Perfluorpentansäure

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Perfluorpentansäure ist eine chemische Verbindung aus der Gruppe der Perfluorcarbonsäuren.

Schnelle Fakten Strukturformel, Allgemeines ...
Strukturformel
Strukturformel von Perfluorpentansäure
Allgemeines
Name Perfluorpentansäure
Andere Namen
  • Nonafluorpentansäure
  • Nonafluorvaleriansäure
  • PFPeA[1]
  • C5-PFCA
Summenformel C5HF9O2
Kurzbeschreibung

bräunliche Flüssigkeit[2]

Externe Identifikatoren/Datenbanken
CAS-Nummer 2706-90-3
EG-Nummer 220-300-7
ECHA-InfoCard 100.018.455
PubChem 75921
ChemSpider 68426
Wikidata Q27156873
Eigenschaften
Molare Masse 264,05 g·mol−1
Aggregatzustand

flüssig[2]

Dichte

1,713 g·cm−3 (25 °C)[2]

Siedepunkt

140 °C[2]

Löslichkeit

teilweise löslich in Wasser[3]

Brechungsindex

1,294 (20 °C)[2]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung[2]
Gefahrensymbol Gefahrensymbol

Gefahr

H- und P-Sätze H: 302314
P: 280301+312303+361+353304+340+310305+351+338363[2]
Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen (0°C, 1000 hPa). Brechungsindex: Na-D-Linie, 20 °C
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Eigenschaften

Perfluorpentansäure ist eine bräunliche Flüssigkeit.[2] Von PFPeA gibt es theoretisch 4 Skelettisomere.[4]

Verwendung

Perfluorpentansäure ist eine kurzkettige Perfluorcarbonsäure, die im Allgemeinen als industrielles Tensid und Oberflächenschutzmittel verwendet wird.[2] Sie wird auch bei der Analyse von Perfluoroctansulfonat und verwandten Fluorchemikalien in Wasser und biologischen Gewebeproben mittels Flüssigchromatographie-Ionenfallen-Massenspektrometrie eingesetzt.[3]

Regulierung

In der EU sind die Höchstmengen von per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS) im Trinkwasser über den Anhang I, Teil B der Richtlinie (EU) 2020/2184 (Trinkwasserrichtlinie) mit zwei verschiedenen Summen-Grenzwerten geregelt. Danach darf der Gesamtgehalt aller PFAS 0,5 μg/l, und die Summe der im Anhang III Teil B Nummer 3 genannten PFAS (PFAS-20), zu welchen auch Perfluorpentansäure gehört, 0,1 μg/l nicht überschreiten. Als Europäische Richtlinie ist die Richtlinie (EU) 2020/2184 allerdings nicht unmittelbar gültig, sondern musste jeweils in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland wurde dies durch die Novellierung der Trinkwasserverordnung umgesetzt.[5]

Einzelnachweise

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