Produkthaftungsgesetz (Deutschland)
From Wikipedia, the free encyclopedia
Das Produkthaftungsgesetz (Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte – ProdHaftG) vom 15. Dezember 1989 (BGBl. I S. 2198) regelt in Deutschland die Haftung eines Herstellers bei fehlerhaften Produkten. Darunter versteht das Gesetz alle beweglichen Sachen, auch wenn sie einen Teil einer anderen beweglichen Sache oder einer unbeweglichen Sache bilden sowie Elektrizität. Ausgenommen vom Produkthaftungsgesetz sind Human-Arzneimittel, die das Arzneimittelgesetz regelt.
| Basisdaten | |
|---|---|
| Titel: | Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte |
| Kurztitel: | Produkthaftungsgesetz |
| Abkürzung: | ProdHaftG |
| Art: | Bundesgesetz |
| Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
| Rechtsmaterie: | Zivilrecht |
| Fundstellennachweis: | 400-8 |
| Erlassen am: | 15. Dezember 1989 (BGBl. I S. 2198) |
| Inkrafttreten am: | 1. Januar 1990 |
| Letzte Änderung durch: | Art. 5 G vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2421, 2422) |
| Inkrafttreten der letzten Änderung: |
22. Juli 2017 (Art. 12 G vom 17. Juli 2017) |
| GESTA: | C157 |
| Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. | |
Das Gesetz dient zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 85/374/EWG (Produkthaftungsrichtlinie)[1] in das deutsche Recht.
Die EU hat nunmehr eine umfassende Modernisierung und Änderung des Produkthaftungsrechts beschlossen und dazu am 23. Oktober 2024 die Richtlinie (EU) 2024/2853 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 über die Haftung für fehlerhafte Produkte und zur Aufhebung der Richtlinie 85/374/EWG erlassen, die am 9. Dezember 2024 in Kraft getreten und bis 9. Dezember 2026 in nationales Recht umzusetzen ist.[2][3][4] Die Richtlinie 85/374/EWG wird dann zum 9. Dezember 2026 außer Kraft treten. "Sie gilt jedoch weiterhin für Produkte, die vor diesem Zeitpunkt in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wurden. Bezugnahmen auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Richtlinie und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle im Anhang[5] zu lesen".[6]
Zur Umsetzung der neuen Richtlinie liegt seit 19. Dezember 2025 ein Gesetzentwurf der Bundesregierung[7] vor, nach welchem das ProdHaftG inhaltlich umfassend geändert und neu erlassen werden soll.[8]
Geschichte
In Artikel 19 Abs. 1 der Richtlinie 85/374/EWG war als Frist für das Erlassen nationalen Rechts zur Umsetzung ein Zeitrahmen von drei Jahren ab Bekanntgabe festgesetzt worden. Die Bekanntgabe fand am 7. August 1985 statt. Erst mit über einem Jahr Verspätung wurde am 15. Dezember 1989 das Produkthaftungsgesetz erlassen.
Inhalt
Literatur
- Kommentierungen in diversen Spezialkommentaren zum ProdHG, sowie in Kommentaren zum BGB (z. B. im Grüneberg (Gesetzeskommentar))
- Hans Josef Kullmann: ProdHaftG – Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte – Kommentar. 7. Auflage 2020. Erich Schmidt Verlag, Berlin, ISBN 978-3-503-18752-2.
- Luczak, Stefan: Das Recht der Produkthaftung in der Umsetzung der EG-Richtlinie (85/374/EWG) durch das deutsche Produkthaftungsgesetz vom 15.12.1989. Mainz 1992.
- Ulrich Foerste/Friedrich Graf von Westphalen (Hrsg.): Produkthaftungshandbuch. 4. Auflage. München 2024, ISBN 978-3-406-78887-1.