Exceptio doli praeteritis

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Die exceptio doli praeteritis (exceptio specialis) war im römischen Recht ein Anwendungsspezialfall der exceptio doli (Arglisteinrede).

Die Gestaltung der Einrede war gegen rechtsmissbräuchliches Verhalten des Klägers gerichtet. Voraussetzung war, dass dem Kläger bei Entstehung des klagebegründenden Rechtsverhältnisses vorgeworfen wurde, arglistig gehandelt zu haben. Da zum Zeitpunkt der Klageerhebung das gegen Treu und Glauben (bona fides) verstoßende, schadenstiftende Ereignis bereits in der Vergangenheit lag, erhielt die Klage den entsprechenden Zusatz (praeteritis). Die Zusatzbezeichnung diente der Abgrenzung gegenüber der exceptio doli praesentis, mit der der Beklagte nicht das zugrundeliegende Rechtsverhältnis selbst angriff, sondern allein die daraus hergeleitete Klageerhebung. Unterschieden wurden damit treuwidriges Verhalten „vor“ dem Prozess und „während“ des Prozesses.

Literatur

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