Perfluortridecansäure

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Perfluortridecansäure ist eine chemische Verbindung aus der Gruppe der Perfluorcarbonsäuren.

Schnelle Fakten Strukturformel, Allgemeines ...
Strukturformel
Strukturformel von Perfluortridecansäure
Allgemeines
Name Perfluortridecansäure
Andere Namen
  • Pentacosafluortridecansäure
  • PFTrDA
  • C13-PFCA
Summenformel C13HF25O2
Kurzbeschreibung

Feststoff[1]

Externe Identifikatoren/Datenbanken
CAS-Nummer 72629-94-8
EG-Nummer 276-745-2
ECHA-InfoCard 100.069.747
PubChem 3018355
ChemSpider 2285907
Wikidata Q81978179
Eigenschaften
Molare Masse 664,11 g·mol−1
Aggregatzustand

fest[1]

Schmelzpunkt

112–123 °C[1]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung[1]
Gefahrensymbol Gefahrensymbol

Gefahr

H- und P-Sätze H: 302+332351360D362372
P: 202260263301+312304+340+312308+313[1]
Zulassungs­verfahren unter REACH

besonders besorgnis­erregend: sehr persistent und sehr bio­akkumulativ (vPvB)[2]

Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen (0°C, 1000 hPa).
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Vorkommen

In Fischfilets aus zehn Seen südlich und westlich der Alpen wurden PFTrDA-Konzentrationen von bis zu 2 μg/kg gefunden.[3]

Gefahrenbewertung und Regelung

Anhand einer globalen Metaanalyse wurde für Perfluortridecansäure ein trophischer Magnifikationsfaktor (TMF) von 2,04 (95-%-Konfidenzintervall: 1,58–2,64) ermittelt, was eine hohe Bioakkumulation zeigt.[4] Perfluortridecansäure steht zudem im Verdacht als endokriner Disruptor zu wirken.[5]

Perfluortridecansäure wurde von der ECHA aufgrund ihrer vPvB-Eigenschaften auf die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe gesetzt.[2] Unter der Leitung der deutschen und schwedischen Behörden wurde eine Verbotsregelung der Perfluorcarbonsäuren mit den Kettenlängen C9 bis C14, inklusive ihrer Salze und Vorläuferverbindungen, erarbeitet.[6] Die entsprechende EU-Verordnung trat am 25. August 2021 in Kraft. Das Verbot für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung gilt seit dem 25. Februar 2023, wobei für gewisse Verwendungen längere Übergangsfristen bestehen.[7] In der Schweiz trat ein analoges Verbot am 1. Oktober 2022 in Kraft.[8] 2025 wurde PFTrDA als Teil der langkettigen Perfluorcarbonsäuren in das Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe aufgenommen.[9]

In der EU sind die Höchstmengen von per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS) im Trinkwasser über den Anhang I, Teil B der Richtlinie (EU) 2020/2184 (Trinkwasserrichtlinie) mit zwei verschiedenen Summen-Grenzwerten geregelt. Danach darf der Gesamtgehalt aller PFAS 0,5 μg/l, und die Summe der im Anhang III Teil B Nummer 3 genannten PFAS (PFAS-20), zu welchen auch Perfluortridecansäure gehört, 0,1 μg/l nicht überschreiten. Als Europäische Richtlinie ist die Richtlinie (EU) 2020/2184 allerdings nicht unmittelbar gültig, sondern musste jeweils in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland wurde dies durch die Novellierung der Trinkwasserverordnung umgesetzt.[10]

Einzelnachweise

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