Enquete
vorherige Prüfung aller Verhältnisse und Gegebenheiten, die in einem gesetzgeberischen Verfahren geordnet werden sollen
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Mit Enquete (IPA: [] oder [][1][2], ), in der Schweiz Enquête (französisch enquête „Untersuchung“, von lateinisch inquirere ‚nachforschen‘, ‚untersuchen‘), wird im staatsrechtlichen Wortsinn die vorherige Prüfung aller Verhältnisse und Gegebenheiten bezeichnet, die in einem gesetzgeberischen Verfahren geordnet werden sollen. Der zusammengesetzte Begriff Enquete-Kommission wird häufiger benutzt als die Bezeichnung Enquete.
Im allgemeineren Wortsinn werden auch andere (oft, aber nicht zwingend amtliche) Befragungen, Erhebungen und Nachforschungen so bezeichnet.
In Österreich wird der Begriff „Enquete“ auch synonym für Arbeitstagung verwendet.
Siehe auch
Literatur
- Enquête. In: Heinrich August Pierer, Julius Löbe (Hrsg.): Universal-Lexikon der Gegenwart und Vergangenheit. 4. Auflage. Band 5: Deutschland–Euromos. Altenburg 1858, S. 770 (Digitalisat. zeno.org).