Johann Ludwig Bax
preußischer Verwaltungsbeamter und Jurist
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Leben
Familie und Ausbildung
Johann Ludwig Bax war der Sohn des Prenzlauer Senators und Stadtrats Ernst Bax († vor 1794).
Bax heiratete die Tochter des Geheimrats und Salzdirektors von Schlesien Samuel Rudolph Stahn genannt Schiller (1755–1816).
Er erhielt seine schulische Ausbildung an der Gelehrtenschule in Prenzlau, die er von 1783 bis 1791 besuchte. Im August 1791 verließ er die Schule mit dem Abitur.
Das nachfolgende Jurastudium absolvierte Bax zwischen September 1791 und Ostern 1794 an der Universität Halle. Während seines dreieinhalbjährigen Studiums hörte er bei den Juristen, darunter Geheimrat Ernst Ferdinand Klein (Kriminalrecht), Johann Christian Woltaer (Institutionen, Staats- und Lehnrecht), Christoph Christian von Dabelow (Privat-, Staats- und Kirchenrecht) sowie Justizrat Christian Steltzer (Pandekten und deutsches Recht).
Karriere in der preußischen Justiz und Verwaltung
Bax begann seine berufliche Laufbahn am 6. Oktober 1794 als Auskultator beim Berliner Stadtgericht. Nach bestandener zweiter Prüfung wurde er durch Reskript vom 23. August 1796 als Referendar beim Kammergericht angenommen. Bis zum 31. Dezember 1796 blieb er beim Kammergericht tätig.
Als Referendar wurde Bax nach Westpreußen versetzt, wo er bei der Regulierung des Hypothekenwesens mitarbeiten sollte und besonders im Instruktionsgeschäft eingesetzt wurde. Mitte 1797 arbeitete er noch als Referendar bei der Regierung in Marienwerder, ohne das große Examen absolviert zu haben. Präsident Karl Wilhelm von Schrötter nominierte ihn jedoch wegen seiner Befähigung und seines Fleißes bereits für ein Ratsamt und favorisierte ihn gegenüber dem dienstälteren Assessor Johann Friedrich Hauenstein (1771–1799). Im Juli 1797 erhielt Bax ein Gehalt von 400 Talern und den Charakter als Regierungsassessor.
Sein Prüfungsverfahren wurde am 7. Februar 1798 eingeleitet. Der Großkanzler schätzte ihn als jungen Mann ein, der eine schnelle Karriere gemacht hatte. Zunächst sollte er nur Assistenzrat werden, doch nachdem der Breslauer Assessor Johann August Wentzel (1768–1837) die Versetzung nach Marienwerder ablehnte, stand einer Beförderung Bax' zum Rat erster Klasse nichts mehr im Wege. Das Rigorosum absolvierte er am 12. April 1798 mit gutem Ergebnis.
Am 27. Juni 1798 erfolgte seine Beförderung zum Regierungsrat in Marienwerder. Von 1798 bis 1803 stand er dem westpreußischen Justizkollegium vor und war im Nebenamt Konsistorial- und Pupillenrat.
Vom 10. März 1804 bis zur Errichtung des Freistaates Danzig 1807 war Bax Stadtpräsident und Polizeidirektor von Danzig. Er war der Nachfolger des abgelösten Johann Adolph Grützmacher (1762–1831). Im November 1806, vor dem erwarteten Angriff der napoleonischen Truppen, begann er zusammen mit den Staatsbehörden intensive Arbeiten zur Instandsetzung und Verstärkung der nach 1793 vernachlässigten Stadtbefestigungen, wobei er viele Einwohner Danzigs beschäftigte. Als Präsident war er für die Organisation, Bewaffnung und Ausrüstung der Danziger Truppen (einschließlich der Festung Weichselmünde), für die Einquartierung der Soldaten, die Verpflegung der Einwohner und die Organisation des medizinischen Dienstes verantwortlich. Am 26. Januar 1807 unterzeichnete er eine von der Stadtverwaltung herausgegebene Verordnung, die alle Einwohner verpflichtete, sich mit Lebensmittelvorräten für drei Monate einzudecken; diese erneuerte er am 24. Februar. Nach der Besetzung Danzigs durch napoleonische Truppen blieb er als Privatperson in der Stadt, sah sich jedoch weiterhin als rechtmäßiges Oberhaupt der Verwaltung an. Dies unterstrich er in einer privaten Anzeige in den Danziger Nachrichten und Anzeigen am 13. Juli 1808, als er sich "als formeller Präsident" von den Einwohnern Danzigs verabschiedete.
1808 wurde Bax Oberbürgermeister und Polizeidirektor in Elbing und fungierte zugleich als Intendant des Elbinger Territoriums. Er rückte für den verabschiedeten Gottfried Wilhelm Beyme (1767–1832) ein und wirkte maßgeblich an der Einführung der neuen Städteordnung in Elbing mit. 1809 lehnte er die Wahl zum Oberbürgermeister ab, behielt aber die Positionen als Polizeidirektor und Intendant. 1815 übernahm er erneut das Amt des Elbinger Oberbürgermeisters. Am 1. August 1818 kam hinzu, dass Bax zum ersten Landrat des Kreises Elbing ernannt wurde. Noch im selben Monat empfing er in Elbing den preußischen König Friedrich Wilhelm III., im August dessen Sohn, Kronprinz Friedrich Wilhelm IV., und im September den russischen Zaren Alexander I.
1819 trat Bax von seinen Ämtern zurück und zog sich im August desselben Jahres auf sein schlesisches Gut zurück. Dort verstarb er am 20. November 1827 im schlesischen Militsch.
Literatur
- Rolf Straubel: Biographisches Handbuch der preußischen Verwaltungs- und Justizbeamten 1740–1806/15 (= Historische Kommission zu Berlin [Hrsg.]: Einzelveröffentlichungen. Band 85). K. G. Saur Verlag, München 2009, ISBN 978-3-598-23229-9, S. 48 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
Weblinks
- Johann Ludwig Bax. In: Gedanopedia.
| Personendaten | |
|---|---|
| NAME | Bax, Johann Ludwig |
| KURZBESCHREIBUNG | preußischer Verwaltungsbeamter und Jurist |
| GEBURTSDATUM | 1772 |
| GEBURTSORT | Prenzlau |
| STERBEDATUM | 20. November 1827 |
| STERBEORT | Militsch |