Perfluortetradecansäure

chemische Verbindung From Wikipedia, the free encyclopedia

Perfluortetradecansäure ist eine chemische Verbindung aus der Gruppe der Perfluorcarbonsäuren.

Schnelle Fakten Strukturformel, Allgemeines ...
Strukturformel
Strukturformel der Perfluortetradecansäure
Allgemeines
Name Perfluortetradecansäure
Andere Namen
  • Perfluormyristinsäure
  • Heptacosafluortetradecansäure
  • PFTeDA[1]
  • C14-PFCA
Summenformel C14HF27O2
Kurzbeschreibung

weißer Feststoff[2]

Externe Identifikatoren/Datenbanken
CAS-Nummer 376-06-7
EG-Nummer 206-803-4
ECHA-InfoCard 100.006.186
PubChem 67822
ChemSpider 61139
Wikidata Q63399417
Eigenschaften
Molare Masse 714,12 g·mol−1
Aggregatzustand

fest[2]

Schmelzpunkt

130–132 °C[2]

Siedepunkt

192 °C (60 mmHg)[2]

Löslichkeit

praktisch unlöslich in Wasser[2]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung[2]
Gefahrensymbol

Gefahr

H- und P-Sätze H: 314
P: 280301+330+331303+361+353305+351+338310[2]
Zulassungs­verfahren unter REACH

besonders besorgnis­erregend: sehr persistent und sehr bio­akkumulativ (vPvB)[3]

Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen (0°C, 1000 hPa).
Schließen

Eigenschaften

Perfluortetradecansäure ist ein weißer Feststoff, der praktisch unlöslich in Wasser ist.[2]

Anhand einer globalen Metaanalyse wurde für PFTeDA ein trophischer Magnifikationsfaktor (TMF) von 1,42 (95-%-Konfidenzintervall: 1,15–1,75) ermittelt, was eine hohe Bioakkumulation zeigt.[4]

Verwendung

Perfluortetradecansäure wird für GC- (Gaschromatographie) und LC- (Flüssigkeitschromatographie) Analysen verwendet.[2]

Vorkommen

In Fischfilets aus zehn Seen südlich und westlich der Alpen wurden PFTeDA-Konzentrationen von bis zu 0,7 μg/kg gefunden.[5]

Gefahrenbewertung

Perfluortetradecansäure wurde von der ECHA aufgrund ihrer vPvB-Eigenschaften auf die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe gesetzt.[3] Unter der Leitung der deutschen und schwedischen Behörden wurde eine Verbotsregelung der Perfluorcarbonsäuren mit den Kettenlängen C9 bis C14, inklusive ihrer Salze und Vorläuferverbindungen, erarbeitet.[6] Die entsprechende EU-Verordnung trat am 25. August 2021 in Kraft. Das Verbot für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung gilt seit dem 25. Februar 2023, wobei für gewisse Verwendungen längere Übergangsfristen bestehen.[7] In der Schweiz trat ein analoges Verbot am 1. Oktober 2022 in Kraft.[8] 2025 wurde PFTeDA als Teil der langkettigen Perfluorcarbonsäuren in das Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe aufgenommen.[9]

Einzelnachweise

Related Articles

Wikiwand AI