Feiertage im Deutschen Reich 1933–1945

Gesetzliche Feiertage in der NS-Zeit From Wikipedia, the free encyclopedia

Gesetzliche, arbeitsfreie Feiertage waren im NS-Staat, neben den Sonntagen, alle Tage, die im Gesetz über die Feiertage erwähnt wurden. Das Gesetz trat am 27. Februar 1934 in Kraft. Damit wurden erstmals alle Feiertage in einem Reichsgesetz geregelt.[1] Bis dahin oblag die Einführung von Feiertagen den Ländern und Freistaaten. So waren die kirchlichen Feiertage Neujahrstag, Ostermontag, Himmelfahrtstag, der Pfingstmontag sowie der erste und der zweite Weihnachtstag bereits im gesamten Reich Feiertage.[1] Dagegen wurden in katholisch geprägten Ländern wie Bayern und Baden (nach dem Anschluss Österreichs auch dort) traditionelle katholische Feiertage (u. a. Peter und Paul, Mariä Himmelfahrt, Allerheiligen, Mariä Empfängnis) zu Werktagen. Das Gesetz wurde durch das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland 1949 in Landesrecht umgewandelt, die Bundesländer haben es dann aufgehoben oder ersetzt.[2]

Feiertage

Weitere Informationen Feiertag, Datum ...
Feiertag Datum Bemerkung
Neujahr 1. Januar
Heldengedenktag 16. März, wenn Sonntag, sonst Sonntag vor dem 16. März ab 1939, vorher am 5. Sonntag vor Ostern (Reminiscere)
Karfreitag Ostersonntag −2 Tage
Ostermontag Ostersonntag +1 Tag
Führergeburtstag 20. April nur 1939 (Hitlers 50. Geburtstag)[3]
Nationaler Feiertag des deutschen Volkes 1. Mai ab 1934, 1933 als „Feiertag der nationalen Arbeit“ eingeführt[1]
Christi Himmelfahrt Ostersonntag + 39 Tage
Pfingstmontag Ostersonntag + 50 Tage
Fronleichnam Ostersonntag + 60 Tage nur in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung
Erntedanktag 1. Sonntag nach dem Michaelistag (29. September)
Reformationstag 31. Oktober nur in Gemeinden mit überwiegend evangelischer Bevölkerung
Gedenktag für die Gefallenen der Bewegung 9. November ab 1939
Bußtag Mittwoch vor dem Totensonntag
1. Weihnachtsfeiertag 25. Dezember
2. Weihnachtsfeiertag 26. Dezember
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Beflaggungstage

Tage, an denen nach der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Reichsflaggengesetzes vom 28. August 1937 die allgemeine Beflaggung angeordnet war:

Nationalsozialistische Feiertage

Neben den nationalen Feiertagen (Heldengedenktag, 1. Mai und Erntedanktag) und den geschützten kirchlichen Feiertagen bestanden eigene nationalsozialistische Feiertage, die jedoch staatlich nicht besonders geschützt waren, wenn sie nicht auf einen der genannten Sonn- und Feiertage fielen.[4][5]

  • Tag der nationalen Erhebung – 30. Januar
  • Parteigründungsfeier – 24. Februar
  • Verpflichtung der Jugend – Letzter Sonntag im März
  • Führergeburtstag – 20. April
  • Deutsche Ostern – Osterdatum
  • Hoher Maien – Pfingsten
  • Muttertag – 2. Sonntag im Mai
  • Sommersonnenwende – 21. Juni
  • Reichsparteitag in Nürnberg – erste Septemberhälfte
  • Erntedanktag – 1. Sonntag nach Michaelis
  • Gedenktag an die Gefallenen der Bewegung – 9. November (ab 1939 staatlicher Feiertag)
  • Wintersonnenwende – 22. Dezember
  • Volksweihnacht – 24. Dezember

Literatur

Quellen und Verweise

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