Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit
Landesbehörde des Landes Schleswig-Holstein, Sitz in Neumünster
From Wikipedia, the free encyclopedia
Das Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG) ist eine Landesoberbehörde des Landes Schleswig-Holstein. Die Vorgängerbehörde, das Landesamt für soziale Dienste, ist 1998 nach Umstrukturierung[4] aus den Versorgungsämtern des Bundeslandes hervorgegangen. Sitz der Behörde ist Neumünster, es gibt weitere Standorte in Heide, Kiel, Lübeck, Itzehoe und Schleswig.
| Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit — LASG — | |
|---|---|
| Staatliche Ebene | Land |
| Stellung | Obere Landesbehörde |
| Aufsichtsbehörde | Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein |
| Gründung | 2025 |
| Vorgänger | Landesamt für soziale Dienste; Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord |
| Hauptsitz | Neumünster, Schleswig-Holstein |
| Behördenleitung | Mathias Großmann[1] |
| Bedienstete | etwa 520[2] |
| Haushaltsvolumen | etwa 287 Millionen Euro[3] |
| Netzauftritt | LASG |

Am 1. Juli 2025 wurde die Staatliche Arbeitsschutzbehörde des Landes Schleswig-Holstein in das Landesamt für soziale Dienste integriert und bildet mit ihm zusammen nun das LASG.[5]
Organisation
Zum Landesamt gehören etwa 520 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter[6]. Die Behörde ist dem Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein zugeordnet.
Aufgaben
Zu den Aufgabenbereichen zählen u. a.
- die Durchführung des Sozialen Entschädigungsrechts
- die Zahlung des Elterngeldes (bis Dezember 2006 Bundeserziehungsgeld) und des Kita-Geldes[7]
- Feststellung von Art und Ausmaß der Behinderungen im Sinne des Schwerbehindertenrechts
- Leistungsgewährung für Opfer von Gewalttaten nach dem Opferentschädigungsgesetz
- Überwachung von Betrieben und Institutionen, die am Verkehr mit Arzneimitteln teilnehmen (Arzneimittelrecht)
- Überwachung der Sicherheit beim Inverkehrbringen von Medizinprodukten
- Durchführung von Prüfungen und Erteilung von Berufserlaubnissen bestimmter akademischer Heilberufe und Gesundheitsfachberufe
- die Anmeldung als Prostituierte/Prostituierter nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)[8]
- der staatliche Arbeitsschutz
- die Zahlung von Entschädigungsleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz[9]