Generaldirektion
meist höhere Verwaltungsbehörden oder -einrichtungen
From Wikipedia, the free encyclopedia
Generaldirektionen sind meist höhere Verwaltungsbehörden oder -einrichtungen in beliebiger Rechtsform.
Beispiele
Die Europäischen Union ist in zahlreiche Generaldirektionen für unterschiedliche Verantwortungsbereiche unterteilt.
In Deutschland ist die General(zoll)direktion auf Bundesebene zuständig für die Zollverwaltung. Im Bundesland Rheinland-Pfalz gibt es die Generaldirektion Kulturelles Erbe als gemeinsame Verwaltung von Denkmälern und Museen in Landesbesitz.
Auch manche Museen und größere Bibliotheken werden über eine Generaldirektion geführt.
Historie
Die Aufgaben der Generaldirektion haben eine lange Tradition. So bestand vor der Umwandlung der Deutschen Telekom oder Bundespost in eine Aktiengesellschaft die Führung aus einer Generaldirektion, ebenso bei der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Reichsbahn (dort als Reichsbahndirektion bezeichnet). Für die Schweizerischen Bundesbahnen gilt dies heute noch.