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Landesjugendring Nordrhein-Westfalen

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Der Landesjugendring Nordrhein-Westfalen (LJR NRW) wurde 1948 von Jugendverbänden in Nordrhein-Westfalen gegründet. Die zentrale Aufgabe des Landesjugendrings NRW besteht darin, die Rahmenbedingungen der Jugendverbandsarbeit mitzugestalten und abzusichern. Der Landesjugendring NRW vertritt die gemeinsamen Interessen der Mitglieds- und Anschlussverbände sowie die junger Menschen in der Öffentlichkeit, insbesondere gegenüber Parlament und Regierung. Darüber hinaus engagiert sich der Landesjugendring NRW bspw. in Landesjugendhilfeausschüssen, Ausschüssen der Rundfunkanstalten, des Jugendschutzes und in Beiräten verschiedener Einrichtungen. Ausgehend vom Verständnis von Kinder- und Jugendpolitik als Querschnittsaufgabe nimmt der Landesjugendring NRW Stellung zu Grundsatzfragen der Kinder-, Jugend-, Bildungs- und Gesellschaftspolitik.

Schnelle Fakten Landesjugendring Nordrhein-Westfalen (LJR NRW) ...
Landesjugendring Nordrhein-Westfalen
(LJR NRW)
Logo
Art eingetragener Verein
Ausrichtung Interessenvertretung junger Menschen
Gründungsdatum 1948
Gründungsort Düsseldorf
Sitz Sternstraße 9 – 11

40479 Düsseldorf

Vorsitzender Max Pilger
Vorsitzende Maja Tölke
Geschäftsführerin Janine Winkler
Website ljr-nrw.de
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Organisation

  • Der Landesjugendring NRW ist ein eingetragener Verein. Seine Organe sind die Vollversammlung, der Hauptausschuss und der Vorstand. Der Vorstand wird von den Mitgliedern der Vollversammlung gewählt.
  • Im Landesjugendring NRW sind 26 Mitglieds- und Anschlussverbände zusammengeschlossen. Die Mitgliedsverbände entsenden stimmberechtigte Vertreter in die Vollversammlung und den Hauptausschuss. Alle Mitgliedsverbände können in den Gremien des Landesjugendrings NRW gleichberechtigt mitwirken und -entscheiden. Die Mitgliedschaft im Landesjugendring NRW setzt die Anerkennung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland voraus.

Mitglieds- und Anschlussverbände im Landesjugendring NRW

Mitgliedsverbände

Anschlussverbände

Ehemalige Mitgliedsverbände

Siehe auch

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