Hofamt

amtliche Aufgaben in einem Hofstaat From Wikipedia, the free encyclopedia

Die Hofämter waren zumeist von Adligen wahrgenommene Aufgaben in einem Hofstaat, die ursprünglich das Funktionieren des fürstlichen Haushalts zu gewährleisten hatten. Die wichtigsten waren Kämmerer, Marschall, Truchsess (bzw. Drost) und Mundschenk (oder nur Schenk).[1][2] Hinzu trat bald als fünftes der Kanzler.

Als einfache Hofcharge (Hofämter) wurden bezeichnet: die Schlosshauptleute, welche über die zahlreichen königlichen Schlösser gesetzt sind, die Hofmeister, die Zeremonienmeister, die Stallmeister und die Hofjägermeister.

Hofämter im Heiligen Römischen Reich

Einzelne Hofämter lassen sich bereits für den Hof der merowingischen Könige nachweisen, darunter die später zentralen Hofämter des Kämmerers, Marschalls, Seneschalls und Mundschenks. Zu diesen zählte auch der Hausmeier, der sich zum einflussreichsten Beamten entwickelte. Als die fränkischen Hausmeier die merowingischen Könige stürzten, fiel das Amt naturgemäß weg.[3]

Eine Übersicht und Beschreibung der Hofämter der Karolingerzeit findet sich in Hinkmars von Reims Schrift De ordine palatii (882).[4] Es handelt sich hierbei um eine Denkschrift für König Karlmann, in dem Hinkmar diesem Grundsätze der Königsherrschaft vermitteln will und in diesem Zuge auch den Aufbau des Hofes beschreibt. Die geistlichen und weltlichen Belange waren dabei von Amts wegen getrennt. An der Spitze dieser Bereiche standen:

  • der Kappellan (lat. cappelanus oder seltener apocrisianus, palatii custos), dem ein Kanzler (lat. cancellarius) unterstellt war. Diese Funktion wurde von einem Geistlichen eines niederen Weihegrads (oft einem Diakon) erfüllt, da laut Hinkmar Bischöfe sich nicht zu lange fern ihrer Bischofsstadt aufhalten sollten
  • der Pfalzgraf (lat. comes palatii), der neben zahlreichen anderen Aufgaben besonders als Vorsitzender des Hofgerichts in Erscheinung trat

Zu diesen beiden wichtigen Ämtern traten weitere weltliche, die zwar an die vorher genannten Bericht erstatteten, aber dennoch nicht ihnen, sondern direkt dem König und der Königin unterstellt waren. Diese sind laut Hinkmar:

  • der Kämmerer (lat. camerarius), der für Finanzen zuständig war und gemeinsam mit der Königin die für den Haushalt notwendigen Anschaffungen (mit Ausnahme von Lebensmitteln) tätigte
  • der Seneschall (lat. senescalcus, im deutschsprachigen Raum auch Truchsess, lat. dapifer), der für die Beschaffung von Lebensmitteln für die königliche Tafel zuständig war
  • der Mundschenk (lat. buticularius, später auch pincerna), der analog die Versorgung mit Getränken (insb. Wein) zu verantworten hatte
  • der Marschall (lat. comes stabuli, später meist mareschallus), der sich um Pferde und Logistik kümmerte

Diese Amtsträger hatten wiederum weitere ihnen unterstellte Helfer. Hinkmar nennt unter diesen Jäger, Falkner, Quartiermeister und weitere.

Die Ottonen behielten diese Struktur größtenteils bei. Erst im Laufe des 11. und 12. Jahrhunderts kam es zu grundlegenden Veränderungen, als sich Hofkapelle und Kanzlei voneinander trennten und in der Folge der Kanzler, insbesondere unter den Staufern, eine immer wichtigere Rolle einnahm. In diese Zeit fällt auch der Aufstieg der Ministerialen, die zunehmend auch mit Hofämtern betraut wurden, die zuvor ausschließlich in der Hand von Edelfreien waren.[5] Im Spätmittelalter trennten sich Herrschaft und staatliche Verwaltung zunehmend voneinander, wodurch sich die immer wichtiger werdende Kanzlei mit vorausgebildeten Notaren und Juristen aus dem engeren Hof um den König oder Kaiser zu herauszulösen beginnt. Um den wachsenden Verwaltungsstrukturen Herr zu werden, wurde zudem das Amt des Hofmeisters geschaffen, der den Hofstaat überwachte und Aufgaben verteilte. Die Räte (lat. consiliarii) institutionalisierten sich und übernahmen nach und nach die Aufgaben der Hofämter.[6]

Auf Reichsebene wandelte sich der Charakter dieser Ämter schon frühzeitig vom Dienstamt zum Ehrenamt, das nur mehr wenig mit der ursprünglichen Funktion zu tun hatte und fast immer an hochrangige Adlige vergeben wurde. Nicht selten waren mit diesen auch als Hofcharge bezeichneten hochrangigen Titeln wichtige Aufgaben in Verwaltung und Regierung verbunden. Die bedeutendsten von ihnen wurden später als „Erzämter“ mit der Kurwürde verbunden, also von den Kurfürsten ausgeübt. Die Hofämter des Reiches waren bei den weltlichen Kurfürsten schon früh erblich und bei den geistlichen an den jeweiligen Bischofsstuhl gebunden, ihre Verwaltung und praktische Ausübung in Stellvertretung des kurfürstlichen Inhabers (z. B. bei der Krönung eines Kaisers oder Römischen Königs) wurde hingegen, seit Beginn des 13. Jahrhunderts ebenfalls erblich, niederrangigeren Adelsgeschlechtern als „Erbamt“ übertragen. Die Erbämter des Reiches waren allerdings zahlreicher als die Erzämter.

Hofämter an anderen Fürstenhöfen

An den vielen Fürstenhöfen des Reiches gab es ebenfalls erbliche Hofämter, mit denen Familien des lokalen niederen Adels erblich betraut wurden, und bei manchen von ihnen ging das Hofamt dann auch in den Familiennamen über, verbunden mit dem Namen des Stammsitzes, so bei den Schenck zu Schweinsberg, den Schenk von Stauffenberg (siehe: Liste der den Schenkentitel als Bestandteil des Familiennamens führenden Familien), den Truchseß von Wetzhausen, Marschall von Bieberstein, Marschall von Altengottern, Marschalk von Ostheim (siehe: Liste der den Marschallstitel als Bestandteil des Familiennamens führenden Familien), den Kämmerern von Worms, Freiherren von und zu Dalberg oder den Puttkamer (von slawisch „putcumer“ = „Unterkämmerer“).

In der Römischen Kurie gab es zahlreiche traditionelle Hofämter, darunter sind die Kardinäle und Prälaten des Apostolischen Palasts (der Hofmeister – Maggiordomo – Seiner Heiligkeit, der Päpstliche Oberkämmerer – Maestro di Camera –, der Auditor Seiner Heiligkeit), der Magister des Heiligen Hospizes, der Großfurier des Päpstlichen Hauses, der Oberstallmeister, der Generalpostmeister, die Träger der Goldenen Rose, der Legationssekretär, der Exemte Tribun der Päpstlichen Nobelgarde, die Ehrenkammerherren, die Ehrenkammerherren „extra Urbem“ (außerhalb Roms), die Geheimkapläne, die Geheimen Ehrenkapläne, die Geheimen Ehrenkapläne „extra Urbem“, die Geheimkleriker, die gewöhnlichen Kapläne, der Beichtvater der „Päpstlichen Familie“, der Geheime Speisenvorkoster. Diese Hofämter wurden 1968 von Papst Paul VI. im Rahmen der Reformen nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil durch § 3 des Motu proprioPontificalis Domus“ abgeschafft.[7] Papst Franziskus gab im Jahre 2013 bekannt, dass er beschlossen habe, keine Gentiluomini di Sua Santità mehr zu ernennen.[8]

In England waren der Lordsiegelbewahrer, der First Lord of the Treasury (Erster Lord des Schatzes oder Schatzkanzler) und der Lordkanzler seit dem Hochmittelalter die wichtigsten Regierungsämter. Zahlreiche Hofämter bestehen bis heute und sind oft bestimmten Familien erblich verliehen, so etwa der Earl Marshal of England an den Duke of Norfolk aus dem Hause Howard.

In Schweden und Dänemark waren Reichskanzler, Reichsmarschall, Reichsadmiral, Reichsschatzmeister und Reichsdrost die wichtigsten Reichsämter. Ihre Inhaber waren Mitglied des Reichsrats.

Als im Königreich Böhmen zur Zeit der Hussiten die Macht des Königs schwand, wandelten sich die Hofämter zu Landesämtern. Bei der Besetzung musste der König auf die Stände Rücksicht nehmen. Die wichtigsten Positionen (Oberstburggraf, Oberstkanzler, Oberstlandrichter, Oberstlandhofmeister und Oberstlandkämmerer) waren für Angehörige des Herrenstands reserviert. Ein Großteil der Regierungsgewalt lag bei den genannten Ämtern, die, abgesehen vom Oberstkanzler, seit dem 15. Jahrhundert kaum mehr vom Hof abhängig waren.

Siehe auch

Literatur

  • Werner Rösener: Hofämter an mittelalterlichen Fürstenhöfen. In: Deutsches Archiv für Erforschung des Mittelalters. Band 45, 1989, S. 485–550.
  • Hof, In: Lexikon des Mittelalters. Bd. 5, Stuttgart, [1977]-1999, Spalten 66–67.
  • Hofämter. In: Lexikon des Mittelalters. Bd. 5, Stuttgart, [1977]-1999, Spalten 67–68.
  • Hinkmar von Reims: De ordine palatii. Hrsg. u. übers, von Thomas Gross u. Rudolf Schieffer. Hannover, 21980.

Einzelnachweise

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