Nachwort
Schlussbemerkungen am Ende eines Werkes vom Autor oder dem Herausgeber,
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Als Nachwort, Nachrede, Schlussrede, Schlusswort oder Epilog (griech. επίλογος epílogos, aus epi- ‚danach, nachgestellt‘ und logos ‚das Wort‘[1]) bezeichnet man Schlussbemerkungen mit Zusatzinformationen am Ende eines literarischen oder rhetorischen Werkes[1] oder auch am Ende eines einzelnen Kapitels.
Wie das Vorwort (Prolog) dient das Nachwort im Sinne des Geleitwortes bei einem Vortrag oder einem Buch als Verständnishilfe, Interpretation, Darlegung der Intention oder als Widmung und bildet eine Klammer um die Hauptgeschichte herum.[1]
Die Schlussworte sind besonders bei dramatischen Werken gebräuchlich und sollen meist Gedanken des Dichters ausdrücken oder Fragen beantworten, die im Buch oder im Theaterstück offengeblieben sind, oder geben „die Moral von der Geschichte“. Sie sind bei der Aufführung oft an das Publikum gerichtet.[2]
In einem anderen Sinn gebraucht man den Begriff des Epilogs, wenn man darunter die versifizierte Rede versteht, welche, nicht durch das Stück selbst, sondern durch irgendeine äußere Ursache veranlasst, nach Beendigung eines Theaterstücks an das Publikum gerichtet wird[3], also als Extempore. In diesem Sinne nannte Goethe sein Gedicht zur Ehrung seines verstorbenen Freundes Schiller einen Epilog zu Schillers Glocke.[4]
Abzugrenzen ist der Epilog als Nachwort vom Nachspiel als literarische Form im Drama, das ein zusammenhanglos beigefügtes erbauliches Kleinwerk ist und ursprünglich dem Zeitvertreib zum Verlassen des Theaters nach Ende des Schauspiels dient, wie beispielsweise bei Max Frischs Biedermann und die Brandstifter von 1958.[5]
Dem Epilog sinngemäß ähnlich ist der Abspann bei Filmwerken, der aber eher die an der Produktion beteiligten Personen nennt als Erklärungen zum Film abgibt.[6]
Siehe auch
- Addendum, zu anderen Beiformen zum Werk