Jochen Abraham Frowein

deutscher Rechtswissenschaftler From Wikipedia, the free encyclopedia

Jochen Abraham Frowein (* 8. Juni 1934 in Berlin; † 8. Februar 2026 in Heidelberg[1]) war ein deutscher Rechtswissenschaftler, insbesondere Völkerrechtler. Er wirkte von 1981 bis 2002 als ordentlicher Professor für Öffentliches Recht, Völker- und Staatsrecht an der Universität Heidelberg sowie zugleich als Direktor des Max-Planck-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht.

Leben

Jochen Frowein war ein Sohn des promovierten Juristen Abraham Frowein (1904–1974), der ab 1951 für das Auswärtige Amt arbeitete und ab 1958 das Konsulat der Bundesrepublik Deutschland in Graz leitete. Seine Mutter Hilde Frowein geb. Matthis (1907–1994) war Hausfrau.[2] Er entstammte väterlicherseits einer Fabrikantendynastie aus Elberfeld (heute Wuppertal), der Textilunternehmer und Industrieverbandsfunktionär Abraham Frowein (1878–1957) war sein Großvater.[3] Jochen Frowein studierte von 1953 bis 1956 Rechtswissenschaft an den Universitäten Kiel, Berlin und Bonn. Sein erstes Staatsexamen legte er 1956 in Köln ab. Im Anschluss daran absolvierte er von 1957 bis 1961 sein Referendariat, das in den Jahren 1957/1958 von einem Studium an der University of Michigan Law School unterbrochen war, wo er den Grad eines Master of Comparative Law (M.C.L.) erwarb. Während des Referendariats erfolgte 1960 in Bonn seine Promotion zum Dr. jur. mit einer Dissertation über Die selbständige Bundesaufsicht nach dem Grundgesetz.

Nach dem zweiten Staatsexamen, das er 1962 in Düsseldorf ablegte, arbeitete Frowein als wissenschaftlicher Referent am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg bzw. als wissenschaftlicher Assistent am Institut für öffentliches Recht der Universität Bonn. Dort habilitierte er sich 1967. Seine Qualifikationsschrift war Eine Untersuchung zur Rechtsstellung nichtanerkannter Staaten und ähnlicher Gebilde, die 1968 unter dem Titel „Das de-facto-Regime im Völkerrecht“ erschien.

Nach ordentlichen Professuren für Staats- und Völkerrecht an der Ruhr-Universität Bochum von 1967 bis 1969 und an der Universität Bielefeld von 1969 bis 1981 war er von 1981 bis 2002 Direktor des Max-Planck-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg und zeitgleich Professor an der Universität Heidelberg. Ab 1977 war er Vizepräsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft, von 1999 bis 2002 Vizepräsident der Max-Planck-Gesellschaft und von 1999 bis 2001 Vorsitzender der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer.[4][5]

Von 1972 bis 1975 war er Mitglied des Wissenschaftsrats, von 1972 bis 2004 Mitglied im völkerrechtswissenschaftlichen Beirat des Auswärtigen Amtes und von 1973 bis 1993 Mitglied der Europäischen Menschenrechtskommission, einem (1998 aufgelösten) Organ des Europarates, das die Durchsetzung der EMRK sichern sollte.[4]

Frowein wurde im Jahr 2000 gemeinsam mit Martti Ahtisaari (Finnland) und Marcelino Oreja Aguirre (Spanien) von 14 Mitgliedstaaten der Europäischen Union zum Mitglied des Rats der Weisen ernannt, der eine Regierungskoalition der rechtspopulistischen FPÖ mit der konservativen ÖVP in Österreich untersuchen sollte. Sanktionen, die zuvor gegen das Land von den restlichen EU-Ländern verhängt worden waren, wurden aufgrund der Empfehlungen der „3 Weisen“ wieder aufgehoben.

Mehrfach vertrat Frowein die Bundesrepublik Deutschland in mündlichen Verhandlungen vor der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, unter anderem in den Verfahren Jahn u. a. ./. Bundesrepublik Deutschland (Beschwerde der Neusiedlererben), von Maltzan u. a. ./. Bundesrepublik Deutschland (Beschwerde der Bodenreformenteigneten) und Gäfgen ./. Bundesrepublik Deutschland (Beschwerde wegen Folterandrohung durch Behörden).[6][7][8] Im September 2019 gehörte er zu den etwa 100 Staatsrechtslehrern, die sich mit dem offenen Aufruf zum Wahlrecht Verkleinert den Bundestag! an den Deutschen Bundestag wandten.[9]

Er war Mitherausgeber des Archivs des öffentlichen Rechts und Mitglied des Institut de Droit international.[10]

Jochen A. Frowein war mit Lore Frowein, geborene Flume (* 11. November 1935; † 7. April 2013), der Tochter von Werner Flume, verheiratet. Er lebte unter anderem in Bielefeld, war Rotarier und hatte drei erwachsene Kinder.

Ehrungen

Schriften (Auswahl)

  • Völkerrecht – Menschenrechte – Verfassungsfragen Deutschlands und Europas. Ausgewählte Schriften. Hrsg. von Matthias Hartwig, Springer, Berlin 2004, ISBN 3-540-23023-8.
  • mit Wolfgang Peukert: Europäische Menschenrechtskonvention. EMRK-Kommentar. Engel, Kehl 1985, ISBN 3-88357-008-7 (4. Aufl. 2024).
  • Das de-facto-Regime im Völkerrecht. Eine Untersuchung zur Rechtsstellung nichtanerkannter Staaten und ähnlicher Gebilde. Heymann, Köln/Berlin 1968 (Habil.-Schrift).
  • Die selbständige Bundesaufsicht nach dem Grundgesetz. Jur. Diss. Bonn 1961.

Literatur

  • Frowein, Jochen Abraham. In: Walter Habel (Hrsg.): Wer ist wer? Das deutsche Who’s who. 24. Ausgabe. Schmidt-Römhild, Lübeck 1985, ISBN 3-7950-2005-0, S. 343.

Einzelnachweise

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