Mehrzweckabteil

für Rollstühle, Kinderwagen, Fahrräder und Reisegepäck nutzbarer Fahrgastbereich in einem Personenwagen From Wikipedia, the free encyclopedia

Ein Mehrzweckabteil oder Mehrzweckbereich bei Eisenbahn, Straßenbahn oder im öffentlichen Busverkehr ist eine je nach Bedarf für Rollstühle, Kinderwagen, Fahrräder, Reisegepäck und weiterer Gegenstände nutzbare frei Fläche im Fahrgastbereich in einem Personenwagen. Die Be- und Entladung wird in der Regel durch die Fahrgäste eigenständig durchgeführt. Nur Rollstuhlfahrer benötigen bei nicht ausreichender Barrierefreiheit Hilfestellung um in diese Bereiche zu gelangen. Die Mehrzweckbereiche können mit Klappsitzen versehen sein, damit Begleitpersonen oder Fahrgästen ohne Bedarf an diesen speziellen Bereich, diesen als Sitzplatz nutzen können.

Mehrzweckbereich mit getrennten Rollstuhl- und Fahrradstellplätzen sowie Universaltoilette

Geschichte

Mehrzweckabteile haben sich bei der Bahn aus Abteilen für Reisende mit Traglasten bzw. Traglastenbereichen entwickelt. An einigen historischen Fahrzeugen und bei sächsischen Schmalspurwagen ist heute noch eine entsprechende Anschrift vorhanden. Die Wagen wurden Anfang des 20. Jahrhunderts eingeführt, damit Pendler notwendiges Arbeitsmaterial zum Arbeitsort transportieren konnten. Die Lasten mussten durch die Fahrgäste selbstständig in den Wagen eingebracht und wieder ausgebracht werden. Die Fahrgäste hielten sich während der gesamten Fahrt neben ihrer Last auf. Ein rein für Gepäck vorgesehener Waggon hingegen wird als Gepäckwagen bezeichnet. Ganze Wagen, die je nach Einsatzzweck umgebaut werden konnten, existierten zwischen Ende des 19. und Mitte des 20. Jahrhunderts unter der Bezeichnung Fakultativwagen. Daneben gab es auch Wagen und Triebwagen die nur in Teilbereichen mit einem Gepäckabteil versehen waren. Im Gegensatz zu Traglastabteilen konnten Gepäckwagen bzw. Gepäckabteile nicht durch Fahrgäste, sondern nur durch das Personal genutzt werden. Hatten Fahrgäste Lasten die nicht als Handgepäck mitgenommen werden konnten, mussten sie diese am Abgangsbahnhof am Schalter als Gepäck aufgeben und Zielbahnhof am Schalter entsprechend wieder abholen. Die Logistik zwischen beiden Schaltern wurde durch Bahnmitarbeiter und nicht durch den Fahrgast abgewickelt. Mit Einstellung der Gepäcklogistik per Bahn wurden die entsprechenden Gepäckwagen und Gepäckbereiche teilweise für Fahrgäste zu Mehrzweckbereichen und Fahrradwagen umgebaut.

Mehrzweckabteil in einem Büssing Stadtbus

Traglastenabteile entstanden häufig auch durch Umbauten an bestehenden Wagen, indem bestehende Abteile und Sitzgruppen entfernt wurden.[1] In den geschaffenen Bereichen konnten Fahrgästen neben ihren Traglasten stehen oder teilweise auch auf Sitzbänken längs der Fahrzeugwand platz nehmen. Die Fahrradmitnahme war damals noch nicht in diesen Bereichen vorgesehen, die Fahrräder mussten wenn vorhanden als Reisegepäck im Gepäckwagen gegen Gebühr aufgegeben werden. Auch die Rollstuhlmitnahme war in den Traglastenbereichen nicht vorgesehen. Rollstühle mussten als Gepäck aufgegeben werden und die Nutzer auf normalen Sitzplätzen platz nehmen. Die ab den 1960er-Jahren aufkommenden n-Wagen besaßen bereits im Ursprungszustand einzelne Sitzbänke in den Fahrgastabteilen, bei denen die Sitzfläche umgeklappt werden konnte. Hier ließen sich Kinderwagen und Gepäckstücke durch Fahrgäste verstauen. Erst in den 1980er und 1990er Jahren begann die flächendeckende Einführung von Mehrzweckbereichen in Bahnen durch Fahrzeugneubeschaffungen und Umbauten. Mit diesem Zeitpunkt wurden die Bereiche auch zur Nutzung von Radfahrern und Rollstuhlfahrern vermarktet und die dafür zuvor vorgesehenen Gepäckwagen bzw. Gepäckabteile ausrangiert.

In Bussen und Straßenbahnen im Nahverkehr sind Mehrzweckbereiche schon lange Standard, wobei vor der flächendeckenden Einführung der Niederflurtechnik in den 1990er-Jahren deren Nutzung durch im Einstieg vorhandene Stufen erschwert wurde und Stangen im Einstiegsbereich die Nutzung durch Rollstuhlfahrer teilweise unmöglich machte. Bereits die Ende der 1960er Jahre eingeführten VÖV-Standardbusse hielten generell mindestens zwei Kinderwagenstellplätze gegenüber der Mitteltür vor.

Ausstattung Bahn

Im Fernverkehr der Deutschen Bahn werden keine Mehrzweckbereiche zur gemeinsamen Nutzung durch verschiedene Nutzergruppen vorgehalten. Die Nutzungsbereiche sind hier klar nach Nutzergruppen getrennt. So gibt es räumlich getrennt Familienbereiche mit Kinderwagenstellplätzen, Gepäckregale und -ablagen, reservierungspflichtige Haltebügel für Fahrräder und Rollstuhlplätze mit Zugang zur Universaltoilette und den für diese Gruppe vorgeschriebenen Einrichtungen.[2][3][4] Üblich sind Mehrzweckbereiche hingegen bei bestellten Verkehren im Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Hier wird die Vorhaltung und Ausgestaltung durch die Leistungsbeschreibungen in Vergabeverfahren von den Verkehrsunternehmen eingefordert.

Äußere Kennzeichnung durch Piktogramme und Farbflächen

Der Bundesverband SchienenNahverkehr hat zur Ausgestaltung der Leistungsbeschreibungen Anforderungsempfehlungen an Fahrzeuge in Vergabeverfahren erarbeitet und veröffentlicht. Diese sehen vor, dass jedes Fahrzeug mit mindestens einem Mehrzweckbereich auszustatten ist, der sich direkt neben einem Einstiegsbereich befindet und stufenlos von diesem erreichbar sein muss. Wenn aufgrund der Fahrzeugkonstruktion keine niveaugleichen Wege möglich sind, wie in Doppelstockwagen, sind Rampen für den Übergang vorzusehen. Im Übergangsbereich zwischen Tür- und Mehrzweckbereich ist auf in der Größe angepasste Trennwände zu achten, die Rollstuhl- und Radfahrern nicht unnötig den Einstieg erschweren. Mindestens die Einstiege der Mehrzweckbereiche sollten niveaugleich zur passenden Referenzbahnsteighöhe sein. Die für Rollstuhlfahrer vorgesehenen Bereiche sind mit technischen Einstiegshilfen und Universaltoiletten auszustatten. Bei Höhendifferenzen über 250 mm zwischen Einstieg und Bahnsteig kann der Einstieg für Rollstühle nur noch über Hublifte und nicht mehr über Klapprampen ermöglicht werden. Mehrzweckbereiche sind von außen durch große Piktogramme mit der Nutzergruppe deutlich zu kennzeichnen, um die Orientierung zu erleichtern und die Fahrgastwechselzeit zu verkürzen. Der Bedarf an Fahrrad- und Rollstuhlstellplätzen ist regional und saisonal stark unterschiedlich und muss vorab ermittelt werden. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass tageszeit- bzw. tagesabhängig unterschiedlich lange Züge eingesetzt werden können, sodass es von Vorteil sein kann die Zahl der Mehrzweckbereiche an die Sitzplatzkapazitäten anzupassen. Bei Wagenzügen sind die Mehrzweckbereiche meist in wenigen Bereichen wie beispielsweise dem Steuerwagen konzentriert, während bei Triebzügen zur besseren Verteilung teilweise Mehrzweckbereiche an jedem Türbereich eingefordert werden.[5]

Abgrenzung zwischen Nutzungsfläche und Gang

Klappsitze in Mehrzweckbereichen sollten nicht der allgemeinen Sitzplatzbilanz hinzugerechnet werden und saisonale Nachfrageschwankungen berücksichtigt werden, um durch eine ausreichende Sitzplatzkapazität Nutzerkonflikte durch Fahrgästen die auf diese Bereiche angewiesen sind und anderen Fahrgästen die diese nicht benötigen, zu vermeiden. Neben Klappsitzen können auch (gepolsterte) Anlehnhilfen oder Fahrradhaltevorrichtungen verbaut sein. Die Nutzungsfläche der Mehrzweckbereiche sollte durch Bodenmarkierungen klar von Gängen getrennt werden, um den Fahrgastwechsel nicht zu behindern und Fluchtwege zugänglich zu halten. Klappsitze, Fenster und Wandelemente können auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch der Mehrzweckbereiche durch Fahrräder schnell zerkratzt werden, daher sollten die Bauteile leicht tauschbar, kratzunempfindliche Oberflächen aufweisen oder durch Folien geschützt werden. Über eine Länge von 180 cm können drei Fahrräder an der Fahrzeugwand untergebracht werden ohne den Mittelgang einzuschränken. Für Fahrräder müssen Möglichkeiten zur Sicherung vorhanden sein. Fahrradstellplätze sollten auch für andere Nutzergruppen wie Fahrgäste mit Kinderwagen nutzbar sein. Rollstuhlplätze sollten hingegen räumlich getrennt von Fahrradstellplätzen angeordnet werden. Regional kann es sinnvoll sein, Mehrzweckbereiche in Größe und Ausstattung an saisonale Bedürfnisse anpassbar zu gestalten. Beispielsweise durch mehr Fahrradstellplätze im Sommer oder Skihalter im Winter. Auf Nachfrageschwankungen kann auch durch technische Maßnahmen zur Blockierung der Klappsitznutzung reagiert werden. Problematisch ist die Anbringung von Festhaltemöglichkeiten, da sie für den festen Halt stehender Fahrgäste erforderlich sind, aber den Fahrgastfluss und die Abstellung von Fahrrädern behindern können.[5]

Durch aktuelle Vorgaben für Personen mit eingeschränkter Mobilität werden Rollstuhlstellplätze mittlerweile eher selten in Mehrzweckbereichen mit anderen Nutzergruppen realisiert. So besteht die Vorgabe, dass sich neben oder gegenüber jedem Rollstuhlstellplatz ein Sitz mit dem Komfort anderer Fahrgastsitze für Begleitpersonen befinden muss. In Zügen mit Höchstgeschwindigkeiten über 250 km/h außer bei Doppelstockbauweise muss ein zusätzlicher Fahrgastsitz mit klappbaren Armlehnen vorhanden sein, auf den der Rollstuhlfahrer selbstständig wechseln kann. An der Rückseite des Rollstuhlplatzes muss eine geeignete Anlehnfläche vorhanden sein, die ein Umkippen des Rollstuhls verhindert.[6] Weitere Ausstattungsmerkmale können im Zusammenhang mit Rollstuhlstellplätzen spezielle Haltewunschtaster mit Unterbrechung des automatischen Türschließens, Taster für die Anforderung eines Rollstuhllifts oder einer Rollstuhlrampe, eine Sprechstelle zum Fahrpersonal oder Hilferufvorrichtung, ein Rückhaltesystem mit Gurten, vom Rollstuhlplatz aus erkennbare Displays mit Fahrgastinformationen und eine Kennzeichnung als Rollstuhlplatz sein.

Ausstattung Bus

Mehrzweckbereiche in einem Bus

Mehrzweckbereiche sind im Busverkehr im Stadt- und Überlandverkehr zu finden. Reise- und Fernbusse hingegen verfügen häufig nur über Rollstuhlplätze, da Kinderwagen, Gepäck und Fahrräder hier üblicherweise im Gepäckraum oder Anhängern verstaut werden.[7] Bei Niederflur- und Überlandbussen sind die Mehrzweckbereiche an den hinteren Einstiegen angeordnet. Die Bereiche sind dabei gegenüber der Tür oder unmittelbar neben der Tür oder auch in beiden Bereichen angeordnet.[8][9] Für Rollstuhlfahrer sind Anlehnhilfen und Haltewunschtaster vorhanden, sowie bei Niederflurfahrzeugen eine Klapp- oder Automatikrampe am angrenzenden Einstieg. Hochflurfahrzeuge können über Hublifte verfügen. Für Begleitpersonen sind Klappsitze vorhanden.

Bei Fahrzeugen, die über einen Mehrzweckbereich mit wenig Fläche verfügen, kann es zu Fahrtausschlüssen kommen, wenn zu viel Nachfrage besteht. So dürfen nicht mehr Rollstuhlfahrer pro Bus befördert werden, wie in der Zulassung des Fahrzeuges vorgesehen ist. Auch kann es zu Nutzungskonflikten zwischen Rollstuhlfahrern und Fahrgästen mit Kinderwagen oder Fahrrädern kommen.[10] Durch Erhöhung der Anzahl oder Fläche der Mehrzweckbereiche reduziert sich auf der anderen Seite die Anzahl der nutzbaren Sitzplätze. Verfügen Busse nicht über Verankerungspunkte für Gurte am Boden müssen Rollstuhlfahrer auf Strecken mit Anschnallpflicht wie Schnellbuslinien die mit über 80 km/h über Autobahnen fahren, auf einen normalen Fahrgastsitz wechseln bzw. der Bus seine Geschwindigkeit reduzieren.[11] Ebenso für Frust sorgt die Praxis von bestimmten Verkehrsunternehmen E-Scooter von der Beförderung auszuschließen.[12]

Die Türen zu den Mehrzweckbereichen lassen sich häufig nicht durch den Nutzer selber öffnen, sondern werden ausschließlich durch den Fahrer betätigt. Dazu sind innerhalb und teilweise auch außerhalb des Fahrzeuges Ankündigungstaster angebracht, die dem Fahrpersonal den Öffnungsbedarf signalisieren. Durch die Anordnung der Mehrzweckbereiche im hinteren Teil der Fahrzeuge wird die Fahrkartenkontrolle der Nutzer der Mehrzweckbereiche durch das Fahrpersonal bei Einstiegskontrollen erschwert.

Kritik

Verschiedene Nutzergruppen mit Bedarf können zu Konflikten führen

Aus Sicht der Betreiber wird eine Fläche für alles, was mehr Platz braucht geschaffen. Deshalb finden sich je nach Betrieb hier auch Fahrkartenautomaten oder der Stellplatz für eine Minibar und Halterungen für Wintersportgeräte. Allerdings kann die Konkurrenz um die gleiche Fläche zu Konfliktsituationen führen, wenn etwa Personen mit Kinderwagen oder Rollstuhl-Benutzer wegen vorhandener Fahrräder keinen sicheren Platz für die Reise einnehmen können oder abgestellte Fahrräder den Zugang zur Universaltoilette versperren. Dies führt zu betrieblichen Regelungen, deren Durchsetzung in gut ausgelasteten Zügen aber nicht einfach ist. Inzwischen gibt es Betreiber, bei denen Rollstuhl-Stellplätze nicht in einem allgemeinen Mehrzweckbereich angeordnet sind wie Süwex und Betreiber, bei den Fahrräder nur in separaten Fahrrad-Wagen und nicht im Mehrzweck-Wagen mitgenommen werden wie Metronom.

Einzelnachweise

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