Registrum Dominorum Marchionum Missnensium
das 1378 für die landesteilende Neustädter Örterung vom 3. Juli 1379 angelegte Verzeichnis aller wettinischen Lande
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Das Registrum Dominorum Marchionum Missnensium (RDMM) ist das 1378 für die landesteilende Neustädter Örterung (vom 3. Juli 1379) angelegte Verzeichnis aller wettinischen Lande.
Im RDMM wurden die den Landgrafen von Thüringen und Markgrafen zu Meissen jährlich zustehenden Einkünfte aufgeführt. Es umfasst 72 Ämter und amtsähnliche Verwaltungsbezirke. Orte ohne Einnahmen sind nicht verzeichnet, weswegen das RDMM "keine lückenlose Quelle für die Ämtergeographie und -topographie des 14. Jahrhunderts"[1] ist.
Das RDMM bildete auch die Grundlage der Chemnitzer Teilung vom 13. November 1382.
Entstehungsgeschichte
Durch den frühen Tod Friedrichs des Ernsthaften am 18. November 1349 mit nur 38 Jahren lastete auf seinen drei Söhnen Friedrich dem Strengen (* 1332), der ihm nachfolgte, sowie Balthasar (* 1336) und Wilhelm dem Einäugigen (* 1343) eine hohe Verantwortung für den ausgedehnten wettinischen Staat. Zunächst entstand 1349/1350 das Lehnbuch Friedrichs des Strengen. Als dessen Brüder älter wurden, gab es trotz der charakterlich bedingten Spannungen die verschiedensten Versuche, die Regierung des Landes einheitlich zu gestalten, um eine Zersplitterung der damals gewaltigen wettinischen Hausmacht zu vermeiden. Dennoch kam es zu Zerwürfnissen, die in offener Feindschaft mündeten.
- Am 26. Dezember (Weihnachten) 1374 wurde erstmals der Gedanke an eine reine Trennung urkundlich fixiert.
- 1378 ließ Balthasar das detaillierte Einkommensverzeichnis der Wettiner anlegen, das die Abgaben der Dörfer und Städte auflistete.
Die Dreiteilung wurde dann durch die Neustädter Örterung am 3. Juli 1379 (im damals wettinischen Neustadt an der Orla) vollzogen, in:
- Thüringen
- Osterland ('Land im Osten') und
- Meißen (noch östlicher als das Osterland).
Meißen mit Dresden ging an Wilhelm den Einäugigen.
Handschriften A, B und C
Vom RDMM sind drei Handschriften überliefert:
- Handschrift A vom Schreiber Günther musste die Einnahmen der Ämter und Städte und weitere Naturalreichnisse für das weite Gebiet mit möglichster Beschleunigung zusammenstellen
- Handschrift B vom Schreiber Johann von Eckartsberga wurde auf Grundlage der Handschrift A mit Zusätzen versehen an Umfang und Inhalt überarbeitet und neugefaßt
- Handschrift C ist eine minderwertige nach 1389 entstandene deutsche Übersetzung der lateinischen Handschrift A
Originale im Sächsischen Staatsarchiv
Die Handschriften befinden sich im Sächsischen Staatsarchiv:
- "Verzeichnis der Einkünfte aus den thüringischen und meißnischen Ämtern und Orten unter der Überschrift: "Anno Domini 1378 in die Sancti Clementis conscriptum est praesens registrum dominorum Marchionum Misznensium" [= Registrum dominorum marchionum Missnensium. Verzeichnis der den Landgrafen in Thüringen und Markgrafen zu Meißen jährlich in den wettinischen Landen zustehenden Einkünfte 1378, Exemplar A]"[2]
- ""Alt Register Zyns und gult zu Meissen und Doringen 1378". Inwendig steht die Überschrift "Anno domini 1378 in die Sanct Clementis conscriptum est praesens registrum" [= Registrum dominorum marchionum Missnensium. Verzeichnis der den Landgrafen in Thüringen und Markgrafen zu Meißen jährlich in den wettinischen Landen zustehenden Einkünfte 1378, Exemplar B]" (105 Blatt)[3]
- ""Register der zugehorungen der Ampt Doringen und Meissen Anno 1378 am tage Clementis. Das Register ist auß einem alden pergamentnen register das do lateinisch ist verdewtschet wurden dor Inne alle Inkomen der Ampte, Slos und Stete verzeichent steht das denn hierbey gebunden ist" [= Registrum dominorum marchionum Missnensium. Verzeichnis der den Landgrafen in Thüringen und Markgrafen zu Meißen jährlich in den wettinischen Landen zustehenden Einkünfte 1378, Exemplar C]" (148 Blatt)[4]
Castrum Dresden
Die Angaben im RDMM sind auch die wesentlichen Angaben zum Castrum Dresden.
Das castrum Dresden war eine durch das Registrum Dominorum Marchionum Missnensium des Landgrafen von Thüringen Balthasar seit 1378 faßbare staatliche (markgräflich-meißnische) Verwaltungseinheit. Durch die Neustädter Örterung vom 3. Juli 1379 wurde Wilhelm der Einäugige alleiniger Markgraf von Meißen.
Ausgaben
- Hans Beschorner, Direktor des Sächsischen Hauptstaatsarchiv zu Dresden (Hrsg.): "Registrum Dominorum Marchionum Missnensium. Verzeichnis der den Landgrafen in Thüringen und Markgrafen zu Meissen jährlich in den wettinischen Landen zustehenden Einkünfte, 1378." Band 1: "Einleitung, Wortlaut, Urkundlicher Anhang, Namenweiser, Karte." (= "Aus den Schriften der Sächsischen Kommission für Geschichte" Band 37), Verlag B. G. Teubner, Leipzig und Berlin 1933. LXXII, 607 Seiten, 10 Tafeln, 1 Karte.[5]
Digitale Ausgaben
Sächsische Landes- und Universitätsbibliothek Dresden
Die Sächsische Landes- und Universitätsbibliothek Dresden bereitet aktuell (7. Februar 2026) eine Digitalierung vor. Ein Exemplar ist zur Zeit zur Digitalisierung.[6] Ob und wann das Projekt zum Abschluss kommt, ist nicht vorhersehrbar (vgl. Häuserbuch von Dresden).
Historisches Ortsverzeichnis von Sachsen
Im Historischen Ortsverzeichnis von Sachsen (HOV) gehört das RDMM zum Grundbestand der Primärquellen. Alle Angaben aus dem RDMM finden sich demzufolge auch im HOV wieder.
Siehe:
- Historisches Ortsverzeichnis von Sachsen auf der Webseite des ISGV
Historisches Ortsnamenbuch von Sachsen
Auch im Historischen Ortsnamenbuch von Sachsen (HONB) gehört das RDMM zum Grundbestand der Primärquellen. Alle Angaben aus dem RDMM finden sich demzufolge auch im HONB wieder.
Siehe: digitale Ausgabe auf Qucosa: