Stärkenatriumoctenylsuccinate
Derivate der Stärke
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Stärkenatriumoctenylsuccinate sind Derivate der Stärke, die zu den Stärkeestern gehören. Diese modifizierte Stärke wird als Lebensmittelzusatzstoff eingesetzt und trägt die Kennzeichnung E 1450[1].
Herstellung
Stärkenatriumoctenylsuccinate werden durch Umsetzung von Stärke mit technischem Octenylbernsteinsäureanhydrid in einer polymeranalogen Reaktion hergestellt.[2] Da bei dieser Reaktion nicht alle Hydroxygruppen reagieren, entstehen Gemische mit unterschiedlich hohem Substitutionsgrad. Der Veresterungsgrad dieser Reaktion ist jedoch weitaus geringer als bei anderen Stärke-Derivaten.[3] Auch der Substitutionsgrad der einzelnen Stärkebausteine innerhalb eines Polymers kann unterschiedlich hoch ausfallen. Dem E 1450 werden drei CAS-Nummern (66829-29-6, 70714-61-3 und 52906-93-1)[4] zugeordnet, da sowohl Stärkebausteine, die eine Doppelbindung im C8- Substituenten (in folgender Abbildung schematisch veranschaulicht) als auch solche ohne C=C-Doppelbindung, also mit einem Octanylrest, entstehen können:

Dennoch wird E 1450 allgemein Stärkenatriumoctenylsuccinat genannt.
Verwendung

E 1450 wird sowohl als Verdickungsmittel als auch als Emulgator verwendet. Er quillt bereits in kaltem Wasser und stabilisiert Wasser/Öl-Emulsionen. Zudem bildet es stabile, gefrierstabile Schäume. Dieser Zusatzstoff wird hauptsächlich für Cremespeisen sowie Desserts und Backfüllungen verwendet. Dabei wird dieser Zusatzstoff auf der Zutatenliste häufig nur als modifizierte Stärke deklariert.[5][6]
Rechtliche Situation
In der Europäischen Union sind die Lebensmittelzusatzstoffe gemäß des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 (Stand August 2021[7]) sowie in der Schweiz, gemäß der Zusatzstoffverordnung (ZuV) (Stand: Juli 2020[8]) aufgelistet. Die Verwendung von Stärkenatriumoctenylsuccinaten ist weiterhin zugelassen.[9] Für Säuglings- und Kleinkindnahrung besteht eine Höchstmengenbeschränkung von 50 Gramm Zusatzstoff pro Kilogramm Lebensmittel.[5]
Gesundheitliche Risiken
Da das Natriumstärkeoctenlysuccinat wie natürliche Stärke verdaut wird, gilt sie als gesundheitlich unbedenklich. Es existiert keine Angabe für die erlaubte Tagesdosis.[5]