Perfluorpentansäure
chemische Verbindung
From Wikipedia, the free encyclopedia
Perfluorpentansäure ist eine chemische Verbindung aus der Gruppe der Perfluorcarbonsäuren.
| Strukturformel | |||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Allgemeines | |||||||||||||||||||
| Name | Perfluorpentansäure | ||||||||||||||||||
| Andere Namen |
| ||||||||||||||||||
| Summenformel | C5HF9O2 | ||||||||||||||||||
| Kurzbeschreibung |
bräunliche Flüssigkeit[2] | ||||||||||||||||||
| Externe Identifikatoren/Datenbanken | |||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||
| Eigenschaften | |||||||||||||||||||
| Molare Masse | 264,05 g·mol−1 | ||||||||||||||||||
| Aggregatzustand |
flüssig[2] | ||||||||||||||||||
| Dichte |
1,713 g·cm−3 (25 °C)[2] | ||||||||||||||||||
| Siedepunkt |
140 °C[2] | ||||||||||||||||||
| Löslichkeit |
teilweise löslich in Wasser[3] | ||||||||||||||||||
| Brechungsindex |
1,294 (20 °C)[2] | ||||||||||||||||||
| Sicherheitshinweise | |||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||
| Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen (0 °C, 1000 hPa). Brechungsindex: Na-D-Linie, 20 °C | |||||||||||||||||||
Eigenschaften
Perfluorpentansäure ist eine bräunliche Flüssigkeit.[2] Von PFPeA gibt es theoretisch 4 Skelettisomere.[4]
Verwendung
Perfluorpentansäure ist eine kurzkettige Perfluorcarbonsäure, die im Allgemeinen als industrielles Tensid und Oberflächenschutzmittel verwendet wird.[2] Sie wird auch bei der Analyse von Perfluoroctansulfonat und verwandten Fluorchemikalien in Wasser und biologischen Gewebeproben mittels Flüssigchromatographie-Ionenfallen-Massenspektrometrie eingesetzt.[3]
Regulierung
In der EU sind die Höchstmengen von per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS) im Trinkwasser über den Anhang I, Teil B der Richtlinie (EU) 2020/2184 (Trinkwasserrichtlinie) mit zwei verschiedenen Summen-Grenzwerten geregelt. Danach darf der Gesamtgehalt aller PFAS 0,5 μg/l, und die Summe der im Anhang III Teil B Nummer 3 genannten PFAS (PFAS-20), zu welchen auch Perfluorpentansäure gehört, 0,1 μg/l nicht überschreiten. Als Europäische Richtlinie ist die Richtlinie (EU) 2020/2184 allerdings nicht unmittelbar gültig, sondern musste jeweils in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland wurde dies durch die Novellierung der Trinkwasserverordnung umgesetzt.[5]