Generalmajor der Polizei

polizeilicher Führungsrang im Freistaat Preußen und im nationalsozialistischen Deutschen Reich From Wikipedia, the free encyclopedia

Ein Generalmajor der Polizei ist ein hoher polizeilicher Führungsrang. Er war ein Rang der Polizei im Freistaat Preußen und im nationalsozialistischen Deutschen Reich. In Deutschland ist dieser Dienstgrad heute nicht mehr gebräuchlich.

Generalmajor (GenMjr) ohne die Zusatzbezeichnung der Polizei ist der zweithöchste Spitzendienstgrad in der österreichischen Bundespolizei und gehört zur Verwendungsgruppe E 1 (leitende Exekutivbedienstete). Offiziere in diesem Rang bekleiden meist höchste Führungspositionen wie Landespolizeidirektor-Stellvertreter oder Leiter von Direktionen.

General bzw. Generalmajor der Polizei ist auch die allgemeine Bezeichnung für Polizeigeneräle in manchen Ländern, die keine strikte Trennung zwischen Polizei und Militär praktizieren.

Kragenspiegel Generalmajor der Polizei (1942–1945)

Geschichte

Der Begriff Generalmajor der preußischen Landespolizei (oft auch bezogen auf die Schutzpolizei) existierte vor allem in der Endphase der Weimarer Republik und der frühen Phase des Nationalsozialismus.

Im nationalsozialistischen Deutschland war der Rang historisch eng mit der Ordnungspolizei und der SS verknüpft. Der offizielle Dienstgrad lautete von 1935 bis 1945 Generalmajor der Polizei (meist in der Kombination SS-Brigadeführer und Generalmajor der Polizei).

Der Dienstgrad Generalmajor der Deutschen Volkspolizei (VP) war der niedrigste Generalsrang innerhalb der uniformierten Polizei der DDR.

Liste von Generalmajoren der Polizei

Generalmajore der preußischen Landespolizei

SS-Brigadeführer und Generalmajore der Polizei

Literatur

  • Andreas Schulz, Günter Wegmann: Die Generale der Waffen-SS und der Polizei. Biblio-Verlag, Bissendorf, 2003. ISBN 3-7648-2373-9.

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