Richtlinie 2000/84/EG zur Regelung der Sommerzeit
EU-Richtlinie
From Wikipedia, the free encyclopedia
Die Richtlinie 2000/84/EG zur Regelung der Sommerzeit regelt die europäischen Sommerzeiten (WESZ, MESZ, OESZ) für die Europäische Union[1] zusammen mit den ergänzenden Mitteilungen 2001/C 35/07[2] und 2006/C 61/02.[3]
Richtlinie 2000/84/EWR | |
|---|---|
| Titel: | Richtlinie 2000/84/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Januar 2001 zur Regelung der Sommerzeit |
| Bezeichnung: (nicht amtlich) | Sommerzeit-Richtlinie |
| Grundlage: | EGV, insbesondere Artikel 95 und Artikel 251 |
| Verfahrensübersicht: | Europäische Kommission Europäisches Parlament IPEX Wiki |
| Veröffentlichungsdatum: | 19. Januar 2001 |
| Umgesetzt durch: | Sommerzeitverordnung |
| Fundstelle: | ABl. L 31 vom 2. Februar 2001 |
| Volltext | Konsolidierte Fassung (nicht amtlich) Grundfassung |
| Regelung ist in Kraft getreten und anwendbar. | |
| Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union | |
Die Einführung von Sommerzeiten in allen mitteleuropäischen Staaten bis 1981 war keine Folge der Energiekrisen von 1973 und 1979/80, sondern eine Maßnahme auf dem Weg zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Binnenmarktes in den Bereichen Verkehr und Kommunikation und anderen Industriesektoren.[4][5] Die Vereinheitlichung der Gültigkeitszeiten ging von der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) aus. Die ersten Entwürfe von 1976 (1976/C79/38, 1976/C131/12) traten dann mit der Richtlinie 1980/737/EWG[6] in Kraft, die sich vorerst auf den Zeitraum 1980/81 bezog. Es galt die Sommerzeit vom letzten Sonntag im März bis zum letzten Sonntag im September, Zeitumstellung jeweils um 1:00 UTC (2:00 MEZ ↔ 3:00 MESZ), sodass die erste gemeinsame Sommerzeit vom 6. April 1980, 2:00 MEZ bis zum 28. September 1980, 3:00 MESZ dauerte. Diese Regeln wurden vorerst regelmäßig wieder festgesetzt, bis mit der Richtlinie 2000/84/EG eine unbefristet gültige Regelung getroffen wurde.[7] Die heute gültige Regel wurde 1996 eingeführt. Das Verfahren der Sommerzeit wurde im Jahr 2007 bestätigt.[8] Im Jahr 2019 kam die Europäische Kommission im Rahmen der Bewertung der bestehenden Regelungen zur saisonalen Zeitumstellung zu dem Ergebnis, dass es den Mitgliedstaaten überlassen bleiben solle, ob sie an der bisherigen Praxis der Zeitumstellung festhalten oder eine dauerhafte Festlegung entweder auf die Sommerzeit oder auf die Normalzeit vornehmen.[9]
Auch einige assoziierte Staaten, wie die Schweiz, der Europäische Wirtschaftsraum außer Island, sowie einige andere Länder verwenden diese Regelung.
Die Mitgliedstaaten müssen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie erlassen. In Deutschland erfolgte dies durch die auf dem Gesetz über die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung (Einheiten- und Zeitgesetz – EinhZeitG) beruhende Sommerzeitverordnung der Bundesregierung.[10][11]
Siehe auch
- Liste der Staaten nach Sommerzeit