Diskussion:Schulpflicht (Deutschland)

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Die Angaben zur Schul- und Berufschulpflicht sind teilweise falsch

Z.B. gilt in Thüringen eine 10jährige Vollzeitschulpflicht, diese kann um bis zu 2 Jahre verlängert werden. An die Vollzeitschulpflicht schließt sich nahtlos die Berufsschulpflicht an, die bis zur Vollendung des 21. LJ gilt. Quelle: § 17ff ThürSchulG i.d.F. vom 14.03.2013 Der Artikel bedarf also dringend einer genauen Kontrolle und Überarbeitung! (nicht signierter Beitrag von 178.12.53.192 (Diskussion) 17:15, 26. Mai 2014 (CEST))

Die Worte „spätestens jedoch bis zum Ende der Minderjährigkeit“ habe ich entfernt, weil die Beschränkung der Schulpflicht auf Minderjährige zumindest nicht in allen Ländern der Rechtslage entspricht.

So bestimmt z.B. § 38 des Schulgesetzes für das Land NRW von 2005: „Wer vor Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahres ein Berufsausbildungsverhältnis beginnt, ist bis zu dessen Ende schulpflichtig.“ Eine in der Wirkung gleiche Regelung enthielt bereits § 11 des Schulpflichtgesetzes in der Fassung von 1980: „Die Berufsschulpflicht dauert für Jugendliche und Erwachsene in der Regel, solange ein Berufsausbildungsverhältnis besteht, das vor Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahres begonnen worden ist.“

Auch ohne Berufsausbildungsverhältnis endet die Schulpflicht in mehreren Bundesländern nicht mit Vollendung des 18. Lebensjahrs (Volljährigkeit), sondern erst mit Ablauf des Schuljahrs, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird. --André dA (Diskussion) 20:11, 2. Jul. 2017 (CEST)

Quelle zu Punkt 2.3.3?

Ich suche verzweifelt eine Quelle zu der Aussage, dass Schüler, die Zeitweilig vom Unterricht befreit sind, anderen von Sozialpädagogen bgeleiteten Tätigkeiten nachgehen. Woher stammt die Aussage?

Wer muss diese Tätigkeiten anbieten? Die Schule? (nicht signierter Beitrag von 89.196.75.202 (Diskussion) 13:40, 4. Mär. 2011 (CET))

Es fehlt: "Sonderschulpflicht"!

(wie diese Schulform generell gern vergessen wird... - und deswegen imho auch abgeschafft gehört, aber das gehört nicht hierher). Auch wenn sie derzeit allmählich abgeschafft wird oder schon ist. --Hungchaka (Diskussion) 15:37, 1. Apr. 2015 (CEST)

Da müssen wir für Deutschland einen Abschnitt einfügen, weil es seit 2015 im Rahmen von Inklusion keine „allgemeine“ Sonderschulpflicht mehr gibt. Das ist eine Folge der Behindertenrechtskonvention von 2008. Ich glaube, Baden-Württemberg war das erste Bundesland, in dem das umgesetzt wurde. Eltern dürfen entscheiden, ob sie ihre Kinder an eine Förderschule oder an eine Regelschule schicken wollen. --Eduevokrit (Diskussion) 23:27, 23. Jul. 2025 (CEST)


Geschichte

Zur Geschichte der Schulpflicht wären noch die Absicht der Herrscher interessant. In Preußen wurde die Schulpflicht bekanntlich ja eingeführt um gesunde Soldaten zu bekommen. (nicht signierter Beitrag von 2A02:908:C30:EBE0:1891:22D7:FECF:B4CB (Diskussion | Beiträge) 23:27, 1. Aug. 2015 (CEST))

Aussetzung der Schulpflicht durch das Infektionsschutzgesetz

Man sollte noch in den Artikel aufnehmen, dass die Schulpflicht durch das Infektionsschutzgesetz ausgesetzt werden kann. --77.182.10.26 22:54, 12. Apr. 2020 (CEST)

WP:Theoriefindung ist unerwünscht. Welche Quelle besagt bitte für welches Bundesland bzw. welche Bundesländer, dass die Schulpflicht aktuell nicht gelten oder bspw. ausgesetzt sei? Geht es nicht vielmehr um eine Aussetzung der Anwesenheitspflicht in den geschlossenen Schulen? --Verzettelung (Diskussion) 00:01, 13. Apr. 2020 (CEST)
Bisher hat das Bundesverfassungsgericht Heimunterricht/Homeschooling in allen Verfahren als Verstoß gegen die Schulpflicht bewertet. Im Moment findet - natürlich nur aufgrund der Schließung aller Schulen - jedoch genau dieser Heimunterricht statt und die im Grundgesetz verankerte Aufsicht des Staates ist nicht möglich. --77.181.114.196 13:55, 19. Apr. 2020 (CEST)
Es darf Homeschooling nicht mit Onlineschooling verwechselt werden! Selbstverständlich gilt auch bei Onlineschooling im Pandemiefall die Schulpflicht. Dazu sind die Voraussetzungen zu schaffen. Die Beschulungspflicht verpflichtet den Staat (die Bundesländer), dafür zu sorgen, dass alle schulpflichtigen Menschen in Deutschland eine öffentliche Schule besuchen können. Der Staat ist also verpflichtet für alle schulpflichtigen Menschen (im Pandemiefall) die Voraussetzungen für Onlineschooling (Hardware und Netzzugang) bereitstellen. --Nfhrfh (Diskussion) 16:53, 17. Mai 2020 (CEST)
Das ist nun allerdings auch TF. Die Leute haben schließlich auch einen Briefkasten. --Xocolatl (Diskussion) 16:57, 17. Mai 2020 (CEST)
Die Beschulungspflicht über die Post zu erledigen ist neu und keinesfalls angemessen. Da wird man andere Lösungen finden müssen. Jedenfalls ist der Staat in der Pflicht und nicht der Schüler. --Nfhrfh (Diskussion) 08:40, 18. Mai 2020 (CEST)
Die Briefkasten-Schüler wären deutlich schlechter gestellt als die Online-Schüler. Keine Gleichbehandlung! --Nfhrfh (Diskussion) 09:15, 18. Mai 2020 (CEST)
Es gibt keine gesetzliche Regelung oder Urteil zu Unterbrechung der allgemeinen Beschulungspflicht des Staates in Deutschland. Auch das Infektionsschutzgesetz ermöglicht das nicht. Nach Infektionsschutzgestz können lediglich Einrichtungen zeitweise geschlossen werden. --Nfhrfh (Diskussion) 09:13, 22. Nov. 2020 (CET)

Nochmal Geschichte

Der Artikel ist für die Zeit zwischen 1821-1919 doch etwas arg dünn, was Belege angeht, behauptet aber trotzdem stolz und vollmundig ganz ohne Quelle, daß sich durch die gesetzliche Schulpflicht in der Praxis: "bis ins 20. Jahrhundert" praktisch garnichts im Vergleich zum 17. oder 18. Jahrhundert geändert hätte. Für die Zeit 1821-1919 finden sich gerademal zwei dürftige Stichproben, nämlich für 1835 (Sachsen) und für 1846 (Preußen inkl. Posen).

Als wenn sich in den restlichen über 70 bzw. rund 100 Jahren bis 1919 überhaupt nichts getan hätte, was die Statistiken der tatsächlich beschulten Kinder anging! Obwohl z. B. das genannte Problem des Mangels an Schulgebäuden laut Artikel schon vor Ende des ersten Viertels des 19. Jahrhunderts angegangen wurde. Spätestens mit der Reichsgründung dürfte auch auf diesem Gebiet der Schulpflichtbeachtung ordentlich Dampf gemacht worden sein. Nur lesen kann man davon im Artikrel rein garnichts. --2003:EF:1703:AF80:ED94:4812:A44E:103B 12:46, 8. Okt. 2020 (CEST)

Es ist halt ein Wiki. Mit deinen Monita hast du völlig recht. Leider sind die statistischen Daten - jedenfalls für Preußen als größtem deutschen Staat - sehr lückenhaft und für die Frage der Befolgung der allgemeinen Schulpflicht nur schwer lesbar. Festzustellen ist, dass z. B. 1849 etwa 20% der Gesamtbevölkerung Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren waren. Der Anteil der Kinder, die tatsächlich Schulen besuchten, lag aber nur bei knapp 14 % der Gesamtbevölkerung. Bis 1879 hatte sich der Anteil der tatsächlich eine Schule besuchenden Kinder auf etwa 78% der Schulpflichtigen gesteigert. Hierzu wird es sicher auch bildungsgeschichtliche Darstellungen geben. Die obigen Zahlen habe ich aus den preußischen "Kirchen- und Schultabellen" für 1849 und 1852 und aus dem X. Ergänzungsheft zur Zeitschrift des preuß. statist. Bureaus (1882). Dass die allgemeine Schulpflicht - bzw. deren Durchsetzung - sich bis in das beginnende 20. Jahrhundert hinzog ist also wohl durchaus richtig, wenn auch sehr knapp dargestellt. Wäre vielleicht einen eigenen Artikel wert, wenn man mal wieder die Nase rümpfen will über die rückständigen "Developing countries". --Hvs50 (Diskussion) 17:13, 23. Jul. 2022 (CEST)
Klassischer Denkfehler. Es gab vor 1938 keine Schulpflicht. Auch wenn der Artikel es behauptet. Die Nazis haben diese eingeführt, auch wenn die Weimarer Verfassung eine solche schon vorsah, haben die Länder es nicht umgesetzt. Es war den Eltern freigestellt wie sie es unterrichten, das haben die Eltern auch so praktiziert. Desweiteren bist du städtisch geprägt, das entspricht halt nicht den Tatsachen. --2003:C2:C715:D200:9881:EFA4:6BAE:B9CC 11:00, 13. Mär. 2023 (CET)
Das ist - pardon - Quatsch. --Felistoria (Diskussion) 02:27, 10. Mai 2024 (CEST)

Aussetzung der Präsenzpflicht durch Beschluss der KMK

Die allgemeine Aussetzung der Präsenzpflicht sollte mit in den Artikel. Sollte sie denn wirklich kommen ---. --Nfhrfh (Diskussion) 10:38, 12. Dez. 2020 (CET)

Das ist richtig. Aber in deinem Satz war mindestens ein "sollte" zu viel als dass er jetzt helfen würde. Kein Einstein (Diskussion) 10:53, 12. Dez. 2020 (CET)
Nun bringt die ARD gerade die Meldung: Aussetzung der Präsenzpflicht in NRW ab Montag. Es ist jedoch nicht klar für welche Klassenstufen. Eine Befreiung vom Präsenzunterricht ohne Absicherung einer Alternative für die Schüler (ordentlicher und umfassender Distanzunterricht) stellt einen Verstoß gegen die Beschulungspflicht des Staates und damit einen Verstoß gegen das Grundgesetz Artikel 7 dar. Die Benachteiligung der Schüler, die sich nicht zum Präsenzunterricht trauen, ist offensichtlich. Was soll also die Aussetzung der Präsenzpflicht? --Nfhrfh (Diskussion) 12:18, 12. Dez. 2020 (CET)
Woher nimmst du die Verfassungswidrigkeit? Gibt es dazu einschlägige Gutachten oder Beiträge von Experten? Diese Frage der Aussetzung der Schulpflicht wird ja sicher nicht in diesem Winter das erste Mal diskutiert, hatten wir ähnliche Situationen auch schon im Frühjahr und ich weiß auch von solchen Fällen in den 1950er. Beste Grüße --Gmünder (Diskussion) 12:23, 12. Dez. 2020 (CET)
Yvonne Gebauer bei WDRexta gestern: Aussetzen der Schulpflicht bedeutet Schließung der Schulen. Bitte nicht verwechseln - Aussetzen der Schulpflicht ist nicht gleich Aussetzen der Präsenzpflicht. --Nfhrfh (Diskussion) 13:23, 12. Dez. 2020 (CET)
Yvonne Gebauer behauptet die Leopoldina hätte ein Aussetzen der Schulpflicht gefordert. Ist da was bekannt? --Nfhrfh (Diskussion) 13:33, 12. Dez. 2020 (CET)
Ja, das hat die Leopoldina gefordert. Aber beachte: Das ist kein Forum hier zum lockeren Austausch von haste-gehört und ich-meine-aber. Zur Artikelverbesserung dient genaus das, was dokumentiert ist (gilt für so etwas wie die Aussetzung von Schulpflicht und sowieso für jegliche Interpretation dazu. Kein Einstein (Diskussion) 15:47, 12. Dez. 2020 (CET)
Nun macht man ab Mittwoch den 16.12. doch keine Aussetzung der Präsenzpflicht, sondern eine Aussetzung des Präsenzunterrichtes. Die Diskussion in Bund und Land war also erneut (wie beim Homeschooling) nur von Begriffsverwirrung geprägt. Aussetzung (keine Befreiung von) des Präsenzunterrichtes ist ok. Es gibt also keine allgemeine Aussetzung der Präsenzpflicht. --Nfhrfh (Diskussion) 07:58, 14. Dez. 2020 (CET)
Bei Gefahr für Leib und Leben kann es keinen Präsenzunterricht geben. Die Entscheidung darüber haben die Länder zu treffen und auch zu verantworten. Bei Aussetzung der Präsenzpflicht jedoch wird die Verantwortung auf die Eltern abgeschoben. Bei Todesfällen oder bleibenden gesundheitlichen Schäden läge dann die Verantwortlichkeit bei den Eltern. Ebenso ist die Gesundheit der Lehrer zu betrachten.--Nfhrfh (Diskussion) 10:56, 1. Jan. 2021 (CET)

Bitte Bezug zur konkreten Artikelverbesserung nehmen (inkl. Beleg). Kein Einstein (Diskussion) 11:07, 1. Jan. 2021 (CET)

Zur Überarbeitung des Abschnitts Gesundheitliche Gründe. Es gab ja inzwischen eine begrenzte Aussetzung der Präsenzpflicht. --Nfhrfh (Diskussion) 09:35, 16. Jan. 2021 (CET)

Hinweis auf Schulpflicht führte zum Berufsverbot - Erlebnis eines Zeitgenossen

1875 Rheinprovinz (Preußen) Ein Opfer geistlicher Corruption ... https://books.google.de/books?id=8B1mAAAAcAAJ&hl=de&source=gbs_navlinks_s Er bezieht sich auf eine Ministerialinstruktion vom 5. Februar 1845 zur Schulpflicht, die von Kirche und Behörden unter der Hand untergraben wurde. Anschließend wurde er als Querulant beschimpft.

1876 Die Rechtlosigkeit des Staatsbürgers in Preußen https://books.google.de/books?id=EfdoAAAAcAAJ&hl=de&source=gbs_book_similarbooks

Der Autor beider Bücher schildert sehr umfangreich seine Kämpfe gegen korrupte Beamte. Nachdem er das erste Buch veröffentlicht hatte, kämpfte er noch mindestens zwölf Jahre, fand aber keine Anstellung als beamteter Lehrer.

Für Asylbewerberkinder wurde sie zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen ERST 2005 eingeführt.

So steht es im Text, als wäre NRW Nachzügler. Später im Text dann "Das Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, das am 1. August 2005 in Kraft trat, verankert in § 34 ausdrücklich eine Schulpflicht auch für minderjährige Flüchtlinge. Nordrhein-Westfalen war hierin Vorreiter unter den Bundesländern." (nicht signierter Beitrag von 2001:9E8:E1D8:5600:DD0B:315B:706F:4229 (Diskussion) 20:32, 25. Jan. 2022 (CET))

Deutsche Absolventen internationaler Schulen in Deutschland

Wer als Deutscher „nur“ das IB vorzuweisen hat, ist zunächst einmal ein Deutscher ohne Abitur. Ob er dennoch in Deutschland studieren darf, hängt davon ab, wie gut seine Fähigkeit ist, deutschsprachigen Lehrveranstaltungen an einer Hochschule zu folgen. Eine hinreichende Fähigkeit hierzu muss er – im Gegensatz zu Deutschen mit Abitur – nachweisen. Die lemmarelevante Frage ist, ob der deutsche Staat es zulassen soll, dass Eltern ihre Kinder in diese „Falle“ laufen lassen dürfen, indem diese (mitten in Deutschland!) kaum deutschsprachigen Unterricht erhalten. --91.97.79.147 18:06, 11. Mai 2022 (CEST)

Das ist eine Fachfrage, die in der RdjB, der RuB oder der ZLVR oder einem anderen Fachblatt Behandlung finden kann, aber nicht im Rahmen eines Wikiartikels behandelt wird. --Gmünder (Diskussion) 18:27, 11. Mai 2022 (CEST)

Schulpflicht in der DDR

Könnte man im Abschnitt "Geschichte" vielleicht noch ein, zwei Sätze zur Handhabung der Schulpflicht in der DDR hinzufügen? Danke im Voraus. --Arjo (Diskussion) 14:32, 19. Jan. 2023 (CET)

Nochmal Abschnitt "Geschichte"

(Der Abschnitt wurde bereits oben moniert.) In dem Abschnitt steht folgender Satz: [..] Wenn im bisher Gesagten von Schulpflichtgesetz die Rede ist, muss immer mitgedacht werden, dass der Staat bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts diese gesetzlich geforderte Schulpflicht gar nicht durchsetzen konnte.[...] Dieser Satz ist definitiv falsch. Preußen hatte Schulpflicht bereits anfangs des 18. Jh. eingeführt, aber nicht durchgesetzt, weil sie nicht kontrolliert wurde. Dass es in dem Flickenteppich der deutschspachigen Länder durch einzelne Landesherren mal regional Sanktionen gab, ist in diesem Kontext eher marginal, zeigt aber die Idee, die ja nicht aus dem Nichts kam. Preußen kontrollierte per Verwaltung seit Anfang des 19. Jahrhunderts ("Volksschule"), und die anderen (deutschsprachigen) Länder folgten dem Modell, einschließlich Österreich. Der gemütlich nach Feierabend die Zeitung lesende Bauer ist ab Mitte des 19. Jahrhunderts ein beliebtes neues Sujet in der Malerei. Illustrierte Presse, Lexika und Duden werden Bestseller der Massenbuchdruckzeit seit ca. 1840. (Dass der Begriff "Staat" im Zusammenhang mit dem 18. und 19. Jahrhundert falsch ist, sollte bei "Deutschland" hoffentlich heute jedem einleuchten...) --Felistoria (Diskussion) 01:54, 10. Mai 2024 (CEST)

P.S.: Für die Historie ist keine grundlegend wissenschaftliche Bestandsaufnahme genannt ("Literatur" in dem Artikel auch entsprechend dürftig); dem Abschnitt "Mittelalter bis 19. Jahrhundert" fehlt jeder Beleg (die 3 vorhandenen sind eher irrelevant). Ich neige zur Empfehlung, diesen Abschnitt ganz zu streichen oder völlig neu zu konzipieren. --Felistoria (Diskussion) 02:41, 10. Mai 2024 (CEST)
Einspruch. Selbstverständlich gehört zu einem Artikel über die Schulpflicht auch ihre Entstehung, also ihre Geschichte seit der Einführung der ersten Schulen. Ich finde es deshalb unmöglich, dass du den Abschnitt "Mittelalter" einfach ersatzlos gestrichen hast. Ich habe den entsprechenden Text jetzt wieder eingefügt. --OnkelFordTaunus (Diskussion) 02:49, 22. Mai 2026 (CEST)
Gut gemacht! --H2OMy (Diskussion) 12:23, 2. Jun. 2026 (CEST)
Hab' ja nichts dagegen (it's a wiki), allerdings hat der Hinweis aufs Mittelalter nichts mit dem Schlagwort Schulpflicht zu tun, sondern gehört in Schule (Geschichte) o.ä. --Felistoria (Diskussion) 13:20, 2. Jun. 2026 (CEST)

Schulpflicht (Schulgebäude) oder Schulpflicht (Lernstoff)?

Eingangsformulierung "... verpflichtet, eine Schule zu besuchen" und zu den obigen Fragen der "Präsenz": Müssen alle ein Gebäude mit Namen Schule besuchen oder müssen alle eine bestimmte Bildung/Lernstoff erhalten?--Wikiseidank (Diskussion) 15:46, 26. Jun. 2024 (CEST)

Es ist offensichtlich m.E. - abgesehen von Ausnahmen - eine Mischung von beidem. --Gmünder (Diskussion) 09:15, 27. Jun. 2024 (CEST)
Schulpflicht in D bedeutet den Besuch einer öffentlichen oder als "Ersatzschule" anerkannten privaten Schule, d.h. die Teilnahme am Unterricht in eben diesen Gebäuden. --Agnete (Diskussion) 09:32, 27. Jun. 2024 (CEST)
Aber eben nicht nur er Besuch, sondrn auch die damit verbundene Vermittlung von Inhalten. Deshalb ist es weder auf das Gebäude, noch auf den Stoff beschränkt. --Gmünder (Diskussion) 09:44, 27. Jun. 2024 (CEST)

Reichsschulpflichtgesetz

"In der Zeit des Nationalsozialismus von 1938 bis 1945 galt das Reichsschulpflichtgesetz, das Menschen mit komplexer Behinderung als bildungsunfähig einstufte." Die NS-Zeit dauerte von 1933 - 1945. Vor Inkrafttreten des Reichsschulgesetzes galt somit die allgemeine Schulpflicht der WRV, auch für Behinderte. Woraus ergibt sich, dass ab 1938 "Menschen mit komplexer Behinderung als bildungsunfähig" eingestuft wurden? § 6 Reichsschulgesetz beschäftigt sich mit der "Schulpflicht geistig und körperlich behinderter Kinder". Darin wird u.a. auf Hilfsschulen verwiesen. § 11 Reichsschulgesetz regelt in der "Befreiung von der Schulpflicht", das Bildungsunfähige von der Schulpflicht befreit sind, ohne den Begriff der Bildungsunfähigkeit zu präzisieren. --Karl 3 (Diskussion) 16:27, 4. Jul. 2024 (CEST)

Abschnitt "Geschichte": Überarbeitung erforderlich

Der Abschnitt Geschichte stellt ein Sammelsurium von Fakten dar - einzeln gelegentlich belegt, aber zusammenhanglos untereinandergereiht -, die anderen europäischen Länder dürftig bis nichtssagend. 1. Möglichkeit: Eigenen Hauptartikel ("Schulpflicht (Preußen)") daraus machen mit konzisem Aufbau und maßgeblicher Literatur, denn in D ist die Geschichte dieser Pflicht die der preußischen Reformen nach dem Wiener Kongress 1815; die anderen unter "Europa" darstellen (damit ggf. in Zukunft weitere Hauptartikel, z.B. "Schulpflicht (Großbritannien)", denkbar sind oder ganz auf diesen Hinweise verzichten. 2. Möglichkeit: den Artikel, der im Wesentlichen die Gegenwart und die geltenden Gesetze und Verordnungen in D referiert (siehe auch Einleitung), auf den (verwaltungs)juristischen Text einzukürzen. --Felistoria (Diskussion). Die Wikipedia-"Ordnung" für Begriffsartikel ist nun mal nicht immer geeignet, Sachverhalte auch korrekt wiederzugeben. 20:07, 11. Jul. 2025 (CEST)

Hallo Felistoria,
die anderen Länder Europas und der Welt sind unter Schulpflicht zu finden und können dort weiter ausgebaut werden. Dort gibt es auch Infos zur Geschichte der Schulpflicht in Deutschland, die übrigens nicht erst mit Preußen beginnt, wie viele irrtümlich annehmen. Diese Informationen gehören eigentlich hierher. Nur „Schulpflicht (Preußen)“ - davon würde ich abraten, irgendwann sind ja die anderen Länder nachgezogen, insofern würde ich das bei Schulpflicht_Deutschland belassen. Und die hilfreiche Übersicht der gegenwärtigen Regelungen in den Bundesländern, die keineswegs einheitlich sind, gehört ebenfalls zu Deutschland und nicht zu Preußen.
Neben der Schulpflicht gibt es in manchen Ländern auch die Bildungspflicht ohne Unterrichtspflicht (zwei weitere Baustellen, beide Begriffe werden in einem Lemma als Synonyme abgehandelt, obwohl es zwei völlig unterschiedliche Dinge sind). Schließlich haben wir ein paar Informationen zur Schulpflicht in anderen Ländern bei Hausunterricht, der ja ganz eng mit der Schulpflicht zusammenhängt.
Meine Anmerkungen, die ich auf der Diskussionsseite zur Privatschule geschrieben habe, gelten auch hier: Insgesamt definitiv ein gutes Vorhaben, doch möchte man die Schulpflicht bzw. Unterrichtspflicht für jedes Land einzeln darstellen, ist das ein größeres Projekt, das kaum möglich sein wird, ohne dass sich jemand richtig tief in die Materie einarbeitet. Bis auf die Türkei ist die Situation in Asien und Afrika noch gar nicht dargestellt. Übrigens gibt es das Lemma „Schulpflicht“ auch in der en-WP, siehe w:en:Schulpflicht. --Eduevokrit (Diskussion) 21:27, 11. Jul. 2025 (CEST)
Eine hübsche Übersicht gibt es bei w:en:Compulsory education und w:en:Homeschooling international status and statistics, eventuell könnten wir uns die Arbeit durch eine Integration der Übersetzung erleichtern? --Eduevokrit (Diskussion) 21:35, 11. Jul. 2025 (CEST)
Ich hab nicht umsonst Großbritannien erwähnt übrigens:-). Und dass vor Preußen schon Landesherren's mal versucht haben, ist nicht unbekannt, nützte nur nix (auch nicht bei Preußens ersten Versuchen), es fehlte an Kontrollmöglichkeiten und Preußens kam Napoleon dazwischen. Also doch ein Artikelfeld bzw. bis dahin um einen irgendwie gearteten Plan dafür und diesen Artikel, oder? Nur wer macht den? Keiner? Na, dann kann der Artikel auch so bleiben (der Luther muss m.E. noch 'raus, denn dem ging's mitnichten um "Pflicht", sondern um Angebot), der Diskurs ist ja eröffnet. --Felistoria (Diskussion) 22:57, 11. Jul. 2025 (CEST)
Nochmal mein Hinweis (und Wunsch) der dringenden Bearbeitung bzw. Neufassung dieses Abschnitts, denn z.B. sind die Behauptungen dieser Hinzufügung leider einfach faslch: Versuche einer Einführung im 17. Jahrhundert blieben erfolglos, weil a) Schule bezahlt werden musste und b) die Kontrolle der Einhaltung einer solchen Pflicht nicht gegeben war. Das gelang erst Preußen nach dem Wiener Kongess in einem längeren Prozess bis Mitte des 19. Jahrhunderts. Die Erwähnung der ma. Klosterschulen ist hier unerheblich, denn diese Schulen bildeten nur den eigenen Nachwuchs aus; die Geschichte der Schulen hat ihren Ursprung in den Städten seit ausgehendem 15. Jahrhundert (aber das gehört nicht zum Thema "Schulpflicht"). Literatur dazu liegt längst vor - nur ehrlich gesagt: diesen Abschnitt in vorliegender Form zu richten, sehe ich mich außerstande. Gutes Gelingen, --Felistoria (Diskussion) 11:46, 2. Jun. 2026 (CEST)
Eine Darstellung der Schulpflicht wird wohl kaum möglich sein, ohne auch auf die Geschichte der Schule einzugehen. Wie du selbst hingewiesen hast, ist damit auch sehr eng die Frage der Finanzierung der Schulen verbunden, sprich der Schulträgerschaft, auch in den Anfängen stellte sich die Frage, wer Sachaufwandsträger ist und wer die Personalkosten übernimmt (Stichwort u. a. Schulgeld). Unter http://www.zeno.org/Zeno/0/Suche?q=Schulpflicht&k=Bibliothek findet man eine Reihe von Einträgen im alten Meyers Konversationslexikon. Ich habe einige Bücher aus dem Eck der Alternativschulen, Homeschooling und Unschooling, die die Schulpflicht anreißen, aber so richtig geeignet ist diese Literatur dafür nicht. Viele Bücher über die Geschichte der Pädagogik enthalten Abschnitte zur Schulpflicht, ich gucke mal, ob ich was Passendes finde. Sinnvoll wäre sicherlich, eine Monographie zum Thema zur Rate zu ziehen (die besitze ich leider nicht). Auf die Schnelle habe ich z. B. 200 JAHRE SCHULPFLICHT (1825-2025) – VON DER „ALLERHÖCHSTEN KABINETTSORDER BETREFFEND DIE SCHULZUCHT“ BIS ZUR SCHULE ALS MODERNE (RE-)SOZIALISATIONSINSTANZ von Andreas Marx gefunden. Kannst du denn ein bestimmtes Werk empfehlen? Insgesamt ist in dem Bereich noch viel zu tun.
Wenn du sehr große Bauchschmerzen hast, kommentiere den Abschnitt „Mittelalter bis 19. Jahrhundert“ bzw. die entsprechende Passagen aus. --Eduevokrit (Diskussion) 16:58, 2. Jun. 2026 (CEST)
Nein nein, keine Bauchschmerzen:-) - Du hast sicher recht. Allerdings sind "Trägerschaft" und "Finanzierung" Gegenwartsbegriffe, die für die Frühe Neuzeit nicht zielführend sind, denn Lehre von Lesen&Schreiben entstand in den Städten auch als privates Gewerbe. Zu 1) Ja, Geschichte des Schulwesens ist wichtig, aber erst wirklich für die Neuzeit, nicht um 1500. 2) Ganz hilfreich ist: Josef Knepper: Das Schul- und Unterrichtswesen im Elsass von den Anfängen bis gegen das Jahr 1530. Straßburg, 1905. - Preußens haben die expandierende Vielfalt in Stadt&Land dann sortiert nach dem Leistungsprinzip, formalisiert und zentralverwaltet kontrollierbar gemacht. Übrigens: noch offen scheint mir in der Forschung das Bild des "Lehrers" zu sein, denn sein Berufsbild stammt auch aus dem 19. Jahrhundert:-). Und die Pflicht? Auch! Schulgeld wurde nach dem WKII abgeschafft. - Kurz: das Ganze ist ein Artikelfeld und gehört - auch angesichts der vereinzelte Aspekte behandelnden zeitgenössischen Literatur - umgeschichtet (leider keine Idee, wie das wp-gerecht aussehen könnte...) --Felistoria (Diskussion) 20:07, 2. Jun. 2026 (CEST)
Hallo @Felistoria,
ich wühle mich momentan (mal wieder) durch diverse Bücher zur Geschichte der Pädagogik durch (Explorationsphase). Leider kann ich aus zeitlichen Gründen nicht am Stück arbeiten, weshalb ich hier und dort ergänze, auch außerhalb des umseitigen Artikels. Wie die Umschichtungen aussehen werden, kann ich momentan noch nicht sagen, ich fahre noch auf Sicht, es fehlt inhaltlich eigentlich noch an allen Ecken und Enden.
Hier irrst du allerdings, der Begriff Abiturreglement stammt nicht vom WDR, sondern ist in der Literatur die übliche Bezeichnung für den preußischen Erlass vom 23. Dezember 1788 (den Originaltext habe ich online noch nicht gefunden).
Mal wieder vermisse ich eine Übersicht über die Entwicklung des Berechtigungswesens, insbesondere der Schulabschlüsse und insbesondere im 19. Jahrhundert. Beim Abitur ist das noch relativ einfach, viele verließen das Gymnasium ohne Abschluss/Prüfung, das war ja auch keine Zugangsvoraussetzung für die Universitäten. Aber wie war das mit den anderen Schulen, ab wann haben die Abschlüsse vergeben und ab wann und wozu waren die notwendig?
Funfact am Rande: Weimer lässt die Schulpflicht nicht erst 1500, sondern bereits mit Karl dem Großen beginnen. Darüber kann man schmunzeln, aber im Kern erkennt man ganz gut, dass es schon damals für die Obrigkeit (egal ob weltlich oder geistlich) „gute“ Gründe für die Forderung einer Schulpflicht gab (Legitimation der Macht durch Religion). Später kann man den Einfluss der Religion unmittelbar an den Stundentafeln ablesen (fast ausschließlich „Religionsunterricht“ bzw. was dafür notwendig ist).
Leider kann man die Umsetzung der Schulpflicht nicht nach den evangelischen und katholischen Ländern klassifizieren, weil sich deren Territorium mehrfach geändert hat bzw. manche Fürstentümer/Länder mehrfach die Religion gewechselt haben. --Eduevokrit (Diskussion) 12:03, 20. Jun. 2026 (CEST)
Lieber Eduevokrit, wenn ich den Begriff "Berechtigungswesen" richtig verstehe, dann meint er die jeweiligen hoheitliche Ansprüche? Duie waren so unterschiedlich wie der ganze Flickenteppich aus landesherr-/grundherrlichen Verhältnissen - der Rest ist i.d.R. Interpretation aus neuzeotlicher Sicht. Es gab übrigens auch an den Universitäten keinen Zwang zur Abschlusspürüfung; die konntest du bis ins ausgenhende 18. Jahrhunderert verlassen und irgendwo in Stellung gehen. Das Gleiche galt für "höhere" Schulen, allerdings mag's da auch höchstwahrscheinlich regional und temporär sehr unterschiedliche hoheitliche Aiusrichtungen gegeben haben. Die Litertur zur Geschichte des Schulwesens ist - so meine Lese-Erfahrung - stets regional angesetzt. Fazit: Preußens haben nach 1820 ein Sammelsurium verwaltungsmäßig kategorisiert (und zwar nach "Leistung" der Anstalten) und entsprechend kontrollierbar gemacht über Provinzialkollegien (so hieß das im Norden), stetige Anpassungen im Kaiserreich inklusive. Kurz: das, wo heute jeder hinmuss, ist ca. 180 Jahre alt - hat heute seine Vorteile, aber auch den Nachteil schwer änderbarer Strukturen: "Bildung" in D ist ein unendlich langsamer, schwerer Dampfer:-) Nicht sicher, ob man allein das hier vorliegende Schlagwort aufs Wesentliche historisch zusammenfassen kann; denn in der Litertur wird zuvor Dargestelltes immer wieder übernommen (und politisch passend instrumentalisiert). Herzlich zum hochsommerlichen Wochenende, --Felistoria (Diskussion) 12:34, 20. Jun. 2026 (CEST)
Berechtigungswesen: So ist es, bei den Unis war das teilweise noch zu Beginn des 20. Jahrhunderts so, wenn spätere Nobelpreisträger bereits mit Anfang 20 promovieren konnten, dann auch deswegen, weil sie keine Diplom- oder Magisterarbeit schreiben mussten.
Zum Rest: Auch da gebe ich dir Recht, mal sehen, was daraus noch wird. Super Wetter, ab nach draußen! --Eduevokrit (Diskussion) 12:46, 20. Jun. 2026 (CEST)

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