Qualifizierender Hauptschulabschluss

Hauptschulleistungsfeststellung in einigen Bundesländer Deutschlands From Wikipedia, the free encyclopedia

Der qualifizierende Hauptschulabschluss (QA oder auch Quali genannt) ist in Bayern, Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen eine besondere Leistungsfeststellung der Hauptschule, in Bayern mittlerweile Mittelschule genannt, der man sich freiwillig unterziehen kann.[1]

Realschüler, Gymnasiasten, Wirtschaftsschüler (Bayern), Privatschüler der 9. und 10. Klassen und Personen, die keiner Schule angehören, können als Externe teilnehmen.[2]

Der qualifizierende Hauptschulabschluss verbessert für Hauptschüler die Chancen auf dem Arbeitsmarkt.[1] Die Prüfungen selbst können einmal wiederholt werden.[3]

Bayern

Der Abschluss heißt seit Einführung der Mittelschule Qualifizierender Mittelschulabschluss.[4] Die Anmeldung zum Abschluss erfolgt in Bayern an der jeweiligen Haupt- bzw. Mittelschule zum 1. März.[2]

Erworbene Zugangsberechtigungen

Der QA berechtigt bei entsprechender Notenlage zum Besuch des M-Zweigs von Mittelschulen, Berufsfachschulen und Wirtschaftsschulen (WS) in der zweijährigen Form (10. und 11. Jahrgangsstufe der WS).[5]

Ab einem Durchschnitt von 2,33 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch kann der Schüler in das 10. Schuljahr vorrücken.[5] Bei 2,66 oder schlechter muss eine Aufnahmeprüfung abgelegt werden, um in die 10. Klasse vorrücken zu können.[6] Dort kann die Mittlere Reife erworben werden.[6]

Prüfung

Der Hauptschulabschluss besteht aus fünf Prüfungsgruppen, die teilweise selbst gewählt werden können.[7][3]

  • Gruppe 3 (Projektprüfung – Pflichtfach):
  • Gruppe 5 (freiwillig):
    • Englisch
    • Sport
    • Musik
    • Kunsterziehung
    • Informatik
    • Kurzschrift
    • Buchführung

Vor Beginn der Prüfungen für den Quali werden in den Prüfungsfächern Jahresfortgangsnoten festgesetzt, die den normalen Zeugnisnoten entsprechen. Die gewählten Prüfungsfächer müssen im Vorfeld (bei Internen) als benotetes Fach belegt sein.[3]

Für die Bewertung werden Jahresfortgangsnoten und Prüfungsnoten zusammengezählt, wobei die Noten in Deutsch, Mathematik, Englisch und in Physik-Chemie-Biologie oder in Geschichte-Sozialkunde-Erdkunde doppelt zählen. Die Summe der Noten wird dann durch 18 geteilt. Bei einem Durchschnitt von mindestens 3,05 hat der Schüler bestanden.[3] Bei geringfügig schlechterem Ergebnis kann der Schüler noch eine oder mehrere mündliche Prüfung(en) in Deutsch, Mathematik oder Englisch ablegen, um das notwendige Ergebnis zum Bestehen zu erreichen.[8]

Die Schüler der Jahrgangsstufe 9 des Mittlere-Reife-Zugs (M-Klassen) entscheiden selbst, ob sie an der besonderen Leistungsfeststellung zum qualifizierenden Abschluss der Mittelschule teilnehmen oder nicht. Wenn sie sich für eine Teilnahme entschlossen haben, können sie dies als externe Teilnehmer (ohne Anrechnung der Jahresfortgangsnoten) oder als Schüler (mit Anrechnung der Jahresfortgangsnoten) tun.[9]

Geschichte

Der Qualifizierende Hauptschulabschlusses wurde 1970 zunächst nur für Schüler mit bestimmten Fächerkombinationen (Leistungskurse Deutsch, Mathematik, Englisch oder Physik/Chemie) eingeführt und 1982 auf alle Hauptschüler der 9. Klasse ausgeweitet.[10]

Hessen

Am Ende der Hauptschule finden die Hauptschulabschlussprüfungen in zwei Teilen statt. Für Teil eins bearbeiten die Schüler zentrale schriftlichen Prüfungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch, für Teil zwei wählen sie die Projektprüfung aus dem Pflichtbereich.[11]

Die Notenberechnung erfolgt aus den nicht geprüften Fächern des Jahresfortgangs und den geprüften Fächern in Kombination mit den Noten dieser Fächer aus dem Jahresfortgang. Wenn der Gesamtnotendurchschnitt 3,0 oder besser ist, erhält man den Qualifizierenden Hauptschulabschluss.[11]

Der externe Erwerb des Abschlusses heißt Nichtschülerprüfung und ist nach beendeter Schulzeit für Personen auf dem zweiten Bildungsweg zweimal jährlich möglich. Die Anmeldung erfolgt über Vorbereitungsinstitute und ist beim ersten Mal kostenfrei. Beim zweiten Mal ist eine Verwaltungsgebühr zu bezahlen.[12] Das Projektfach kann aus dem Lernbereich Gesellschaftslehre oder einem der Fächer Geschichte, Erdkunde, Politik und Wirtschaft oder dem Lernbereich Naturwissenschaften oder eines der Fächer Physik, Chemie, Biologie sein.[12]

Sachsen

Am Ende der Oberschule finden die Hauptschulabschlussprüfungen in zwei Teilen statt. Für Teil eins bearbeiten die Schüler zentrale schriftlichen Prüfungen in den Fächern Deutsch (und Sorbisch), Mathematik und Englisch, für Teil zwei wählen die Schüler zwei Fächer für die mündlichen Prüfungen aus dem Pflichtbereich aus.[13][14]

Die Notenberechnung erfolgt aus den nicht geprüften Fächern des Jahresfortgangs und den geprüften Fächern in Kombination mit den Noten dieser Fächer aus dem Jahresfortgang. Wenn der Gesamtnotendurchschnitt 4,0 oder besser ist, erhält man den Qualifizierenden Hauptschulabschluss.[13] Es darf maximal in einem Fach die Note 5 erzielt und mit einer Note 3 in einem anderen Fach ausgeglichen werden.[15]

Der externe Erwerb des Abschlusses als Nichtschülerprüfung ist nach beendeter Schulzeit für Personen auf dem zweiten Bildungsweg jährlich möglich und kann nach Beratung durch die Bundesagentur für Arbeit vermittelt werden.[16]

Sachsen-Anhalt

Am Ende der Sekundarschule können Schüler an der besonderen Leistungsfeststellung teilnehmen, die bei Erfolg mit dem Qualifizierenden Hauptschulabschluss endet. Die Fächer der besonderen Leistungsfeststellung sind Deutsch, Mathematik und ein mündliches Prüfungsfach.[17]

Die Notenberechnung erfolgt aus den nicht geprüften Fächern des Jahresfortgangs und den geprüften Fächern in Kombination mit den Noten dieser Fächer aus dem Jahresfortgang. Wenn der Gesamtnotendurchschnitt gut genug ist, erhält man den Qualifizierenden Hauptschulabschluss. Dabei müssen die Kernfächer einen Durchschnitt von 3,0 oder besser haben. Maximal eine Note 4 darf in einem der Fächer enthalten sein.[17]

Der externe Erwerb des Abschlusses kann als Nichtschülerprüfung beim Landesschulamt Sachsen-Anhalt bis spätestens 15. Dezember eines Jahres beantragt werden. Das Schulamt informiert und entscheidet darüber, ob der Prüfling zu der jährlich einmal stattfindenden Prüfung zugelassen wird.[18]

Schleswig-Holstein

Am Ende der Gemeinschaftsschule finden die zentralen Prüfungen zum ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA) – früher Qualifizierender Hauptschulabschluss genannt – statt. Die Schüler bearbeiten zentrale schriftlichen Prüfungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch und wählen die Projektprüfung aus dem Pflichtbereich.[19]

Die Teilnahme kann freiwillig erfolgen oder verpflichtend für Schüler gemacht werden, bei denen man den Erfolg der 10. Jahrgangsstufe wegen der Halbjahresnoten aus der 9. Jahrgangsstufe für nicht wahrscheinlich hält.[19]

Die Notenberechnung erfolgt aus den nicht geprüften Fächern des Jahresfortgangs, den Noten aus Fächern, die in der vorletzten Jahrgangsstufe letztmalig unterrichtet wurden und den aktuell geprüften Fächern in Kombination mit den Noten dieser Fächer aus dem Jahresfortgang. Wenn keine Note 5 und maximal eine Endnote 4 erreicht wurden, erhält man den ersten allgemeinbildenden Schulabschluss.[19]

Der externe Erwerb des Abschlusses kann als Nichtschülerprüfung bei den gewünschten Prüfungsorten direkt bis spätestens 31. Januar eines Jahres beantragt werden. Die zuständige Stelle entscheidet, ob der Prüfling zu der jährlich einmal stattfindenden Prüfung zugelassen wird.[20]

Thüringen

Am Ende der 9. Jahrgangsstufe der Regelschule oder Förderschule finden die Hauptschulabschlussprüfungen auf freiwilliger Basis statt. Die Schüler bearbeiten zentrale schriftliche Prüfungen in den Fächern Deutsch und Mathematik, eine schulintern gestellte praktische Prüfung aus dem Bereich Wirtschaft-Recht-Technik oder einem anderen gewählten Wahlpflichtfach. Bei Wahl einer zweiten Fremdsprache erfolgt die Prüfung mündlich.[21]

Wenn man im Durchschnitt der gesamten Prüfung mindestens einen Notendurchschnitt von 3,50 und in keinem Fach die Noten 5 oder 6 erzielt hat, erhält man den Qualifizierenden Hauptschulabschluss.[21]

Der externe Erwerb des Abschlusses als Nichtschülerprüfung ist nach beendeter Schulzeit für Personen auf dem zweiten Bildungsweg zweimal jährlich möglich. Die Anmeldung erfolgt über die zuständigen Industrie- und Handelskammern der jeweiligen Bezirke jeweils zum 15. Januar oder zum 15. September eines Jahres.[22]

Einzelnachweise

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