Gleichstellungsgesetz
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Gleichstellungsgesetz steht für:
- Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG), Deutschland: Gleichstellung von Frauen und Männern in Bundesbehörden und -gerichten
- Landesgleichstellungsgesetze, Deutschland: Gleichstellung von Frauen und Männern in Behörden und Gerichten der Länder und Gemeinden; Gleichstellung von Menschen mit Behinderung durch öffentliche Stellen auf Landes- und kommunaler Ebene
- Behindertengleichstellungsgesetz (Deutschland) (BGG): Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen durch Bundesbehörden
- Gleichbehandlungsgesetz (Österreich): Gleichbehandlung in der Arbeitswelt ohne Unterschied des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung
- Bundesbehindertengesetz (BBG), Österreich: bestmögliche Teilnahme von behinderten Menschen am gesellschaftlichen Leben
- Gleichstellungsgesetz (Schweiz) (GlG): Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frau und Mann im Erwerbsleben
- Behindertengleichstellungsgesetz (Schweiz) (BehiG): Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen
- Gleichstellungsgesetz (Liechtenstein) (GLG), zur Gleichstellung von Frau und Mann
- Behindertengleichstellungsgesetz (Liechtenstein) (BGlG)
Siehe auch:
- Gleichstellung (Gesetzgebung anderer Staaten)
- Gleichbehandlungsrichtlinien (EU)
- Antidiskriminierungsgesetz (Begriffsklärung)