Accidentalia negotii
juristischer Fachbegriff für die Nebenabreden eines Vertrages
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Accidentalia negotii (lat.) ist ein juristischer Fachbegriff für die Nebenabreden eines Vertrages.[1] Accidentalia negotii schließen an die wesentlichen Vertragsbedingungen, die essentialia negotii an, welche die Mindestabreden des einzelnen Vertragstyps charakterisieren.
Im Rahmen der essentialia negotii müssen die Vertragsparteien eines Kaufvertrages zumindest über die Kaufsache und den Kaufpreis eine Einigung erzielen, bei einem Mietvertrag muss eine Einigung über die Mietsache und den Mietzins erzielt werden. Weitere Absprachen, etwa Lieferbedingungen, sind für den wirksamen Vertragsschluss grundsätzlich nicht notwendig, sie zählen daher zu den Nebenabsprachen, den accidentalia negotii. Wie bei den Mindestabsprachen über die Hauptleistung muss auch bei den Nebenabreden vollständiger Konsens durch übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen.
Im deutschen Zivilrecht werden Einigungsmängel über den § 154 BGB (offener Einigungsmangel) bzw. § 155 BGB (versteckter Einigungsmängel) geregelt.