Freigelassener (Begriffsklärung)
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Freigelassener steht für:
- Freigelassene im Römischen Reich, ehemaliger Sklave im Römischen Reich
- Freigelassener, ehemaliger Sklave im antiken Griechenland, siehe Sklaverei im antiken Griechenland#Freilassung
- Freigelassener (deutsche Rechtsgeschichte), ehemaliger Sklave nach den verschiedenen germanischen Stammesrechten
- Freedmen, ehemalige Sklaven in den Vereinigten Staaten.