Produkthaftungsgesetz (Deutschland)

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Das Produkthaftungsgesetz (Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte – ProdHaftG) vom 15. Dezember 1989 (BGBl. I S. 2198) regelt in Deutschland die Haftung eines Herstellers bei fehlerhaften Produkten. Darunter versteht das Gesetz alle beweglichen Sachen, auch wenn sie einen Teil einer anderen beweglichen Sache oder einer unbeweglichen Sache bilden sowie Elektrizität. Ausgenommen vom Produkthaftungsgesetz sind Human-Arzneimittel, die das Arzneimittelgesetz regelt.

Schnelle Fakten Basisdaten ...
Basisdaten
Titel:Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte
Kurztitel: Produkthaftungsgesetz
Abkürzung: ProdHaftG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Zivilrecht
Fundstellennachweis: 400-8
Erlassen am: 15. Dezember 1989
(BGBl. I S. 2198)
Inkrafttreten am: 1. Januar 1990
Letzte Änderung durch: Art. 5 G vom 17. Juli 2017
(BGBl. I S. 2421, 2422)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
22. Juli 2017
(Art. 12 G vom 17. Juli 2017)
GESTA: C157
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.
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Das Gesetz dient zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 85/374/EWG (Produkthaftungsrichtlinie)[1] in das deutsche Recht.

Die EU hat nunmehr eine umfassende Modernisierung und Änderung des Produkthaftungsrechts beschlossen und dazu am 23. Oktober 2024 die Richtlinie (EU) 2024/2853 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 über die Haftung für fehlerhafte Produkte und zur Aufhebung der Richtlinie 85/374/EWG erlassen, die am 9. Dezember 2024 in Kraft getreten und bis 9. Dezember 2026 in nationales Recht umzusetzen ist.[2][3][4] Die Richtlinie 85/374/EWG wird dann zum 9. Dezember 2026 außer Kraft treten. "Sie gilt jedoch weiterhin für Produkte, die vor diesem Zeitpunkt in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wurden. Bezugnahmen auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Richtlinie und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle im Anhang[5] zu lesen".[6]

Zur Umsetzung der neuen Richtlinie liegt seit 19. Dezember 2025 ein Gesetzentwurf der Bundesregierung[7] vor, nach welchem das ProdHaftG inhaltlich umfassend geändert und neu erlassen werden soll.[8]

Geschichte

In Artikel 19 Abs. 1 der Richtlinie 85/374/EWG war als Frist für das Erlassen nationalen Rechts zur Umsetzung ein Zeitrahmen von drei Jahren ab Bekanntgabe festgesetzt worden. Die Bekanntgabe fand am 7. August 1985 statt. Erst mit über einem Jahr Verspätung wurde am 15. Dezember 1989 das Produkthaftungsgesetz erlassen.

Inhalt

Literatur

Einzelnachweise

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