Diskussion:Rechtsanwaltskammer
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Überarbeitung nötig
Der Artikel unterscheidet nicht zwischen Anwaltskammern als Körperschaften döR mit Zwangsmitgliedschaft und Anwaltsvereinen als freiwilligen Zusammenschlüssen in der Rechtsform des e.V. Im übrigen Redundanz hinsichtlich Rechtsanwaltskammer (Deutschland). R2Dine (Diskussion) 17:23, 25. Apr. 2015 (CEST)