Dreidimensionale Marke

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Eine Dreidimensionale Marke oder Formmarke (umgangssprachlich 3D-Marke) ist eine Markenform gemäß § 6 MarkenV. Die Form ist im § 9 MarkenV geregelt.

Sie bestehen aus einer dreidimensionalen Gestaltung, beispielsweise der Form der beanspruchten Waren oder deren Verpackung.[1]

Allgemeines

Bei der Anmeldung müssen zwei übereinstimmende, zweidimensionale, grafische Wiedergaben der Marke beigefügt werden. Die Wiedergaben können bis zu sechs verschiedene Ansichten enthalten und sind auf einem Blatt Papier einzureichen.

Beispiele

Folgende Marken waren oder sind aktuell eingetragene dreidimensionale Marken:[2]

Rechtliche Fallbeispiele

Einzelnachweise

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