Kriegsversehrter
Kriegsopfer, dessen Verwundungen anhaltende körperliche oder seelische Schädigungen hinterließen
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Als Kriegsversehrter, auch Invalide, wird ein Kriegsopfer bezeichnet, dessen Verwundungen anhaltende körperliche oder seelische Schädigungen hinterließen. Bezeichnet werden mit dem Begriff Soldaten, während Nichtkombattanten, die als Zivilpersonen bei Kriegshandlungen verletzt werden, auch in offiziellen Mitteilungen in der Regel Zivilisten genannt werden.[1] Die Höhe des Grades der betreffenden Schädigung unterscheidet Kriegsversehrte von Verwundeten; um als Kriegsversehrter bezeichnet zu werden, musste beispielsweise in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts ein Grad der Erwerbsminderung von mindestens 25 % vorliegen.


Die Männer wurden hauptsächlich durch Artilleriebeschuss, Minenexplosionen und durch Infanteriewaffen verletzt. Beispiele für Verletzungen sind der Verlust von Armen oder Beinen, Blindheit oder Hörschäden, schwere Narben, chronische Schmerzen oder psychische Traumata wie Angst oder Depression.
Entstehung des Begriffs
Im Sprachgebrauch des 19. Jahrhunderts wurden körperlich behinderte Menschen (einschließlich Amputierter) Krüppel genannt. In Anlehnung an diesen Begriff unterschied der Berliner Orthopäde Konrad Biesalski Kriegskrüppel von Friedenskrüppeln. Ausdrücke wie Krüppel und Kriegskrüppel waren dabei zunächst beschreibende Bezeichnungen. Im Laufe der Zeit wurden die Begriffe Krüppel und Krüppelfürsorge jedoch zunehmend als abwertend empfunden. Deutsche Militärärzte führten im Ersten Weltkrieg den Begriff Kriegsbeschädigter ein. Aus diesem entwickelte sich die Bezeichnung Kriegsversehrter (von „versehrt“, von frühneuhochdeutsch versehren, von mittelhochdeutsch sēren ‚verletzen‘[2]) Ebenfalls im Verlauf des Ersten Weltkriegs wurde der Begriff des Gesichtsversehrten als Sonderfall des Kriegsversehrten geprägt.
Vereine und staatliche Stellen
Deutschland
Im Jahr 1909 entstand in Berlin die Deutsche Vereinigung für Krüppelfürsorge, aus der die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation hiervorging. Im Jahr 1920 wurde das Preußische Gesetz betreffend die öffentliche Krüppelfürsorge[3] beschlossen.
USA
Die Vereinigten Staaten haben mit dem Kriegsveteranenministerium der Vereinigten Staaten ein eigenes Ministerium, welches für Leistungen an Veteranen sowie deren Familien und Hinterbliebene zuständig ist.[4]
Siehe auch
Literatur
in der Reihenfolge des Erscheinens
- Klaus-Dieter Thomann: Das behinderte Kind. „Krüppelfürsorge“ und Orthopädie in Deutschland 1886–1920 (= Forschungen zur neueren Medizin- und Biologiegeschichte, Band 5). Gustav Fischer Verlag, Stuttgart 1995, ISBN 3-437-11699-1.
- Felix Welti: Behinderung und Rehabilitation im sozialen Rechtsstaat. Freiheit, Gleichheit und Teilhabe behinderter Menschen (= Jus Publicum, Band 139). Mohr Siebeck Verlag, Tübingen 2005, ISBN 978-3-16-148725-5.
- Sabine Kienitz: Beschädigte Helden. Kriegsinvalidität und Körperbilder 1914–1923. Schöningh, Paderborn 2008, ISBN 978-3-506-76537-6.