Friedrich von Binder

elsässischer Jurist, kaiserlicher Diplomat und Reichshofrat From Wikipedia, the free encyclopedia

Friedrich von Binder (* 13. Oktober 1646 in Colmar; † 7. Juni 1709 in Wien) war ein elsässischer Jurist, kaiserlicher Diplomat und Reichshofrat. Er war kaiserlicher Bevollmächtigter im Pfälzer Erbstreit mit Frankreich.

Leben

Geboren 1646 in Colmar als Sohn des Stättmeisters (Bürgermeister) Friedrich Binder (1615–1680), besuchte er das evangelische Gymnasium in seiner Heimatstadt, das unter der Leitung seines Onkels Emmanuel Binder stand, lernte Französisch in Montbéliard und studierte Rechtswissenschaft an der Universität Straßburg, wo er den Grad eines Lizentiaten der Rechte erwarb. Nach einer Zeit der Praxis beim Reichskammergericht bekleidete er die Stelle eines Syndikus in den Städten Landau, Straßburg und Frankfurt am Main. Die letztgenannte Stadt vertrat er seit 1684 auf dem Regensburger Reichstag, bei dem er seit 1686 auch als Bevollmächtigter der Reichsstadt Köln fungierte.

Am 3. März 1687 als Protestant im Reichshofrat in Wien installiert (als Jurist auf der Gelehrtenbank)­, nahm er zunächst bis Mitte 1698 an den Sitzungen teil, und wurde im Herbst dieses Jahres als kaiserlicher Plenipotentiär zum Frankfurter Schiedsgericht beordert, das die kurpfälzische Nachfolgefrage klären sollte (der regierende Kurfürst Johann Wilhelm war kinderlos). Mit dieser Tätigkeit war er bis Mai 1701 beschäftigt. Nach Erledigung dieser Aufgabe besuchte er von November 1701 an weitere sechs Jahre den Reichshofrat. 1707 demissionierte er nach einem Schlaganfall. Er starb am 17. Juni 1709 in Wien.

Familie

Friedrich Binder heiratete am 14. Oktober 1671 Anne Catherine Willig, eine Tochter des Colmarer Arztes Johann Valentin Willig und Schwester des kaiserlichen Geheimrats Emanuel Willius. Sein Neffe Johann von Binder, ebenfalls Reichshofrat, wurde 1723 mit dem Prädikat von Krieglstein in den Reichsritter- und 1759 in den Reichsfreiherrenstand erhoben (siehe Binder von Krieglstein).

Schriften

  • De Jure Albergoriae, Von der Atzungsgerechtigkeit, Strasbourg, 1668 (Dissertation)

Literatur

  • Oswald von Gschließer: Der Reichshofrat. Bedeutung und Verfassung, Schicksal und Besetzung einer obersten Reichsbehörde von 1559–1806 (= Kommission für neuere Geschichte des ehemaligen Österreich ; 33), Wien 1942, S. 315f.

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