichen Gottesdienst die Weihe zu Diakoninnen.[4] Weil Braschi befürchtete, vom Vatikan an der Priesterinnenweihe gehindert zu werden, weihte er Regelsberger am 9. Mai 2002 zur Absicherung der geplanten Handlung zum Bischof.[4] Regelsberger hatte nach seinem Klosteraustritt geheiratet; diese Ehe wurde zivilrechtlich geschieden.[5]
Zeitgleich mit der Weihe der sieben Priesterinnen erschien das Buch Wir sind Priesterinnen.[6] Gegen eine Passage des Buches erwirkte das Ordinariat der Erzdiözese von München-Freising am 26. Juli 2002 beim Landgericht München 1 eine Einstweilige Verfügung, die die Behauptung verbot, „Ende Juni 2002 seien Frauen von römisch-katholischen Bischöfen zu Priesterinnen geweiht worden“.[7]
Kirchenrechtliche Konsequenzen
Unter dem 10. Juli 2002 erließ die Kongregation für die Glaubenslehre ein Monitum gegen die sieben Frauen und verwarnte sie gemäß Canon 1347 § 1 CIC, dass sie sich die Exkommunikation zuziehen würden, wenn sie die Ungültigkeit der Weihe nicht bis zum 22. Juli 2002 anerkennen und Buße tun würden. Da das Monitum am 15. Juli 2002 bei den Frauen eingegangen war, blieb den Frauen nur ein Zeitspanne von sieben Tagen zu seiner Beantwortung. Dagegen setzten sich die Frauen im Schreiben vom 22. Juli 2002 zur Wehr, indem sie die Einräumung einer Dreimonatsfrist forderten. Zugleich wiesen sie die Schuldzuweisungen des Vatikans öffentlich zurück und boten den Dialog an.[8]
Ohne persönliche Anhörung der Frauen erließ die Kongregation für die Glaubenslehre am 5. August 2002 das „Dekret zur Feststellung der Exkommunikation“ (sog. Spruchexkommunikation). Das Schreiben der Exkommunikation wurde an die Sprecherin der sieben Frauen, Christine Mayr-Lumetzberger, gerichtet und wurde an erster Stelle vom Präfekten der Kongregation für die Glaubenslehre, Kardinal Ratzinger, dem späteren Papst Benedikt XVI., unterzeichnet.[9][10]
Die Frauen forderten den Vatikan am 14. August 2002 in einer öffentlichen Stellungnahme auf, die Exkommunikation zu widerrufen, und richteten am 27. September 2002 eine Beschwerde dagegen an die Glaubenskongregation.[11] Mit einem Dekret vom 21. Dezember 2002[12] bestätigte der Vatikan die Exkommunikation mit ausdrücklicher Billigung des Papstes.[13][14][15] Zu der römischen Bestätigung der Exkommunikation nahmen die sieben Frauen mit ihrer „Endgültige(n) Antwort auf die Exkommunikation“ am 27. Februar 2003 nochmals öffentlich Stellung.[16]
Die Kirche hält die Ordination für ungültig, weil entgegen der Vorgabe des Kirchenrechts in Canon 1024 CIC die geweihten Frauen keine männliche Personen waren. Sie bezeichnete die Weihe als „absurdes Theater und ein Sektenspektakel“.[17] Die Frauen sind der Auffassung, dass sie gültig ordiniert wurden, weil die Verbotsnorm unwirksam sei. Denn ein ungerechtes Gesetz habe keine Gültigkeit (lex iniusta non obligat). Auch sei die Ordination gültig, selbst wenn sie verbotswidrig erfolgt wäre (nach kanonischem Recht: valide, sed illicite). Auch unter Theologen ist die Gültigkeit der Ordination umstritten.[18]
Weitere Entwicklung
Um die Frauenordination mit korrekter römisch-katholischer Sukzession in die Welt zu tragen, ohne dass männliche Bischöfe vom Vatikan bestraft würden, wurden in der Folge Priesterinnen zu Bischöfinnen geweiht, von den Donau Sieben 2003 Giesela Forster und Christine Mayr-Lumetzberger sowie 2006 Ida Raming.[19]
Seitdem wurden weitere Frauen zu römisch-katholischen Priesterinnen geweiht, nach 20 Jahren etwa 300 weltweit; etwa 20 Priesterinnen wurden zu Bischöfinnen geweiht.[20][21] Sie haben sich weltweit in der Organisation Roman Catholic Women Priests (RCWP) zusammengeschlossen.
Als Reaktion auf die kirchenrechtswidrigen Frauenweihen, die teilweise als „Katakombenweihen“ nichtöffentlich durchgeführt wurden, erließ die Kongregation für die Glaubenslehre 2008 das Dekret Das schwerwiegende Delikt über die versuchte Priesterweihe einer Frau. Danach werden alle Personen, die an einer Frauenordination beteiligt sind, automatisch von der römisch-katholischen Kirche durch den Mechanismus der latae sententiae exkommuniziert. Die Exkommunikation trifft nunmehr – anders als die bisherige Spruchexkommunikation – auch diejenigen, die der Kirche unbekannt sind, weil sie die Weihe nicht öffentlich machen. Mit der Reform des Kirchenstrafrechts vom 8. Dezember 2021 wird dies im neuen canon 1379 § 3 CIC auch gesetzlich geregelt. Die Regelung wurde bereits vor Inkrafttreten heftig kritisiert.[22]
Auch wenn sich Papst Franziskus der ablehnenden Auffassung seiner Vorgänger angeschlossen hat[23], wird die Einführung der Frauenordination in der katholischen Kirche gerade in letzter Zeit wieder zunehmend kontrovers diskutiert, und zwar weltweit.[24][25] Zur Frage der Frauenordination für das Amt der Diakonin hat Papst Franziskus 2020 eine zweite Kommission eingerichtet.[26]
Literatur
- Werner Ertel und Gisela Forster (Hrsg.): Wir sind Priesterinnen, Aus aktuellem Anlass: Die Weihe von Frauen, Patmos, 2002, ISBN 978-3-491-70363-6.
- Gisela Forster: Denn das Weib soll Schweigen in der Kirche, Eine exkommunizierte Priesterin berichtet, Bastei-Lübbe, 2004, ISBN 3-404-61552-2.
- Elsie Hainz McGrath, Bridget Mary Meehan, Ida Raming (Hrsg.): Frauen finden einen Weg: Die Internationale Bewegung Römisch-Katholische Priesterinnen, LIT Verlag, 2009, ISBN 978-3-643-10240-9
- Barbara Maria Ursula Velik-Frank: Die Donaupriesterinnen "Danube Seven" : Grundlagen, Motive und Relevanz einer heterotopen Provokation, Dissertation Universität Graz, 2016