Hauptzollamt

Bestandteil der Bundeszollverwaltung in Deutschland From Wikipedia, the free encyclopedia

Hauptzollämter, kurz HZA, sind (mit den Zollämtern als Dienststellen) gem. § 1 Nr. 3, § 12 Abs. 2 FVG örtliche Einrichtungen der deutschen Bundesfinanzbehörden. Sie unterstehen der Generalzolldirektion als Bundesoberbehörde und dem Bundesministerium der Finanzen als oberste Bundesbehörde.

Standorte

Standorte der Hauptzollämter in der Bundesrepublik Deutschland

Aktuell bestehen 41 Hauptzollämter. Sie befinden sich gem. § 12 Abs. 1 FVG, § 1 und Anlage 1[1] der Verwaltungsvorschrift BestBS-HZÄ/ZFÄ[2] in Aachen, Augsburg, Berlin, Bielefeld, Braunschweig, Bremen, Darmstadt, Dresden, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Erfurt, Frankfurt am Main, Frankfurt (Oder), Gießen, Hamburg, Hannover, Heilbronn, Itzehoe, Karlsruhe, Kiel, Koblenz, Köln, Krefeld, Landshut, Lörrach, Magdeburg, München, Münster, Nürnberg, Oldenburg, Osnabrück, Potsdam, Regensburg, Rosenheim, Saarbrücken, Schweinfurt, Singen, Stralsund, Stuttgart und Ulm.

Ihnen sind jeweils weitere Außenstellen in Form der Zollämter bzw. Abfertigungsstellen unterstellt.

Zuständigkeiten

Sachliche Zuständigkeit

Die Hauptzollämter sind zuständig für das "operative Geschäft, d. h. Finanzverwaltungsaufgaben, die zollamtliche Überwachung, die Grenzaufsicht, die Bekämpfung illegaler Beschäftigung sowie für die Vollstreckung von Forderungen."[3] In diesem Rahmen verwalten und erheben sie die Zölle und Verbrauchsteuern, die Einfuhrumsatzsteuer sowie die Kraftfahrzeugsteuer und überwachen die Einhaltung aller Vorschriften im Zuständigkeitsbereich der Zollverwaltung.

Als Vollzugsbehörden sind die Hauptzollämter in Deutschland zuständig für die Kontrolle und Strafverfolgung im Aufgabenbereich der Zollverwaltung. In dieser Funktion sind sie materielle Bundespolizeibehörde.

Örtliche Zuständigkeit

Trotz der o. g. Bezirks- und Sitzbestimmung können die Beschäftigten der Hauptzollämter gem. § 3 BestBS-HZÄ/ZFÄ[2] auch außerhalb des zugewiesenen Bezirks Amtshandlungen vornehmen, soweit dies in anderen Vorschriften geregelt. Beispielsweise regelt die Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung (HZAZustV)[4] diverse Zuständigkeitsübertragungen zwischen den Hauptzollämtern.

Organisation

Aufsichtsbehörde

Gem. § 5a Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 2 ZFdG übt die Generalzolldirektion die Dienst- und Fachaufsicht über die Hauptzollämter aus. Konkret zuständig sind für die jeweiligen Sachgebiete (dazu sogleich) gem. § 5a Abs. 2 S. 1, 4, Abs. 3 S. 1 ZFdG die Direktionen III-VII.

Aufbau der Hauptzollämter

Ein Hauptzollamt ist regelmäßig in sieben Sachgebiete gegliedert, wobei nicht jeder Standort alle Sachgebiete abdeckt,[5] §§ 2 ff. HZAZustV. Seine untergeordneten Dienststellen bestehen aus Zollämtern und Abfertigungsstellen:

Historie

Hauptzollämter bestanden bereits vor Gründung der Bundesrepublik Deutschland mit abweichenden Aufgaben und Abgrenzungen. Im Großherzogtum Hessen bestanden 1835 fünf Hauptzollämter (Mainz, Heppenheim, Offenbach, Vilbel und Gießen), denen Nebenzollämter nachgeordnet waren.[6] Im Königreich Hannover wurden mit dem Hannoverschen Zollgesetz vom 15. August 1853 Haupt- und Nebenzollämter eingerichtet. Hauptzollämter waren danach Zollämter bei denen alle Ein- und Ausfuhrzölle bearbeitet wurden. Nebenzollämter wurden dort errichtet, wo zwar Außenhandel betrieben wurde, dessen Umfang aber keine Einrichtung eines Hauptzollamtes rechtfertigte.[7] Im Königreich Bayern bestanden 1893 Hauptzollämter, denen Nebenzollämter, Übergangsstellen und Aufschlageinnehmereien nachgeordnet waren. Dies waren die Hauptzollämter Augusburg, Bamberg, Bayreuth, Fürth, Furth i. W., Hof, Landau, Landshut, Lindau, Ludwigshafen, Memmingen, München, Nürnberg, Passau, Pfronten, Regensburg, Reichenhall, Rosenheim, Schweinfurt, Simbach, Waldsassen, Würzburg und Zwiesel.[8] Im Königreich Sachsen bestanden 1898 die Hauptzollämter Zittau, Schandau, Annaberg, Eibenstock und Leipzig.[9] Im Reichsland Elsaß-Lothringen wurden die Hauptzollämter Diedenhofen, Metz, Saarburg, Schirmeck, Münster und Altkirch eingerichtet.[10]

Aufbau

Der Aufbau hat sich 2008 im Rahmen des Projekts Strukturentwicklung Zoll erheblich geändert. Der organisatorische Aufbau eines Hauptzollamtes sah bis 2008 folgendermaßen aus:

Gebäude

In Berlin entstand zu Beginn des 20. Jahrhunderts im damaligen Verwaltungsbezirk Pankow das Kaiserliche Hauptzollamt. Das Gebäude ist erhalten und wird als Sitz der algerischen Botschaft genutzt.

Siehe auch

Einzelnachweise

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