Schönhals (Adelsgeschlecht)
Adelsgeschlecht
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Schönhals (auch Schönhals von Albrechtsrode, Schönhals von Westerburg o. ä.) ist der Name eines erloschenen rheinländischen Adelsgeschlechts. In der Herrschaft Westerburg war es eine der bedeutendsten ritterlichen Burgmannenfamilien und auch für das Haus Nassau-Beilstein gehörte es zur Spitze der ritterlichen Führungselite.[1]

Geschichte
Das Geschlecht gehörte zum nassauischen Adel und stammte aus Albrechtsrode, dem heutigen Alpenrod im Westerwaldkreis in Rheinland-Pfalz. Dort kommt es schon 1277 vor,[2] mit Gisilbert (I.), der 1277 bis 1292 urkundete. Dessen Vater war nach dem Historiker Gensicke Heidenrich (I.) Schönhals, Burgmann zu Sayn, der schon 1264 bis 1273 urkundlich vorkam, 1269 mit seinem Bruder, wahrscheinlich seinem 1273 auch namentlich genanntem Bruder Theoderich.[3]
Giselbert Schönhals (urkundlich 1327–1328) hatte bereits einen Sitz in der Kölner Diözese, wohl bereits zu Alpenrod, da sein Sohn Heinrich 1327 als Kölner Kleriker bezeichnet wird.[4] Die Familie teilte sich in zwei Linien. Eine verblieb in Albrechtsrode/Alpenrod und nannte sich entsprechend auch Schönhals von Albrechtsrode. Eine zweite Linie saß zu Westerburg, ebenfalls im heutigen Westerwaldkreis, und erscheint auch als Schönhals von Westerburg. Auch im Dillenburgischen, Beilsteinischen, Diezischen und im Siegerland war die Familie begütert,[2][5] so dass Zweige auch nach dortigen Sitzen benannt wurden, wie 1364 in einer Urkunde von Kuno Erzbischof von Trier, in der ein Erbvertrag zwischen den Schönhals von Westerburg und den Schönhals von Dillenburg festgelegt wurde.[6]
Reinhart Herr zu Westerburg, Kanonikus zu Köln, und sein Neffe, der Ritter Reinhardt Herr zu Westerburg, verpfändeten 1335 mit lehnsherrlicher Zustimmung des Erzbischofs „Walrabe zu Köln“ um 1200 Mark Limburger Währung dem Grafen Johann von Nassau und seinen Erben die Schaumburg nebst zugehörigen Dörfern. Besiegelt wurde die Urkunde von sechs Sieglern: Kanonikus Reinhart Herr zu Westerburg, Ritter Reinhart Herr zu Westerburg, Ritter Gyselbrecht Schonhals [Schönhals], Johann Schonhals, Johann vom Stein (Steyne) und Burgmann Heinrich von Cramburg.[7] Der Ritter Giselbrecht Schönhals (Schonhaltz, auch Giselbrecht Schönhals van Ailbrechts Roede[8]) trat auch in weiteren Urkunden neben Reinhard Herr zu Westerburg als Siegler auf.[9] Aus den Jahren 1340 bis 1343 sind einige Quittungen Gottfrieds von Sayn, Herrn zu Vallendar und Homburg, des Herrn Gerlach von Isenburg-Arenfels und des Ritters Giselbrecht Schönhals über größere Summen, wohl Dienstgelder, erhalten.[10] Johann Schönhals tritt gelegentlich zusammen mit Giselbrecht Schönhals in Urkunden auf, dem Giselbrecht stets nachgeordnet.[11]
Heinrich Schönhals war 1338 Deutschordenskomtur; Werner Schönhals urkundete 1348 als Deutschordenskomtur zu Koblenz.[12] Konrad Schönhals (urkundlich 1338–1356) war Vogt zu Westerburg.[4]
In einer Urkunde von 1355 wird auf ein Haus der Schönhals, nämlich der Lyse von Merenberg, Witwe des Gilbrecht Schönhals, und ihres Sohnes Johann, “zu Beilstein, daz vür der burg stat” Bezug genommen („das vor der Burg steht“, vor der Burg Beilstein) – ausgestellt im Kontext mit „Graf Heinrich von Nassau und seiner Frau Mene“ in Beilstein. Heinrich von Nassau-Beilstein hatte 1339 „Mene/Meyna“ (=Imagina) von Westerburg geheiratet.[13] 1356 bekannte Johann Herr zu Westerburg, dass er mit dem Grafen Heinrich von Nassau, seinem Schwager, einen Aussöhnungsvertrag über die früheren Streitigkeiten geschlossen habe und dass für künftige Fälle gekorene Schiedsleute, und zwar von Seiten Johanns Konrad Schönhals und Wilhelm von Aventrode und von Seiten Heinrichs Wilhelm Walpod und Ruker von Mengerskirchen die Entscheidung treffen sollen.[14] Die 1355 genannte Witwe des Gilbrecht Schönhals, Lyse von Merenberg, war eine Schwester des Peter von Merenberg.[4] 1369 entschied Graf Johann zu Nassau, Herr zu Merenberg, als Schiedsrichter in den Streitigkeiten zwischen seinem Vetter, dem Grafen Johann von Nassau-Dillenburg, und der Stadt Herborn einerseits und Frau Grete, Witwe des Peter von Merenberg, und ihren Söhnen Johann, Gilbrecht und Heinrich von Merenberg anderseits, und zwar betreffend Forderungen der Merenberger an den Grafen und Herborn wegen Nichtauszahlung einer Gülte und sonstiger Kosten und betreffend der Gegenforderungen des Grafen und der Stadt wegen erlittener Schädigung durch die Merenberger -diese sollen sich gegenseitig aufheben, die Stadt soll eine erhöhte Gülte zahlen -ferner betreffend Schädigung der gräflichen Hofleute zu Odersbach im Amt Löhnberg durch den verstorbenen Peter von Merenberg, worüber sich die Merenberger mit dem verstorbenen Eberhard Daube, dem ehemaligen Pfandinhaber des Amtes Löhnberg auseinandergesetzt haben wollen; ferner betreffend ein gräfliches Vogtgut zu Edingen, das die Merenberger von ihrem Oheim Gilbrecht Schönhals überkommen haben wollen, der Graf aber eingezogen hat -worüber die zuständigen Gerichte und der Vogthof entscheiden sollen.[15]
Erembert (Ermbrecht) Schönhals (urkundlich 1447–1469) urkundete 1451 als Amtmann der Grafschaft Sayn. Godhard Schönhals (urkundlich 1451–1479, † vor 1487), war 1464 Vogt und Burgmann zu Westerburg.[16]
In einer weiteren Urkunde, des Jahres 1489, werden Johann Schönhals der Alte und Johann Schönhals, des verstorbenen Herman Schönhals Sohn, von Alpenrod (Albrechterodde), Vettern, genannt. Sie bekunden, dass Heinrich Graf zu Nassau, Herr zu Beilstein, sie als Burgmannen in allen seinen Schlössern aufgenommen hat.[17]
Der bei Goeckingk als Letzter des Geschlechts geltende war Johann Schönhals. Er stiftete 1520 den Liebfrauenaltar in der Kirche in Albrechtsrode.[2] Nach 1520 ist noch ein namensgleicher Schönhals urkundlich in Erscheinung getreten: Johann Schönhals von Alpenrod. Er trat im Jahr 1541 in den Deutschen Orden ein. Sein Einsatzgebiet als Ritterbruder war zwischen 1546 und 1556 die Ballei Livland, ein autonomer Teil des Ordensstaates im Baltikum, möglicherweise in Segewold. Wie bei Deutschordensrittern üblich, leistete er bei Ordenseintritt 1541 einen Erbverzicht, um seine Bindung an die Gemeinschaft zu festigen.[18] Nach Gensicke war Philipp Schönhals († vor[16]/bzw. 1581[19]) der Sohn des Johann Schönhals (urkundlich 1488–1520).[16][19] Philipp ⚭ Anna Maria von Irmtraut († 1610), Tochter des Adam von Irmtraut.[16]
Wappen
Blasonierung: Von Silber über Schwarz geteilt, oben drei rote Kugeln balkenweise gestellt. Auf dem Helm mit rechts schwarz-silbernen und links rot-silbernen Helmdecken ein silberner Fuchskopf mit schwarzem Hals.[5]
Der Schild des Giselbrecht Schönhals von der Westerburger Linie zeigte in der unteren Schildhälfte zusätzlich noch einen Schrägbalken. Für die Helmzier sind verschiedene Varianten überliefert. Von der Albrechtsroder Linie führte Johann Schönhals 1344 einen Brackenkopf mit Hals, Hermann Schönhals 1454 dagegen einen Adlerkopf mit Hals. Von der Westerburger Linie führte der bereits genannte Giselbrecht Schönhals 1350 einen hohen Spitzhut.[2]
Literatur
- Hermann von Goeckingk: J. Siebmacher’s großes und allgemeines Wappenbuch, Bd. 6 (Abgestorbene, erloschene Geschlechter), 7. Abt.: Der abgestorbene Nassauische Adel, Nürnberg 1882, S. 37 (uni-goettingen.de) und Tfl. 60 (uni-goettingen.de).
- Herbert M. Schleicher: Ernst von Oidtman und seine genealogisch-heraldische Sammlung in der Universitäts-Bibliothek zu Köln, Band 14 (Mappe 1071–1150; Schellart von Dudeldorf–Spatgen) (= Veröffentlichungen der Westdeutschen Gesellschaft für Familienkunde, Nr. 93), Köln 1997, S. 367–371.
- Max von Spießen: Wappenbuch des Westfälischen Adels, mit Wappengrafiken von Adolf Matthias Hildebrandt, Band 1, Görlitz 1901–1903, S. 115 (hhu.de); Band 2, Görlitz 1903, Tfl. 287 (hhu.de).