Rote Armee (Begriffsklärung)
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Im Folgenden eine Auflistung bisher existierender Roter Armeen (in der Reihenfolge ihrer Gründung):
- die Rote Armee der Sowjetunion bis 1946 (ab 1946 Sowjetarmee)
- die Rote Armee der 1919 ausgerufenen Münchner Räterepublik in Bayern
- die Rote Armee (Ungarn) der Ungarischen Räterepublik
- die Volksbefreiungsarmee der 1949 gegründeten Volksrepublik China, die ursprünglich ebenfalls als Rote Armee bezeichnet wurde.
- die Rote Armee (Iran) der von 1920 bis 1921 bestehenden Persischen Sowjetrepublik
Rote Armeen nichtstaatlicher Akteure:
- die Rote Armee Fraktion (RAF), eine linksextremistische terroristische Vereinigung in der Bundesrepublik Deutschland.
- die Roten Brigaden (Brigate Rosse), eine italienische Terrororganisation, die sich als kommunistische Stadtguerilla betrachtete.
- die Rote Ruhrarmee des Jahres 1920 im deutschen Ruhrgebiet.
- die Rote Arme Fraktion (Japan), eine linksradikale Terrororganisation in Japan
- die Japanische Rote Armee, eine von der RAF abgespaltene linksradikale Terrororganisation in Japan
- die Rote-Armee-Fraktion des Bundes der Kommunisten, Abspaltung der gleichnamigen Organisation in Japan
- die Vereinigte Rote Armee, Fusion der japanischen RAF und einer Sektion der Kommunistische Partei Japans
Siehe auch:
Wiktionary: Rote Armee – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen