Martin Kothing

Schweizer Jurist From Wikipedia, the free encyclopedia

Martin Kothing (* 13. Mai 1815 in Schwyz; † 22. März 1875 ebenda) war ein Schweizer Archivar, Historiker und Verwaltungsjurist.

Leben

Kothing war Sohn von Landwirten. Er wuchs in Rickenbach auf. 1827 kam er an die Lateinschule Schwyz, bevor er durch Unterstützung von Nazar von Reding 1831 an das Luzerner Gymnasium wechselte. Dort wirkte unter anderen Augustin Keller als Lehrer, Renward Brandstetter war sein Klassenlehrer. Er studierte nach seinem Abschluss 1833 zwei Semester Philosophie am Lyzeum in Luzern. 1835 kam er auf Empfehlung von Reding an Johann Caspar Bluntschli zusammen mit Karl Schuler (1817–1854) zum Studium der Rechtswissenschaft an die noch junge Universität Zürich. Im November 1836 wechselten die beiden zum weiteren Studium an die Universität Heidelberg. Dort blieb Kothing für zwei Semester, anschliessend kehrte er an die Zürcher Universität zum Abschluss seines Studiums zurück.

Kothing konnte zunächst nicht seinem Plan folgen und eine Anwaltskanzlei in Schwyz eröffnen. Stattdessen wurde er 1838 Lehrer für Deutsch und Latein an der Privatschule im Schloss von Lucens. 1839 wechselte er in gleicher Eigenschaft an das Kolleg von La Chaux-de-Fonds. Erst 1843 konnte er nach Schwyz zurückkehren. Dort liess er sich als Anwalt nieder; zugleich wurde er Privatlehrer für die Söhne seines Gönners Nazar von Reding. Eine Ernennung zum Postdirektor im Kanton Schwyz verwirklichte sich aufgrund des Widerstandes der Regierung nicht.

Kothing wurde 1848 Regierungssekretär der Schwyzer Kantonsregierung und erhielt die Zeichnungsberechtigung amtlicher Regierungsakten. Ausserdem wurde er zunehmend im Staatsarchiv des Kantons Schwyz tätig. Dies ermöglichte ihm, auch Studien für seine schriftstellerische Tätigkeit zu unternehmen. Er entwarf in dieser Zeit den Archivplan für das Staatsarchiv. Daneben suchte er ständig nach anderen Stellen, es verwirklichten sich jedoch keine der von ihm angestrebten Anstellungen. 1857 wurde er Mitglied der Gesetzgebungskommission, zudem wurde er in diesem Jahr zum korrespondierenden Mitglied der Historischen Gesellschaft zu Basel ernannt. 1863 wurde er zum Ehrenmitglied des Historischen Vereins des Kantons Aargau gewählt. Präsident des Historischen Vereins der fünf Orte wurde er 1865. Die Staatswissenschaftliche Fakultät der Universität Zürich verlieh ihm 1866 die Ehrendoktorwürde (Dr. iur. utr. h. c.). Im gleichen Jahr wurde er zum Ersatzrichter am Bundesgericht gewählt.

Kothing wurde 1869 zunächst zum Kantonsschreiber in Schwyz gewählt, 1870 übernahm er das Amt des Kanzleidirektors und damit die Verwaltungsleitung für den Kanton Schwyz. Der Schweizerische Juristenverein wählte ihn 1873 zu seinem Präsidenten. Er wird, beispielsweise im Historischen Lexikon der Schweiz, als der bedeutendste Verwaltungsjurist des Kantons Schwyz im 19. Jahrhundert eingeordnet.

Werke (Auswahl)

  • Das Landbuch von Schwyz: in amtlich beglaubigten Text. Beyel, Zürich 1850.
  • Die Rechtsquellen der Bezirke des Kantons Schwyz als folge zum Landbuch von Schwyz. Detloff, Basel 1853.
  • Sammlung der Verfassungen, Gesetze, Verordnungen und Beschlüsse des Kantons Schwyz. Benziger, Einsideln 1860.
  • Die Bisthumsverhandlungen der schweizerisch-konstanzischen Diözesanstände von 1803–1862 mit vorzüglicher Berücksichtigung der Urkantone urkundlich dargestellt. Schwyz 1863.
  • Das alte Staatsvermögen des Kantons Schwyz: Bericht des Regierungsrathes an den h. Kantonsrath, mit vorzüglicher Berücksichtigung des Grynauer-Zollprozesses. Eberle, Schwyz 1870.

Literatur

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