Gliedertaxe
Beurteilungsinstrument in der privaten Unfallversicherung
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Die sogenannte Gliedertaxe dient zum Beurteilen des Invaliditätsgrades[1] in der privaten Unfallversicherung.
Grade
Empfehlungen des GDV
Jede Unfallversicherung definiert ihre Gliedertaxe selbst. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gibt unverbindliche Empfehlungen zur Einstufung der Invaliditätsgrade heraus:
| Prozent | |
|---|---|
| Arm | 70 % |
| Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks | 65 % |
| Arm unterhalb des Ellenbogengelenks | 60 % |
| Hand | 55 % |
| Daumen | 20 % |
| Zeigefinger | 10 % |
| ein anderer Finger | 5 % |
| Bein über Mitte des Oberschenkels | 70 % |
| Bein bis Mitte des Oberschenkels | 60 % |
| Bein bis unterhalb des Knies | 45 % |
| Bein bis Mitte des Unterschenkels | 40 % |
| Fuß | 40 % |
| große Zehe | 5 % |
| eine andere Zehe | 2 % |
| beide Augen | 100 % |
| ein Auge | 50 % |
| Gehör auf beiden Ohren | 60 % |
| Gehör auf einem Ohr | 30 % |
| Geruchssinn | 10 % |
| Geschmackssinn | 5 % |
Gliedertaxe für Heilberufe
Für Angehörige eines Heilberufes lässt sich eine besondere Gliedertaxe vereinbaren. Dies ist wie folgt gestaffelt:
Invaliditätsgrad bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit:
- eines Armes oder einer Hand im Handgelenk 100 %
- eines Daumens oder eines Zeigefingers 60 %
- eines anderen Fingers 20 %
- eines Beines oder eines Fußes 70 %
- einer großen Zehe 8 %
- einer anderen Zehe 3 %
- eines Auges 80 %
- des Gehörs auf beiden Ohren 70 %
Auswirkungen auf die Leistung der Unfallversicherung
Wenn die Funktion eines Körperteils nur teilweise eingeschränkt ist, dann wird der entsprechende Anteil des Prozentsatzes als Invalidität angenommen. Sind mehrere Körperteile betroffen, so werden die Prozentsätze addiert. Allerdings kann die Summe niemals 100 % übersteigen. Entsprechend dem Prozentsatz der Gliedertaxe leistet dann die Unfallversicherung. Bei einer Invaliditätssumme von 100.000,-- Euro und dem Verlust eines Daumens (20 %) würden also 20.000,-- Euro Entschädigung gezahlt werden.
Das allerdings nur bei Vernachlässigung der Gebrauchsminderung bzw. bei einer 100%igen Gebrauchsminderung. Diese wird individuell von einem Arzt festgestellt.
Um beim oben erwähnten Beispiel zu bleiben, würden bei einer Gebrauchsminderung von 3/10 von den 20.000,- Euro nur 30 %, also nur 6.000,- Euro ausgezahlt.