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Gödensdorf

Mittelalterliche Siedlung in Brandenburg From Wikipedia, the free encyclopedia

Gödensdorf war eine wüst gefallene mittelalterliche Siedlung im Bereich von Bad Belzig. Die Dorfstelle wurde vermutlich durch die Flurnamen Wöhrter angezeigt, wie sie in Quellen des Amtes Belzig‑Rabenstein des 18. Jahrhunderts belegt wurden. Auch die Generalstabskarte 316 Belzig verzeichnete entsprechende Hinweise. Erst Quellen des 18. Jahrhunderts sprachen von zwei Wüstungen (Gödensdorf und Gehlsdorf bzw. Geiledorf), doch handelte es sich wahrscheinlich nur um eine einzige Wüstung, deren spätere Zuteilung an Sandberg und Borne den Eindruck zweier verschiedener Orte erweckte.[1] Die Fläche liegt in der Neuzeit im Landkreis Potsdam-Mittelmark in Brandenburg.

Ausschnitt aus dem Urmesstischblatt Nr. 3841 von 1842

Geschichte und Etymologie

Etymologie

Der Ort wurde 1361 als descripta villa Gotendorff erwähnt, 1388 als Gottinstorff, 1463 in der dorffmaroke zcu yotendorff, 1534 als Jodenßdorff oder Gotenßdorf, 1550 als Gersdorff, 1743 als Gotendorp, später Gotensdorff und schließlich Gölsdorff. 1802 wurde die Form Godensdorf, Jedenadorf oder Gersdorf überliefert.[1] Der Name leitet sich vermutlich von einem deutschen Mann namens Godwin ab.[2]

Geschichte

Gödensdorf gehörte vom 16. Jahrhundert bis 1872 zum Amt Belzig‑Rabenstein, dem sowohl Ober- als auch Untergödensdorf zugeordnet gewesen sein sollen. Um 1550 galt alles dem Amt verwandt. Mehrere Anteile des Gutes Sandberg waren mit Besitz in Gödensdorf verbunden. Der erste Anteil umfasste 2½ Hufen, deren Einkünfte bereits 1361 dem Marienaltar der Belziger St.-Briccius‑Kirche zuflossen. 1453 wurden diese Ländereien gegen Rabenstein zum Schloss Belzig geschlagen, 1554 wurden hiervon zwei Hufen vom Amt vereinzelt und vererbt. 1476 waren zwei Breiten Land und ein Baumgarten unter dem Sandberg diesem Anteil zugeschlagen worden und blieben bis nach 1602 in den Quellen sichtbar.

Der zweite Anteil des Gutes Sandberg umfasste zunächst zwei verpachtete Hufen (1419/1420), später sechs Freihufen (1455), dann zwei Hufen (1534), danach vier Hufen (darunter zwei von den Familien von Aken und von Seelen erworbene Hufen um 1540) und schließlich fünf Hufen (1586, 1602). Der dritte Anteil umfasste zwei Hufen (1419/1420). Der vierte Anteil bestand aus zwei freien Hufen und Hebungen von einem Wort (1419/1420), später fünf freien Hufen (1465) und schließlich 4½ freien Hufen (1502, 1602). 1463 verfügte ein Wulff von Brandt über zwei Hufen, möglicherweise im Zusammenhang mit dem dritten Anteil des Gutes Sandberg.

Gödensdorf wurde 1361 als wüst bezeichnet. 1506 erhielt ein Einwohner von Borne das wüste Gebiet zu Gödensdorf zur Nutzung. Um 1550 gehörten 26 wüste Hufen zu Borne, während etwa 14½ Hufen den Rittergütern im Sandberg bzw. dem Amt zugerechnet wurden. 1565 nutzte Borne 23 wüste Hufen. 1591 bewirtschafteten in Borne zahlreiche Hofbesitzer Hufen in der Wüstung: Ein Zweieinhalberbhufner verfügte über drei wüste Hufen und das gesamte Gebiet Gödensdorf, ein Dreilehnhufner, mehrere Zweieinhalberbhufner, ein Zweierbhufner, ein Eindorfhufner sowie ein Haus- und Hofbesitzer und ein Häusler über jeweils zwei wüste Hufen. Weitere vier Zweieinhalberbhufner und ein Einerbhufner bewirtschafteten jeweils eine wüste Hufe, insgesamt etwa 26 Hufen. Der Pfarrer zu Belzig erhielt den Zehnten von der Feldmark des wüsten Gödensdorf.[3]

Im Jahr 1718 verfügte Borne über 27 Hufen auf der Wüstung Gödensdorf, wobei jede Hufe zu 3½ Dresdner Scheffel Aussaat veranschlagt wurde. Sechs unter Belzig geführte wüste Hufen betrafen vermutlich den Besitzanteil der Rittergüter im Sandberg. 1788 wurden für Borne 26 Hufen zu Gödensdorf und eine Hufe des Krügers zu Wüstgeilsdorf genannt. 1822 besaß Borne weiterhin 26 Hufen sowie 1½ Hufen zu „Göhlsdorf“, womit Gödensdorf gemeint war. 1896 wurde die Feldmark Gödensdorf, soweit sie aus kommunalfreien Grundstücken und Trennstücken der Rittergüter Sandberg II und IV bestand, der Landgemeinde Sandberg einverleibt. Die Feldmarkanteile der Rittergüter und der größere Rest gingen in der Feldmark Borne auf und wurden nicht wieder besiedelt.

Literatur

Einzelnachweise

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