Obergericht für die Provinz Hanau

zweitinstanzliches Gericht im Kurfürstentum Hessen From Wikipedia, the free encyclopedia

Das Obergericht für die Provinz Hanau (ab 1864: Obergericht Hanau) war ein zweitinstanzliches Gericht des Kurfürstentums Hessen für den Bereich seiner Provinz Hanau mit Sitz in der Stadt Hanau.

Geschichte

Gründung

Bis zum Tod des Kurfürsten Wilhelm I. 1821 war im Kurfürstentum Hessen ein gewaltiger Reformstau aufgelaufen, da dieser nach seiner Rückkehr aus dem Exil auf den Thron 1813 viele Reformen rückgängig gemacht und persönlich im 18. Jahrhundert verhaftet geblieben war. Der neue Kurfürst, Wilhelm II., war nicht weniger autokratisch als sein Vater, aber gewillt, den Staat zu modernisieren. Die Staatsverwaltung wurde nach preußischem Muster reformiert. Teil der Justizreform war, für jede der Provinzen des Kurstaates als mittlere Ebene der Gerichtshierarchie ein Obergericht einzurichten.

So erhielt auch die Provinz Hanau 1821 ein entsprechendes Obergericht für die Provinz Hanau.[1]

Weitere Entwicklung

Mit dem Wiedererstarken der Staatsmacht nach der Revolution von 1848 wurden zahlreiche Reformen rückgängig gemacht und dabei auch gleich noch weitere Änderungen vorgenommen. Mit dem Argument, dass dadurch „eine wesentliche Verminderung des Richterpersonals“ möglich sei[2], wurde die Zahl der Obergerichte im Kurstaat auf zwei reduziert: Das Obergericht Kassel und das Obergericht Fulda.[3] Das Obergericht für die Provinz Hanau wurde aufgelöst. Seine Aufgaben übernahm das Obergericht Fulda.[4]

Das aber war noch nicht das Ende: Zum 1. Januar 1864 wurde die Reform der Gerichtsverfassung von 1851 teilweise zurückgenommen, der Zustand von 1822 wieder hergestellt und das Obergericht Hanau erneut eingerichtet.[5]

Ende

Nach dem verlorenen Krieg von 1866 annektierte das Königreich Preußen das Kurfürstentum Hessen.[6] Damit wurde auch Hanau preußisch und erhielt 1867 eine preußische Gerichtsverfassung.[7] Das Obergericht Hanau wurde funktional durch das preußische Kreisgericht Hanau ersetzt.

Instanzielle Einordnung

Dem Obergericht für die Provinz Hanau übergeordnet war das Oberappellationsgericht Kassel. Der Gerichtsbezirk des Obergerichts für die Provinz Hanau umfasste:[8]:

Richter

Gebäude

Die Hanauer Gerichte hatten seit 1835 ihren Sitz im Altstädter Rathaus und erhielten 1842 ein eigenes Gerichtsgebäude im Bangert. Dies war ein freistehender, dreigeschossiger Bau mit einem großen Sitzungssaal, der in seiner Höhe zwei Stockwerke einnahm. Das Gebäude wurde im Zweiten Weltkrieg bei den Luftangriffen auf Hanau zerstört.

Literatur

Anmerkungen

  1. Wurde vom Justizamt Bergen mitverwaltet (Reus, [ohne Seitenzählung], Abschnitt: Justizamt Bergen).
  2. Ab 1850 zum Justizamt Schlüchtern (Reus, [ohne Seitenzählung], Abschnitt: Kurfürstlich-Hessisches Gräflich Degenfeld-Schönburgisches Justizamt Ramholz).

Einzelnachweise

Related Articles

Wikiwand AI