Bahía de Guantánamo
Bucht in Kuba
From Wikipedia, the free encyclopedia
Die Bahía de Guantánamo (spanisch für Bucht von Guantánamo) ist eine 20 Kilometer ins Land ragende und bis zu acht Kilometer breite Bucht des Karibischen Meeres im südlichen Teil von Kuba. Sie trägt den Namen der zwölf Kilometer nördlich gelegenen Stadt Guantánamo.


In der Bucht von Guantánamo befindet sich ein Naturhafen, der aufgrund der großen Wassertiefe auch von U-Booten und großen Schiffen angesteuert werden kann.
Die Guantanamo-Bucht wurde während des Spanisch-Amerikanischen Krieges 1898 zunächst von US-amerikanischen Truppen besetzt, seit 1903 wird die Fläche von rund 117 km² von den USA gepachtet, doch der rechtliche Status ist ein Streitpunkt zwischen Kuba und den USA. Seit der Revolution im Jahr 1959 betrachtet Kuba den unbefristeten Leihvertrag als ungültig und verlangt die Rückgabe des Geländes. Die USA hatten Kuba im Krieg gegen Spanien unterstützt und nach dem Sieg über Spanien 1898 einen 100-jährigen Pachtvertrag abgeschlossen. 1934 wurde er im Rahmen einer Zusatzvereinbarung auf unbestimmte Zeit verlängert. Im bilateralen Verhältnis und vor den Vereinten Nationen erklärte Kuba, dass die Pachtverträge von 1903 und 1934 nach dem modernen Völkerrecht unter anderem aufgrund der Verletzung der vereinbarten Nutzungsrechte nichtig seien und Guantánamo „illegal und gegen den Willen des kubanischen Volkes besetzt gehalten werde“.[1][2]
Im deutschen Sprachraum wird die englische Bezeichnung der Bucht, „Guantanamo Bay“, meist mit dem am südlichen Teil der Bucht liegenden Pachtgebiet des US-Militärs, der Guantanamo Bay Naval Base, sowie mit dem 2002 errichteten dortigen Gefangenenlager in Verbindung gebracht. Der völkerrechtliche Status der Basis wurde Anfang der 2000er Jahre von der US-Regierung genutzt, um das berüchtigte Internierungslager (Camp X-Ray) zu errichten. Die US-Regierung argumentierte, dass Guantánamo außerhalb des eigenen Staatsgebietes liege und US-Gerichte sowie die US-Verfassung dort nicht gelten würden. Dies führte zur Einstufung der Häftlinge als rechtlose, ungesetzliche Kombattanten und schuf einen vom internationalen Recht abgeschirmten Raum, in dem es zu schweren Menschenrechtsverletzungen und Folter kam.[3]